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Vorlage - VO/4997/13-1  

 
 
Betreff: Aufhebung der Ilmenau als Bundeswasserstraße; Sachstandsbericht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schulz, VolkerBezüglich:
VO/4997/13
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.02.2013 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Diese Vorlage berücksichtigt die Ergebnisse der Beratungen des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz vom 06.02.2013 und schreibt die ursprüngliche Vorlage VO/4997 fort. Ergänzend zu der ursprünglichen Vorlage wurde nach dem Vortrag der Verwaltung (s. Anlage) die Verwaltung aufgefordert, zur nächsten Ratssitzung einen Forderungskatalog vorzulegen, der die Interessen der Hansestadt Lüneburg für den anstehenden Entscheidungsprozess dokumentieren soll. Änderungen gegenüber der ursprünglichen Vorlage sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.

Die Ilmenau ist gemäß Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG), Anhang 1, zwischen der "Elbe" und der "Nordwestkante der Brausebrücke an der Abtsmühle in Lüneburg" eine Bundeswasserstraße. In dem Gewässerabschnitt wurde ehemals die Ilmenau ausgebaut und mit drei Staustufen (Wehre) versehen, um die Fließgeschwindigkeit zu reduzieren und die Wassertiefe zu stabilisieren. Die drei Staustufen in Bardowick, Wittorf und Fahrenholz erhielten jeweils eine Schleuse. Für die Unterhaltung der Ilmenau und der Schleusenanlagen ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg (WSA), zuständig.

Die drei Schleusen sind bautechnisch abgängig und müssten erneuert werden. Die Wehranlagen entsprechen nicht mehr den Sicherheitsvorschriften. Die Ilmenau mit Schiffen zu befahren ist derzeit untersagt.

Die Neubauten würden nach Angaben der Bundeswasserstraßenverwaltung mindestens 19 Mio. € kosten.

Das WSA beabsichtigt, auf die Erneuerung der Schleusen zu verzichten und die Ilmenau als Bundeswasserstraße zu entwidmen. Hierfür schreibt das WaStrG im § 2 ein Verfahren vor:

„Soll ein Gewässer Bundeswasserstraße werden oder soll ein Gewässer die Eigenschaft als Bundeswasserstraße verlieren, bedarf es einer Vereinbarung zwischen dem Bund, dem Land und dem bisherigen oder dem künftigen Eigentümer. Den Übergang bewirkt ein Bundesgesetz; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen den Übergang von Gewässern oder Gewässerstrecken mit nur örtlicher Bedeutung durch Rechtsverordnung zu bewirken.“

Das WSA hat im Jahr 2010 einen Prozess begonnen, um die Grundlagen für eine dann erforderliche Verordnung zu schaffen. Den betroffenen Gemeinden und Landkreisen wurde damals angekündigt, dass eine Machbarkeitsstudie erarbeitet werden soll.

Das Ergebnis der Studie wurde am 10. Januar diesen Jahres präsentiert.

Die Schleusen an der Ilmenau unterhalb von Lüneburg sollen umgebaut und nicht mehr als solche genutzt werden. Die jeweils dazu gehörenden Wehre sollen beseitigt werden. Es wird seitens des Bundes vorgeschlagen, eine Bauvariante zu wählen, die einen geringeren Wasserstand der Ilmenau zur Folge haben wird.

Sollte diese Variante in das weitere Verfahren eingebracht und umgesetzt werden, ergäben sich für die Hansestadt Lüneburg erhebliche Nachteile:

1.      Es ist davon auszugehen, dass städtische und andere Gebäude sowie Anlagen, die direkt an der Ilmenau liegen, Schäden aufgrund von Setzungen der Baukörper erleiden, die Ausfluss geringerer Wasserstände sind.

2.      Die Ilmenau würde in keinem Gewässerabschnitt mehr mit historischen Schiffen befahren werden können. Im Hafen könnten keine Traditionsschiffe mehr liegen. Die Denkmalschutzbehörde hat hierzu am 08.02.2013 eine Stellungnahme abgegeben, die die Lösung als nicht hinnehmbar bezeichnet, denn der Alte Hafen wird in seinem Erscheinungsbild als Gruppenbaudenkmal "Altstadt Lüneburg" geführt.

3.      Auch das Naturbild würde durch die Wasserstandsabsenkungen erheblich beeinträchtigt.

4.      Es ist zu befürchten, dass Sportboote (Kanus, Ruderer) nicht mehr den Fluss im bisherigen Umfang werden nutzen können.

Im Übrigen betreibt das WSA Lauenburg betreibt in Lüneburg an der Eisenbahnbrücke über die Ilmenau seit Jahrzehnten einen Pegel. Eine hydrologische Auswertung der Wasserstände der letzten Jahrzehnte (Hoch-, Niedrig- und Mittelwasser) würde Kenndaten ergeben, die bei der Planung als nicht zu verändernde Rahmendaten berücksichtigt werden sollten.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird für das weitergehende Verfahren beauftragt, gegenüber dem WSA Lauenburg diejenigen Forderungen zu erheben, die erforderlich sind, um die oben beschriebenen Nachteile für die Hansestadt Lüneburg abzuwenden. Insbesondere sind folgende Forderungen zu erheben:

 

1.      Setzungsschäden aufgrund von Wasserstandssenkungen an städtischen Gebäuden, Gebäuden Dritter sowie sonstigen Anlagen, die direkt an der Ilmenau liegen, sind zu vermeiden.

2.      Die Schiffbarkeit der Ilmenau, insbesondere im Hafengebiet, ist unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten auch in Zukunft zu gewährleisten. Darüber hinaus soll die Schiffbarkeit der Ilmenau mindestens bis nach Bardowick sichergestellt werden.

3.      Eine erhebliche Beeinträchtigung des Naturbildes ist zu vermeiden.

4.      Die bisherige Nutzbarkeit des Flusses durch Sportboote (Kanus, Ruderer) muss erhalten bleiben.

5.      Beim WSA Lauenburg vorhandene gewässerkundliche Daten über die jahrzehntelang gemessenen Wasserstände der Ilmenau in Lüneburg sind bei der weiteren Variantenbetrachtung zum Vergleich heranzuziehen und zu berücksichtigen.

6.      Monetäre Gesichtspunkte des Bundes dürfen nicht zu einer für die Hansestadt Lüneburg nachteiligen Beurteilung des WSA Lauenburg führen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:               50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)              an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:              31000/12200105             

              Produkt / Kostenträger:              122001

              Haushaltsjahr:              2013

 

e)              mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Präsentation _UA_Wasserstraße_Ilmenau

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 _Präsentation_UA_Wasserstraße_Ilmenau (1256 KB)      

 

Stammbaum:
VO/4997/13   Aufhebung der Ilmenau als Bundeswasserstraße; Sachstandsbericht   Bereich 31 - Umwelt   Beschlussvorlage
VO/4997/13-1   Aufhebung der Ilmenau als Bundeswasserstraße; Sachstandsbericht   Bereich 31 - Umwelt   Beschlussvorlage
VO/4997/13-2   Aufhebung der Ilmenau als Bundeswasserstraße; Sachstandsbericht   Bereich 31 - Umwelt   Mitteilungsvorlage