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Vorlage - VO/4997/13  

 
 
Betreff: Aufhebung der Ilmenau als Bundeswasserstraße; Sachstandsbericht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schulz, Volker
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Anhörung
06.02.2013 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Ilmenau ist gemäß Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG), Anhang 1, zwischen der "Elbe" und der "Nordwestkante der Brausebrücke an der Abtsmühle in Lüneburg" eine Bundeswasserstraße. In dem Gewässerabschnitt wurde ehemals die Ilmenau ausgebaut und mit drei Staustufen (Wehre) versehen, um die Fließgeschwindigkeit zu reduzieren und die Wassertiefe zu stabilisieren. Die drei Staustufen in Bardowick, Wittorf und Fahrenholz erhielten jeweils eine Schleuse. Für die Unterhaltung der Ilmenau und der Schleusenanlagen ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg (WSA), zuständig.

Die drei Schleusen sind bautechnisch abgängig und müssten erneuert werden. Die Wehranlagen entsprechen nicht mehr den Sicherheitsvorschriften. Die Ilmenau mit Schiffen zu befahren ist derzeit untersagt.

Die Neubauten würden nach Angaben der Bundeswasserstraßenverwaltung mindestens 19 Mio. € kosten.

Das WSA beabsichtigt, auf die Erneuerung der Schleusen zu verzichten und die Ilmenau als Bundeswasserstraße zu entwidmen. Hierfür schreibt das WaStrG im § 2 ein Verfahren vor:

Soll ein Gewässer Bundeswasserstraße werden oder soll ein Gewässer die Eigenschaft als Bundeswasserstraße verlieren, bedarf es einer Vereinbarung zwischen dem Bund, dem Land und dem bisherigen oder dem künftigen Eigentümer. Den Übergang bewirkt ein Bundesgesetz; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen den Übergang von Gewässern oder Gewässerstrecken mit nur örtlicher Bedeutung durch Rechtsverordnung zu bewirken.

Das WSA hat im Jahr 2010 einen Prozess begonnen, um die Grundlagen für eine dann erforderliche Verordnung zu schaffen. Den betroffenen Gemeinden und Landkreisen wurde damals angekündigt, dass eine Machbarkeitsstudie erarbeitet werden soll.

Das Ergebnis der Studie wurde am 10. Januar diesen Jahres präsentiert.

Der Bereich Umwelt wird über Details berichten und insbesondere darstellen, welche Belange der Hansestadt Lüneburg im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind und eingebracht werden müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt sieht die Hansestadt Lüneburg ihre Interessen jedenfalls nicht ausreichend gewahrt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)             

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              100 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000 / 31020             

              Produkt / Kostenträger:  552001 / 55200102

              Haushaltsjahr:              2013

 

e)  mögliche Einnahmen:


 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, die Interessen der Hansestadt Lüneburg im weiteren Verfahren gegenüber der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung einzubringen.

 

Stammbaum:
VO/4997/13   Aufhebung der Ilmenau als Bundeswasserstraße; Sachstandsbericht   Bereich 31 - Umwelt   Beschlussvorlage
VO/4997/13-1   Aufhebung der Ilmenau als Bundeswasserstraße; Sachstandsbericht   Bereich 31 - Umwelt   Beschlussvorlage
VO/4997/13-2   Aufhebung der Ilmenau als Bundeswasserstraße; Sachstandsbericht   Bereich 31 - Umwelt   Mitteilungsvorlage