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Sachverhalt: sh. Änderungsantrag der Ratsfrau Esders vom 07.06.2025
Die Stadtverwaltung nimmt zum Änderungsantrag wie folgt Stellung:
Die Hansestadt Lüneburg, als Gesellschafterin der Theater Lüneburg GmbH, verfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Landkreis Lüneburg und dem Theater selbst das Ziel, das Lüneburger Theater in die finanzielle Lage zu versetzen, sich der Nachfrage entsprechend weiterzuentwickeln, den bereits eingeschlagenen Weg fortzuführen und das 3-Sparten Haus sicherzustellen. Der Gesellschaft und der Geschäftsführung soll durch den Beschluss Planungssicherheit gegeben werden.
Das kulturelle Angebot des Theaters sollte nicht durch die gegebenen Strukturen bestimmt werden. Vielmehr hat sich das kulturelle Angebot an das Publikum zu richten bzw. an der Nachfrage zu orientieren. Dieser Paradigmenwechsel stellt die Neuausrichtung des Theaters dar. Die Besucherzahlen, wie in der Vorlage aufgezeigt, belegen die positive Entwicklung bereits zum jetzigen Geschäftsjahr. In der aktuellen Struktur und angesichts der bestehenden Nachfrage bzw. Neuausrichtung ist die Größe von 29 Musikerinnen und Musiker nicht mehr erforderlich. Es gibt Musiktheaterstücke, welche mit einer deutlich geringeren Anzahl an Musikern gespielt werden können. Zudem ist festzuhalten, dass das Orchester zum derzeitigen Zeitpunkt mit seinen Strukturen über keinen ausreichenden Klangkörper verfügt und damit nicht spielfähig ist, so dass für eine Vielzahl von Veranstaltungen und Proben bspw. klassischen Konzerten zusätzliche Musiker durch Werkverträge beschäftigt werden müssen. Die Minderung der Orchestergrößte soll nicht die künstlerischen Gegebenheiten außer Acht lassen. Sofern bspw. ein Instrument für ein Orchester unabdingbar ist, so kann die Geschäftsführung eine solche Stelle nachbesetzen. Durch die Reduzierung des Orchesters wird das Theater weiterhin in der Lage sein, bspw. Operetten und klassische Konzerte zu spielen. Die Geschäftsführung kann sich hierfür entsprechend Synergien mit anderweitigen Orchestern sowie gezielt zusätzlicher Musiker durch Werkverträge bedienen.
Sowohl die Hansestadt Lüneburg und der Landkreis Lüneburg als auch die Städte Hildesheim, Osnabrück, Göttingen, Celle etc. befinden sich dauerhaft in Gesprächen mit der Landesregierung. Eine Unterfinanzierung der Theater ist flächendeckend in Niedersachsen anzutreffen. Die Verhandlungsgruppe, zu der ebenso die Oberbürgermeisterin sowie der Landrat zugehörig sind, verfolgt bereits das Ziel, eine langfristige und auskömmliche Finanzierung durch das Land zu gewährleisten. Die jährlich zur Verfügung gestellten Mittel des Landes begründen jedoch nur den Abschluss einer einjährigen Zuschussvereinbarung. Das Land ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht bereit, das Zuschussvolumen für die niedersächsischen Theater auskömmlich anzupassen oder sogar Tarifsteigerungen und inflationsbedingte Kostensteigerungen langfristig anzuerkennen. Solange diese Rahmenbedingungen nicht für die niedersächsischen Theater positiv durch die Landesregierung begleitet und zugestimmt werden, ist der Abschluss eines langfristigen Zuschussvertrages nicht denkbar.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Änderungsantrag der Ratsfrau Esders vom 07.06.2025
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