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Vorlage - VO/11914/25-1  

 
 
Betreff: Änderungsantrag zu "Mehr Sicherheit, Ordnung und Lebendigkeit in der Lüneburger Innenstadt" (Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 04.06.2025, eingegangen am 05.06.2025, 11:43 Uhr)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
  Bezüglich:
VO/11914/25
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Fachbereich 5-1 - Soziales und Integration
Bearbeiter/-in: Talic, Mayte  Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.06.2025 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.06.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg    

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Konsum von legalen und illegalen Drogen und die damit verbundenen Ursachen und Begleiterscheinungen sind in vielen Städten, und damit auch in Lüneburg, zunehmend sichtbar. Insbesondere die zunehmende Nutzung von Crack hat zu einer Verschärfung bereits vorhandener Problemlagen geführt, die von Störgefühlen durch Belästigungen (Lärm, Hygiene) bis zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten reichen. Bundesweit wird intensiv diskutiert, wie man mit offenen Drogenszenen umgehen kann und sollte.

 

Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung stellt dies vor große Herausforderungen. Sie müssen dem Recht und Anspruch der Einwohnenden auf Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung ebenso Rechnung tragen wie den Bedürfnissen drogenabhängiger Menschen. Alle gesellschaftlichen Akteure sind im Interesse des gesellschaftlichen Ausgleichs und Friedens gefordert, die teils emotional geführten Diskussionen zu versachlichen. Dazu gehört, einerseites geäerte (Kriminalitäts)Ängste und Sorgen anzuerkennen und andererseits Stigmatisierungen zu vermeiden.

 

Ein guter Umgang mit Drogenszenen im öffentlichen Raum kann - das zeigen Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis nur mit einem ganzheitlichen und humanistischen Ansatz gelingen. Eine Simplifizierung komplexer Sachverhalte scheint ebenso wenig zielführend wie der Ruf nach kurzfristigen, kostenintensiven Interventionen (Container, Bus), die lediglich die Verdrängung der betroffenen Menschen und die Entstehungen der Problemlage an einem anderen Ort zur Folge haben können.

 

In jedem Fall gilt es, unerfüllbare Erwartungen zu vermeiden. Weder ordnungsrechtliche noch sozialpolitische Maßnahmen werden zu einer vollständigen Auflösung der Szenen oder dazu führen, dass sich Einzelfälle nicht wiederholen. Dies ist schon deshalb nicht möglich, weil sich einige Faktoren (z.B. Arbeitsmarkt, Drogenhandel, psychische Erkrankungen, gesetzliche Rahmenbedingungen) nicht vorranig auf kommunaler Ebene beeinflussen lassen. Zudem haben auch abhängigkeitserkrankte Menschen das Recht, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten, d.h. auch Angebote nicht anzunehmen.

Nicht zuletzt die Erfahrungen um den Clamart- und den Wandrahmpark zeigen, dass es tragfähiger und nachhaltiger Lösungsansätze bedarf, die, auch diesbezüglich dürfte Einigkeit bestehen, zunächst fundierter Erkenntnisse (Zahlen, Daten, Fakten) bedürfen.


Vor diesem Hintergrund hat die Hansestadt Lüneburg eine Reihe von Schritten unternommen, die das zeigen die Rückmeldungen bereits erste Wirkungen zeigen. Die Politik war und ist kontinuierlich in deren Planung und Umsetzung einbezogen.
 

1. Sicherheitspartnerschaft
Kommunaler Ordnungsdienst, aufsuchende Sozialarbeit (Lebensraum Diakonie) und Polizei bilden eine Sicherheitspartnerschaft, die eng miteinander und mit den Anliegern (Geschäftsleute, Anwohnende) kooperiert.  Die vom Rat beschlossene Aufstockung personeller Kapazitäten, siehe u.a. Rat vom 7.05.2025 (VO/11785/25), ist abgeschlossen bzw. wird kontinuierlich betrieben. Verwaltung, Polizei und aufsuchende Sozialarbeit befinden sich in regelmäßigem Austausch, in dem vor dem Hintergrund der jeweiligen Aufgaben und rechtlichen Rahmenbedingungen Handlungsbedarfe und der geeignete fachliche Ansatz vereinbart, die Wirkung von Maßnahmen evaluiert und die vorhandenen Mittel so möglichst effizient eingesetzt werden.
 

2. Dokumentation
Die aufsuchende Sozialarbeit dokumentiert die im Rahmen ihrer Dienste auftretenden Ereignisse. Damit ermöglicht sie insbesondere einen Eindruck von der aktuellen Lage und tgt so zu einer Versachlichung der Diskussion bei.
 

3. Kontinuierliche Kooperationsstruktur verschiedener Akteure
Der von der Hansestadt Lüneburg eingerichtete Runde Tisch ermöglicht die regelmäßige interdisziplinäre Kooperation und den fachlichen Austausch unterschiedlicher Professionen. Die Teilnehmenden stammen aus Verwaltung (Ordnungsbereich, Stadtentwicklung, Sozialdezernat), Polizei, Landkreis, aufsuchender Sozialarbeit, PKL, AGL, LMG sowie dem Kreis der Lüneburger Geschäftsleute und Gastronomen, vertreten durch das LCM und den Verein der Gastronomen. Erweitert werden soll der Runde Tisch durch Vertreter aus der Justiz (Staatsanwaltschaft, Gerichte).
 

4. „Szenecafé“
Politik, Verwaltung und weitere Akteure eint der wiederholt im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt thematisierte Wunsch, einen Aufenthaltsort für abhängige Menschen zu schaffen, der es ihnen ermöglicht, sich in einem geschützten, Umfeld zu treffen und auszutauschen. Die bisherigen, auch im Ausschuss besprochenen, Erfahrungen zeigen, dass Eigentümer von Immobilien bislang nicht bereit waren, diese für die Nutzung als Szenecafé zur Verfügung zu stellen. Zuletzt hat sich der Ausschuss in seiner Sitzung am 22.05.2025 mit dem Thema beschäftigt und sich ausführlich mit dem in Kiel errichteten Trinkraum befasst. Die Ausführungen des Referenten, es bedürfe einer Konzeption bedürfe, wolle man Vermieter für ein solches Projekt gewinnen, fanden die Zustimmung der Teilnehmenden. Gleiches galt für den Hinweis, ein Treffpunkt habe nur Aussicht auf Erfolg, wenn man die betroffenen Menschen in Konzeption und Realisierung einbeziehe; sozialpädagogische Angebote sollten nicht im Zentrum des Angebotes, sondern bei Bedarf zur Verfügung stehen.

Einigkeit bestand nach dem Eindruck der Hansestadt Lüneburg auch darüber, dass Zwischenlösungen nicht zielführend sind. Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes sollen vielmehr Doppelstrukturen vermieden und bestehende Angebote aufeinander abgestimmt werden. Da die für eine solche Konzeption benötigten Informationen insbesondere über die Größe, die Zusammensetzung und die Wünsche der durchaus heterogenen Szene (sozialer Status, Geschlecht, Herkunft etc.) nicht vorliegen, werden diese aktuell und gemeinsam mit dem Lebensraum Diakonie erhoben.
 

Vor diesem Hintergrund nimmt die Hansestadt Lüneburg zum Antrag der SPD wie folgt Stellung:
 

1. Ausweitung der Beratungsstelle Wendepunkt Salzstraße für Obdachlose.

Die Räumlichkeiten der Beratungsstelle „Wendepunkt“ in der Salzstraße werden durch den Träger Lebensraum Diakonie e.V. für das sog. Basisangebot hinsichtlich der ambulanten Hilfen nach § 67 SGB XII genutzt. Innerhalb dieses Basisangebotes findet Beratung zu weiterführenden ambulanten Hilfen statt. Mit den Antragstellenden wird der jeweilige Hilfebedarf erfasst und Hilfeziele erarbeitet. Zudem können die Antragstellenden sche waschen, Duschen und sie haben Internetzugang. Geöffnet ist der Wendepunkt jeweils an Werktagen.

 

Die räumlichen Kapazitäten der Beratungsstelle Wendepunkt sind auf den Bedarf des Basisangebotes zugeschnitten hier gibt das Land Niedersachsen hinsichtlich der Förderung eindeutige Vorgaben. Die Ausweitung zu einer Beratungsstelle ist auch nach Auskunft des Trägers selbst nicht möglich. Auch hier gilt, dass Doppelstrukturen vermieden werden sollten und eine abschließende Konzeption für das Szenecafé abgewartet werden sollte.

 

2. Einrichtung eines niedrigschwelligen Szenecafés in der Innenstadt

Siehe Vorbemerkung.
Der vorliegende Antrag verdeutlicht, dass es offenkundig unterschiedliche Auffassungen über die Gestaltung eines „Szenecafés“ gibt. Um so wichtiger ist es, sich zunächst auf ein gemeinsames Konzept zu verständigen.

Es sollte deshalb nicht isoliert über die inhaltliche Ausgestaltung des Angebotes entschieden werden. Auch mit Blick auf die verfügbaren Haushaltsmittel gilt es zudem Doppelstrukturen zu vermeiden. Nach Kenntnis der Hansestadt Lüneburg wird das im Antrag skizzierte Angebot durch den Wendepunkt zur Verfügung gestellt.

 

3. Finanzierung und Kooperation
 

Fragen der Finanzierung und Kooperation stehen gleichermaßen in engem Zusammenhang mit einem überlegten, planmäßigen Vorgehen. Sobald die diesbezüglichen Überlegungen abgeschlossen sind, wird sich die Hansestadt Lüneburg selbstverständlich bemühen, die erforderlichen finanziellen Mittel einzuwerben.

 

4. Ablehnung einer rein ordnungspolitischen Lösung
 

Die obigen Ausführungen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung im Rahmen der VO/11914/25 und VO/11915/25 verdeutlichen, dass die Maßnahmen der Hansestadt Lüne-burg nicht rein ordnungsrechtlich „auf Verdrängung der obdachlosen und suchtkranken Men-schen aus dem Innenstadtbereich“ gerichtet sind.

 

Die Einrichtung einer Alkoholverbotszone für den Bereich des Platzes Am Sande (ohne Gastronomie und Ausnahmen für Veranstaltungen) und deren Durchsetzung wird als ordnungsrechtliche Maßnahme, aber Bestandteil eines integrierten Ansatzes, in die Prüfung einbezogen.

 

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 83,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 04.06.2025

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 25_06_04_Änderungsantrag zu CDU Antrag Abstellgleis Innenstadt 03-06-2025 (327 KB)      
Stammbaum:
VO/11914/25   Antrag "Mehr Sicherheit, Ordnung und Lebendigkeit in der Lüneburger Innenstadt" (Antrag der CDU-Fraktion vom 28.05.2025, eingegangen am 28.05.25)   03 - Steuerung und Service   Antrag
VO/11914/25-1   Änderungsantrag zu "Mehr Sicherheit, Ordnung und Lebendigkeit in der Lüneburger Innenstadt" (Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 04.06.2025, eingegangen am 05.06.2025, 11:43 Uhr)   01 - Büro der Oberbürgermeisterin   Antrag