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Sachverhalt:
Der Konsum von legalen und illegalen Drogen und die damit verbundenen Ursachen und Begleiterscheinungen sind in vielen Städten, und damit auch in Lüneburg, zunehmend sichtbar. Insbesondere die zunehmende Nutzung von Crack hat zu einer Verschärfung bereits vorhandener Problemlagen geführt, die von Störgefühlen durch Belästigungen (Lärm, Hygiene) bis zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten reichen. Bundesweit wird intensiv diskutiert, wie man mit offenen Drogenszenen umgehen kann und sollte.
Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung stellt dies vor große Herausforderungen. Sie müssen dem Recht und Anspruch der Einwohnenden auf Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung ebenso Rechnung tragen wie den Bedürfnissen drogenabhängiger Menschen. Alle gesellschaftlichen Akteure sind im Interesse des gesellschaftlichen Ausgleichs und Friedens gefordert, die teils emotional geführten Diskussionen zu versachlichen. Dazu gehört, einerseites geäußerte (Kriminalitäts)Ängste und Sorgen anzuerkennen und andererseits Stigmatisierungen zu vermeiden.
Ein guter Umgang mit Drogenszenen im öffentlichen Raum kann - das zeigen Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis – nur mit einem ganzheitlichen und humanistischen Ansatz gelingen. Eine Simplifizierung komplexer Sachverhalte scheint ebenso wenig zielführend wie der Ruf nach kurzfristigen, kostenintensiven Interventionen (Container, Bus), die lediglich die Verdrängung der betroffenen Menschen und die Entstehungen der Problemlage an einem anderen Ort zur Folge haben können.
In jedem Fall gilt es, unerfüllbare Erwartungen zu vermeiden. Weder ordnungsrechtliche noch sozialpolitische Maßnahmen werden zu einer vollständigen Auflösung der Szenen oder dazu führen, dass sich Einzelfälle nicht wiederholen. Dies ist schon deshalb nicht möglich, weil sich einige Faktoren (z.B. Arbeitsmarkt, Drogenhandel, psychische Erkrankungen, gesetzliche Rahmenbedingungen) nicht vorranig auf kommunaler Ebene beeinflussen lassen. Zudem haben auch abhängigkeitserkrankte Menschen das Recht, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten, d.h. auch Angebote nicht anzunehmen. Nicht zuletzt die Erfahrungen um den Clamart- und den Wandrahmpark zeigen, dass es tragfähiger und nachhaltiger Lösungsansätze bedarf, die, auch diesbezüglich dürfte Einigkeit bestehen, zunächst fundierter Erkenntnisse (Zahlen, Daten, Fakten) bedürfen.
1. Sicherheitspartnerschaft 2. Dokumentation 3. Kontinuierliche Kooperationsstruktur verschiedener Akteure 4. „Szenecafé“ Einigkeit bestand nach dem Eindruck der Hansestadt Lüneburg auch darüber, dass Zwischenlösungen nicht zielführend sind. Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes sollen vielmehr Doppelstrukturen vermieden und bestehende Angebote aufeinander abgestimmt werden. Da die für eine solche Konzeption benötigten Informationen insbesondere über die Größe, die Zusammensetzung und die Wünsche der durchaus heterogenen Szene (sozialer Status, Geschlecht, Herkunft etc.) nicht vorliegen, werden diese aktuell und gemeinsam mit dem Lebensraum Diakonie erhoben. Vor diesem Hintergrund nimmt die Hansestadt Lüneburg zum Antrag der SPD wie folgt Stellung: 1. Ausweitung der Beratungsstelle Wendepunkt Salzstraße für Obdachlose. Die Räumlichkeiten der Beratungsstelle „Wendepunkt“ in der Salzstraße werden durch den Träger Lebensraum Diakonie e.V. für das sog. Basisangebot hinsichtlich der ambulanten Hilfen nach § 67 SGB XII genutzt. Innerhalb dieses Basisangebotes findet Beratung zu weiterführenden ambulanten Hilfen statt. Mit den Antragstellenden wird der jeweilige Hilfebedarf erfasst und Hilfeziele erarbeitet. Zudem können die Antragstellenden Wäsche waschen, Duschen und sie haben Internetzugang. Geöffnet ist der Wendepunkt jeweils an Werktagen.
Die räumlichen Kapazitäten der Beratungsstelle Wendepunkt sind auf den Bedarf des Basisangebotes zugeschnitten – hier gibt das Land Niedersachsen hinsichtlich der Förderung eindeutige Vorgaben. Die Ausweitung zu einer Beratungsstelle ist auch nach Auskunft des Trägers selbst nicht möglich. Auch hier gilt, dass Doppelstrukturen vermieden werden sollten und eine abschließende Konzeption für das Szenecafé abgewartet werden sollte.
2. Einrichtung eines niedrigschwelligen Szenecafés in der Innenstadt Siehe Vorbemerkung. Es sollte deshalb nicht isoliert über die inhaltliche Ausgestaltung des Angebotes entschieden werden. Auch mit Blick auf die verfügbaren Haushaltsmittel gilt es zudem Doppelstrukturen zu vermeiden. Nach Kenntnis der Hansestadt Lüneburg wird das im Antrag skizzierte Angebot durch den Wendepunkt zur Verfügung gestellt.
3. Finanzierung und Kooperation Fragen der Finanzierung und Kooperation stehen gleichermaßen in engem Zusammenhang mit einem überlegten, planmäßigen Vorgehen. Sobald die diesbezüglichen Überlegungen abgeschlossen sind, wird sich die Hansestadt Lüneburg selbstverständlich bemühen, die erforderlichen finanziellen Mittel einzuwerben.
4. Ablehnung einer rein ordnungspolitischen Lösung Die obigen Ausführungen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung im Rahmen der VO/11914/25 und VO/11915/25 verdeutlichen, dass die Maßnahmen der Hansestadt Lüne-burg nicht rein ordnungsrechtlich „auf Verdrängung der obdachlosen und suchtkranken Men-schen aus dem Innenstadtbereich“ gerichtet sind.
Die Einrichtung einer Alkoholverbotszone für den Bereich des Platzes Am Sande (ohne Gastronomie und Ausnahmen für Veranstaltungen) und deren Durchsetzung wird als ordnungsrechtliche Maßnahme, aber Bestandteil eines integrierten Ansatzes, in die Prüfung einbezogen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 83,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 04.06.2025
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