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Vorlage - VO/11914/25  

 
 
Betreff: Antrag "Mehr Sicherheit, Ordnung und Lebendigkeit in der Lüneburger Innenstadt" (Antrag der CDU-Fraktion vom 28.05.2025, eingegangen am 28.05.25)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:03 - Steuerung und Service Beteiligt:Fachbereich 3a - Ordnung und Bürgerservice
Bearbeiter/-in: Schütte, Katrin  Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
   Fachbereich 5-1 - Soziales und Integration
   DEZERNAT VI
   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
   Bereich 61 - Stadtplanung
   Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.06.2025 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.06.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg    

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag der CDU-Fraktion vom 28.05.2025neburgs Mitte darf kein Abstellgleis sein r mehr Sicherheit, Ordnung und Lebendigkeit in unserer Innenstadt“ wie folgt Stellung:

 

1. Sicherheit und Ordnung sichtbar stärken

Die Verwaltung wird beauftragt den Einsatz von „Dialogstreifen“ mit Sozialarbeit umzusetzen, um Konfliktprävention und Präsenz zu verbinden.

Hintergrund und Arbeitsweise der durch den Lebensraum Diakonie e.V. betriebenen Straßensozialarbeit („Streetwork“) wurden zuletzt in der VO/11785/25 skizziert. Sie ist ein präventiver Baustein, den Problemen entgegenzuwirken, die im öffentlichen Raum durch „Szene“-Klientel verursacht werden. Wichtig für effiziente Straßensozialarbeit ist insbesondere der vertrauensbasierte, direkte Dialog mit der Zielgruppe.

Dieser vertrauensbasierte Dialog würde allerdings gefährdet, zumindest in Frage gestellt, wenn es im Alltag zu einem regelmäßig gemeinsamen Auftreten zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Straßensozialarbeit und denen des Kommunalen Ordnungsdienstes käme. Letzterer verfolgt zwar auch einen präventiven Ansatz, muss im Zweifel aber repressiv, sprich ordnungsrechtlich agieren.

Es erscheint daher sinnvoll, dass Straßensozialarbeit und Ordnungsamt grundsätzlich eigenständig agieren, damit erstere nicht den wertvollen Zugang zu der Zielgruppe verliert. Sobald die Streetworker ihre Kontaktaufnahme beendet haben, wird unmittelbar Verbindung zum Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) aufgenommen, um die jeweilige Situation gemeinsam zu erörtern. Falls sich im Anschluss zeigt, dass eine Person oder Personengrupper das Streetwork schwer zugänglich zeigt oder resistent ist, übernimmt der KOD die direkte Ansprache. Sollte auch dies nicht ausreichen, kann in letzter Instanz die Polizei zur Unterstützung hinzugezogen werden selbstverständlich immer nur, wenn Regelüberschreitungen vorliegen. Regelmäßige Abstimmungstermine sorgen dafür, dass alle Beteiligten stets auf dem aktuellsten Stand sind.

Aus einsatztaktischen Gründen erfolgen weitere Ausführungen hierzu im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung.

 

Die Arbeit des kommunalen Ordnungsdienstes wird bezüglich der Einsatzzeiten und orten überprüft und angepasst. Dies ist im zuständigen Ausschuss vorzustellen.

Die Einsatzzeiten gestalten sich flexibel und werden stets in enger Absprache mit der Polizei und den Streetwork-Verantwortlichen koordiniert. Deshalb lässt sich kein fester Zeitplan angeben. Es ist jedoch festgelegt, dass das Szeneklientel mehrmals wöchentlich aufgesucht und angesprochen wird ebenso wie die regelmäßige Streifenfahrt durch die Innenstadt, die teilweise mehrfach am Tag erfolgt. Ergänzt wird dies durch Sonderdienste in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden, teils bis in die späten Stunden.

Darüber hinaus wird die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr am 23.06.2025 berichten.

 

2. Innenstadt beleben - Aufenthaltsqualität fördern

Überprüfung der Möblierungen in der Innenstadt mit Fokus auf Durchlässigkeit, Sichtachsen und Aufenthaltsqualität. Dabei sind die Betriebe vor Ort mit einzubeziehen.

An dieser Stelle wird auf die Anfrage der CDU-Fraktion vom 03.09.2024 sowie deren Beantwortung unter der VO/11457/24 hingewiesen, explizit auf die Frage und Antwort unter 2 a) sowie b).

Auch hierzu wird die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr am 23.06.2025 berichten.

 

Auf der bereits digitalen Plattform für Bürgermeldungen („Sag's uns einfach“) wird eine Meldemöglichkeit „Attraktivität Innenstadt“ eingerichtet.

Das Portal „Sag's uns einfach“ dient in erster Linie der schnellen und zielgerichteten Erfassung konkreter Mängel im öffentlichen Raum. Es hat sich in dieser Funktion als effektives Instrument der Bürger:innenbeteiligung bewährt, insbesondere wegen seiner klaren Zweckbindung und der damit verbundenen schnellen Bearbeitungsprozesse.

Natürlich erreichen die Verwaltung über die Plattform darüber hinaus auch erfreuliche Anregungen und Ideen, die aufgenommen und an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden.

Um Rückmeldungen aus der Stadtgesellschaft jedoch bestmöglich zu steuern, setzen die Verwaltung für kreative Beiträge gezielt auf andere Formate wie den digitalen Ideenbriefkasten Innenstadt (https://www.hansestadt-lueneburg.de/rathaus/innenstadt/digitaler-ideen-briefkasten.html). Eine klare Trennung der Kanäle hilft, Anliegen effektiv zu bearbeiten und Beteiligung sinnvoll zu strukturieren.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Antrag der CDU-Fraktion vom 28.05.2025neburgs Mitte darf kein Abstellgleis sein r mehr Sicherheit, Ordnung und Lebendigkeit in unserer Innenstadt“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Mehr Sicherheit, Ordnung und Lebendigkeit in unserer Innenstadt (126 KB)      
Stammbaum:
VO/11914/25   Antrag "Mehr Sicherheit, Ordnung und Lebendigkeit in der Lüneburger Innenstadt" (Antrag der CDU-Fraktion vom 28.05.2025, eingegangen am 28.05.25)   03 - Steuerung und Service   Antrag
VO/11914/25-1   Änderungsantrag zu "Mehr Sicherheit, Ordnung und Lebendigkeit in der Lüneburger Innenstadt" (Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 04.06.2025, eingegangen am 05.06.2025, 11:43 Uhr)   01 - Büro der Oberbürgermeisterin   Antrag