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Vorlage - VO/11281/24-4-1  

 
 
Betreff: Änderungsantrag zu "Gebührenparken - Umsetzung der Untersuchungen zum ruhenden Verkehr in der Hansestadt Lüneburg - Parkraumbewirtschaftungskonzept (4. Lesung)" (Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 05.06.2025, eingegangen 05.06.2025, 11:43 Uhr)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
  Bezüglich:
VO/11281/24-5
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Schütte, Katrin  03 - Steuerung und Service
   30 - Rechtsamt
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.06.2025 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.06.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg    

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 05.06.2025.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem eingegangenen Änderungsantrag wie folgt Stellung:

 

 

1. Die Stundentarife in den städtischen Parkhäusern werden nicht erhöht.

Die Stundentarife in den städtischen Parkhäusern liegen seit dem Jahre 2017 unverändert bei 1,30 € in den Parkhäusern Bahnhof und Lünepark und bei 1,50 € im Parkhaus Rathaus. Nun sollen sie einheitlich für alle drei Parkhäuser auf 1,70 € festgesetzt werden.

Damit liegen sie unterhalb der für die Parkgebührenzone 1 (Innenstadtbereich) vorgesehenen Gebühr i.H.v. 1,90 € pro Stunde, so dass einerseits ein wirtschaftlicher Betrieb und andererseits ein Nutzungsanreiz im Vergleich zur Nutzung des öffentlichen Parkraums gewährleistet sind.

2. Die 1. Stunde Parken wird kostenlos.

Hierzu hat die Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs GmbH die im Folgenden dargelegten Berechnungen angestellt. Es wurde darauf hingewiesen, dass hierbei Abweichungen +/- 5% zu berücksichtigen sind.

Den Berechnungen zugrunde gelegt wurden die durchschnittlichen Einnahmen der letzten drei Jahre (2022, 2023, 2024) für das jeweilige Parkhaus. Der absolute Jahreswert je Parkhaus für eine Stunde ergibt sich dabei aus der Quote der Stundenparker je Parkhaus geteilt durch die durchschnittliche Parkdauer. Angenommen wurde vorsorglich eine recht hohe durchschnittliche Parkdauer von vier Stunden)

Vorgenommen wurde jeweils eine Berechnung anhand des bisherigen Tarifes i.H.v. 1,30 €/1,50 €) sowie eine anhand der geplanten Erhöhung auf 1,70 €.

Bahnhof:

Durchschnittliche Jahreseinnahmen nach bisherigem Tarif (1,30 €): 398.500 €

Durchschnittliche Jahreseinnahmen nach neuem Tarif (1,70) sowie einer kostenlosen ersten Stunde:

40% Stundenparker = 40% von 398.500 € = 159.400 €

a) Einnahmen/Stunde bei bisherigem Tarif:

 159.400 € : 4 h = 39.850 €,

b) Einnahmen/Stunde bei neuem Tarif:

 Erhöhung von a) um 31% (Differenz 1,30 € zu 1,70 €) = 52.203,50 €

 

Rathaus:

a) Einnahmen/Stunde bei bisherigem Tarif:

536.400 € x 70% Stundenparker = 375,480 €/4 h = 94.000 €

b) Einnahmen/Stunde bei neuem Tarif:

Erhöhung von a) um 13% (Differenz 1,50 € zu 1,70 €) = 106.220 €

 

nepark:

a) Einnahmen/Stunde bei bisherigem Tarif:

471.000 € x 60% Stundenparker = 282.600 €/4 h = 70.500 €

b) Einnahmen/Stunde bei neuem Tarif:

Erhöhung von a) um 31% (Differenz 130 € zu 1,70 €) = 92.355€

 

Gesamteinnahmen (Verlust) der ersten Stunde bei bisherigen Tarif:

39.850 + 94.000 + 70.500   = 204.350 €

Gesamteinnahmen (Verlust) der ersten Stunde bei neuem Tarif:

52.203,50 + 106.220 + 92.355 = 250.778,50 €

Fazit:

Die erste Stunde kostenfrei zu stellen, würde auf Basis der Ist-Tarife einen Einnahmeverlust von 14,5% genüber den Gesamteinnahmen von ca. 1,40 Mio. € bedeuten.

 

3. Das Stundenkontingent bei den Job Pendler Tarifen wird wie folgt erhöht:

GOLD Tarif 300h/Monat, SILBER Tarif 200h/Monat, BRONZE Tarif 125h/Monat

Von der Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs GmbH wurde nach Überarbeitung der Tarife infolge der Anregungen aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Städtische Beteiligungen und Digitalisierung sowie dem Ausschuss für Mobilität die folgenden Tarife vorgelegt und in der gemeinsamen Ausschusssitzung am 28.05.2025 auch mehrheitlich empfohlen:

JOB GOLD 260 h/Monat

JOB SILBER 170 h/Monat

JOB BRONZE 110 h/Monat

 

Diese beruhten auf der Annahme einer Vollzeitbeschäftigung von 40 h/Woche in Vollzeit (Gold), 25 h/Woche in Teilzeit (Silber) und 15 h/Woche in Ausübung eines Minijobs (Bronze).

Die Berechnung wird am Beispiel von JOB GOLD veranschaulicht:

40 h Arbeitszeit/Woche x 4,33 Wochen/Monat = 173,2 h Parkdauer für die reine Arbeitszeit pro Monat.

Bei einem Stundenkontingent von 260/Monat verbleiben nach Abzug der 173,2 h, die für die wöchentliche Arbeitszeit von 40 h Arbeit benötigt werden, noch weitere 86,8 h Parkzeit. Bei durchschnittlichen 22 Arbeitstagen pro Monat verbleiben somit ca. 4 h/Tag (86,8 : 22), die für den Hin- und Rückweg genutzt werden können. Da nicht viele Personen einen täglichen Arbeitsweg von 4 h haben dürften, verblieben auch noch Restzeiten, die anderweitig genutzt werden können.

Aus dieser Berechnung wird ersichtlich, dass jede Erhöhung der Stundenkontingente letztlich der Freizeit und nicht dem Job zu Gute käme.

Fazit:

Die beantragten höheren Kontingente haben keinen begrenzten Bezug mehr zum Tarifgrund „Job“ und sind daher einnahmeschwächend für die Parkhäuser, da anzunehmen ist, dass die Nutzer ihr freies Kontingent privat nutzen und keine weitere Parkzeit mehr buchen.

 

4. Die Verwaltung und Lüneparken werden gebeten, dem Rat ein Konzept vorzulegen,

wie die Parkhäuser attraktiver gestaltet werden können und mit welchen Kosten dies

verbunden wäre.

 

Aktuell sind seitens der Verwaltung keine spezifischen Maßnahmen zur gezielten Attraktivitssteigerung der Parkhäuser geplant. Gleichwohl sind im Rahmen der Bauunterhaltung verschiedene Maßnahmen erforderlich und teilweise bereits eingeleitet. Im Zuge der regelmäßigen Betreiberbegehungen durch das Sachgebiet Betreiberverantwortung/Bauunterhaltung wurden die drei städtischen Parkhäuser kürzlich überprüft. Dabei wurden kleinere Mängel im Bereich der Bauunterhaltung festgestellt und kurzfristig behoben.

Im Rahmen dieser Begehung wurden jedoch auch gravierendere bauliche Mängel festgestellt: Mehrere tragende Bauteile insbesondere Stützen und Decken weisen Schäden auf, die langfristig die Standsicherheit beeinträchtigen könnten. Zusätzlich wurde festgestellt, dass das Entwässerungssystem aller Parkhäuser nicht dem Stand der Technik entspricht und insgesamt erneuerungsbedürftig ist.

Aus diesem Grund wird aktuell die Vergabe eines Gutachtens vorbereitet, das eine detaillierte Bewertung der Bauschäden sowie Empfehlungen für erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen inklusive einer belastbaren Kostenschätzung enthalten soll. Der konkrete Umfang der Sanierung lässt sich derzeit noch nicht beziffern, es ist jedoch davon auszugehen, dass die Maßnahmen eine erhebliche finanzielle Dimension erreichen werden.

Unabhängig davon wurde bereits die Erneuerung der Beleuchtungsanlage sowie die Installation einer Sicherheitsbeleuchtung im Parkhaus Lünepark beauftragt. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 320.000 €.

Seitens der Lüneparken ist zudem in den nächsten Jahren die Einführung einer Kennzeichenerkennung geplant. Dies hätte eine deutliche Erhöhung des Kundennutzens zur Folge, da Verkehre deutlich besser fließen und der Einfahr- und Ausfahrstau optimiert wird. Kosten hierfür können noch nicht beziffert werden.

 

5. Die Verwaltung und Lüneparken werden gebeten, ein Konzept zu erstellen, um das Parkleitsystem auszuweiten, zu digitalisieren und auch online verfügbar zu machen.

 

Wie bereits in der Antwort zur Anfrage aus dem September 24 (VO/11465/24) beantwortet, ist derzeit kein weiterer Ausbau des Parkleitsystems (PLS) geplant. Für den Ausbau und Erweiterung des PLS bedarf es neben personeller auch finanzieller Ressourcen. Eine detaillierte Kostenschätzung sowie eine Einschätzung der zu erwartenden Auswirkungen auf das städtische Verkehrsaufkommen wären vor einer möglichen Entscheidung durchzuführen. Auch die Frage, inwieweit Fördermittel für eine solche Maßnahme zur Verfügung stehen könnten, müsste vorab geprüft werden. Beides zusammen würde erheblichen zusätzlichen Personalaufwand sowie die Einbindung entsprechender Dienstleister bedeuten.

 

Zeitschiene und Realisierbarkeit:

 

Ein realistischer Zeitplan muss berücksichtigen:

o Ausschreibung, Vergabe und Erstellung eines Gutachtens (~50.000 EUR).

o Auswertung und Bewertung der Ergebnisse sowie Vorstellung in den Ausschüssen.

o Je nach Ergebnis Anpassung und Ausbau des PLS.

 

Eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Abwägung ist daher erforderlich, um festzustellen, ob der zusätzliche Nutzen eines solchen Ausbaus die hohen Investitionskosten rechtfertigt.Die Verwaltung arbeitet bereits intensiv an der Einbindung der Parkleitsystem-Daten in eine Web-Anwendung. Diese soll es Nutzer:innen ermöglichen, die Belegung von Parkplätzen in Echtzeit abzurufen. Neben der Erstellung einer Web-Anwendung muss zunächst eine Schnittstelle erstellt werden, die den sicheren Zugriff auf die Daten aus dem Verkehrsrechner

ermöglicht. Beide Arbeiten befinden sich gerade in Vorbereitung für eine Ausschreibung. Es ist dabei von großer Bedeutung, dass der Verkehrsrechner, der sowohl die Parkleitsysteme als auch die Lichtsignalanlagen steuert, vor unberechtigten externen Zugriffen geschützt wird. Eine sorgfältige Vorbereitung und Prüfung ist daher zwingend erforderlich.

 

Bereits im letzten Jahr fand dazu eine Ausschreibung statt. Diese wurde aufgehoben, da kein gültiges wirtschaftliches Angebot vorlag. Eine erneute Ausschreibung wird für die zweite Jahreshälfte angestrebt.

 

 

6. Die Verwaltung und Lüneparken werden gebeten, ein Jahr nach Umsetzung der Tarifänderungen zu berichten, wie sich die Auslastung der Parkhäuser entwickelt hat. Auf Basis dieser Daten soll dann erneut über Tarifanpassungen beraten werden

 

Hiergegen bestehen seitens der Verwaltung grundsätzlich keine Einwände.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Antrag der CDU-Fraktion vom 28.05.2025neburgs Mitte darf kein Abstellgleis sein r mehr Sicherheit, Ordnung und Lebendigkeit in unserer Innenstadt“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 25_06_05_SPD-Aenderungsantrag_Parkgebühren (221 KB)      
Stammbaum:
VO/11281/24   Umsetzung der Untersuchungen zum ruhenden Verkehr in der Hansestadt Lüneburg - Parkraumbewirtschaftungskonzept (2. Lesung)   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage
VO/11281/24-3   Bewohnerparken - Umsetzung der Untersuchungen zum ruhenden Verkehr in der Hansestadt Lüneburg - Parkraumbewirtschaftungskonzept (3. Lesung)   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage
VO/11281/24-4   Gebührenparken - Umsetzung der Untersuchungen zum ruhenden Verkehr in der Hansestadt Lüneburg - Parkraumbewirtschaftungskonzept (4. Lesung)   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage
VO/11281/24-5   Gebührenparken - Umsetzung der Untersuchungen zum ruhenden Verkehr in der Hansestadt Lüneburg - Parkraumbewirtschaftungskonzept   DEZERNAT III   Beschlussvorlage
VO/11281/24-4-1   Änderungsantrag zu "Gebührenparken - Umsetzung der Untersuchungen zum ruhenden Verkehr in der Hansestadt Lüneburg - Parkraumbewirtschaftungskonzept (4. Lesung)" (Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 05.06.2025, eingegangen 05.06.2025, 11:43 Uhr)   01 - Büro der Oberbürgermeisterin   Antrag