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Vorlage - VO/11281/24-4  

 
 
Betreff: Gebührenparken - Umsetzung der Untersuchungen zum ruhenden Verkehr in der Hansestadt Lüneburg - Parkraumbewirtschaftungskonzept (4. Lesung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Fr. PickbrennerBezüglich:
VO/11281/24
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Pickbrenner, Mareike  02-1 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung Vorberatung
24.03.2025 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung unter Zuladung des Ausschusses für Mobilität (zu TOP 7)    
Verwaltungsausschuss Vorberatung
06.05.2025    Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
07.05.2025    Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 12.12.2023 wurden die „Untersuchungen zum ruhenden Verkehr in der Hansestadt Lüneburg“ der Ingenieurgemeinschaft Dr.-Ing. Schubert vorgestellt (vgl. Vorlage VO/11012/23).

Die zentralen Ziele der Untersuchung waren

  -  eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und der Parksuchverkehre,

  -  eine Erhöhung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmende,

  -  eine Steigerung der (inner)städtischen Aufenthaltsqualität bei gleichzeitiger Erreichbarkeit der Innenstadt für alle Verkehrsteilnehmenden,

  -  eine höhere Auslastung der städtischen Parkhäuser und eine bessere Verkehrslenkung,

  -  eine Neu- bzw. Umverteilung des Verkehrsraums,

  -  eine Entlastung der Wohngebiete von gebietsfremden Verkehren und Parkenden,

  -  die Förderung der umweltfreundlichen Verkehrsmittel,

  -  die Nutzbarmachung von privatem Parkraumangebot.

 

1. Umsetzungsstand zum Bewohnerparken

Die Neuregelungen zum Bewohnerparken (siehe VO/11281/24-3 3. Lesung) befinden sich bereits in der Umsetzung; die betroffenen Haushalte wurden im Dezember 2024 über die anstehenden Änderungen informiert und derzeit werden neue Bewohnerparkausweise versandt. Die erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen wurden erlassen und werden nun sukzessive durch die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH umgesetzt (siehe hierzu auch VO/11691/25).

 

2. weiteres Vorgehen

In einem nächsten Schritt sind nun Anpassungen der Gebühren für das Parken im öffentlichen Raum sowie der Tarife in den Parkhäusern ggf. unter Einbeziehung zusätzlich zu bewirtschaftender Flächen vorgesehen (siehe auch VO/11281/24 - 2. Lesung).

 

Nach dem zu dieser Vorlage gefassten Beschluss des Rates vom 19.09.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, dem Rat schnellstmöglich den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Neufestsetzung der Gebühren für das Parken an Parkscheinautomaten vorzulegen und die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Als Ziel wurde formuliert, dass die Neuordnung des Parkens an Parkscheinautomaten einschließlich der gebührenrechtlichen Folge spätestens zum 01.07.2025 erfolgen soll. Zudem beauftragte der Rat die Verwaltung, die weitere Gremienbeteiligung zur Neuordnung der Parkhaustarife und der Bewirtschaftung des Parkplatzes Sülzwiesen zu betreiben. Zielvorgabe war dabei, diei kostenpflichtige Bewirtschaftung des Parkplatzes Sülzwiesen der Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs GmbH zu übertragen. 

Im Rahmen der Umsetzung des Gutachtens wird eine moderate Anhebung der Parkgebühren (öffentliches Gebührenparken und Bewohnerparken), eine Erhöhung der Auslastung der Parkhäuser und insgesamt eine Verringerung der Parksuchverkehre und des motorisierten Individualverkehrs (MIV) in der Innenstadt angestrebt. Zentrales Anliegen ist es, die Akzeptanz für eine verstärkte Nutzung der Parkhäuser zu erhöhen, um den Parkdruck auf den Straßen zu verringern und so die Verkehrsbelastung in Wohngebieten sowie in der Innenstadt nachhaltig zu reduzieren.

 

2 a. Neuordnung der Parkgebührenzonen im öffentlichen Raum

Das Gutachten der Ingenieurgemeinschaft Dr.-Ing. Schubert empfiehlt eine Reduzierung der bisherigen vier Parkgebührenzonen auf drei Zonen und die Aufhebung noch vereinzelt vorhandener Parkscheibenregelungen, um eine effizientere Bewirtschaftung zu gewährleisten. Die Verwaltung folgt dieser Empfehlung:

  -  Zone 1: Zusammenführung der bisherigen Zonen 1 und 2, erweitert um die Friedenstraße.

  -  Zone 2: Zusammenführung der bisherigen Zone 3 mit zusätzlichen Bereichen wie Lambertiplatz, Am Werder und Vor dem Roten Tore.

  -  Zone 3: Erweiterung der bisherigen Zone 4 um die Straßenräume Am Kreideberg und Langer Jammer.

 

2 b. Anpassung der Parkgebühren im öffentlichen Raum

Zur Steigerung der Auslastung der Lüneburger Parkhäuser wird gutachterlich empfohlen (siehe auch Vorlage VO/11281/24), das dortige Angebot für Bewohner und Beschäftigte/Pendelnde zu erweitern. Ferner sollte das Verhältnis zwischen den Gebühren für das Parken im öffentlichen Raum und den Gebühren für das Parken in Parkhäusern zugunsten der Attraktivität der Parkhäuser ausgestaltet werden.

Die letzte Anpassung der Parkgebühren erfolgte im Jahr 2016.

Ein kommunaler Vergleich verdeutlicht, dass die Parkgebühren laut Gutachten auf ein Niveau anzupassen sind, das den Vergleich mit anderen Kommunen abbildet:

Die Parkgebühren haben neben der Erreichbarkeit und der Stellplatzqualität einen großen Einfluss auf die Stellplatzwahl. Die Ziele des Bewirtschaftungskonzeptes u. a. die Entlastung der Straßenräume von ruhendem Verkehr und die höhere Auslastung der Parkhäuser nnen nur erreicht werden, wenn das Parken in den Straßenräumen nicht günstiger angeboten wird als die Stellplätze in den Parkhäusern.
Es ist daher […] eine Erhöhung der Parkgebühren an den Parkscheinautomaten […] erforderlich. Steigende Betriebskosten in den Parkhäusern sollten nach Möglichkeit durch eine höhere Auslastung erwirtschaftet werden, die insbesondere mit der Erhöhung der Parkgebühren an den Parkscheinautomaten erreicht werden kann.“

Die Parkgebühren an den Parkscheinautomaten in der Parkgebührenzone 1 sollten sich an den Parkgebühren in den Parkhäusern orientieren und diese nicht unterbieten. Aktuell stehen einer Parkgebühr an den Parkscheinautomaten von 1,40 EUR/h (bzw. 1,60 EUR/h) Parkgebühren in den Parkhäusern von 1,50 EUR/h bis 2,20 EUR/h gegenüber. Die Parkgebühren an den Parkscheinautomaten sollten daher in einem ersten Schritt auf 1,90 EUR/h angehoben werden. Gebühren in dieser Höhe sind in anderen Oberzentren in Niedersachsen mit einer vergleichbar großen Innenstadt (z. B. Göttingen, Oldenburg und Osnabrück) bereits die Regel.“
 

Um die Nutzung der Parkhäuser attraktiver zu gestalten und eine Sogwirkung zugunsten deren Auslastung zu erzielen, ist eine Anpassung der Parkgebühren für das Parken im öffentlichen Raum wie folgt vorgesehen:

 

  -  Zone 1: Erhöhung von 1,60 €/1,40 € auf 1,90 €

  -  Zone 2: Erhöhung von 0,90 € auf 1,20 €

  -  Zone 3: Beibehaltung der bisherigen Gebühr von 0,60 €


Ein Entwurf einer angepassten Gebührenordnung ist der Vorlage beigefügt.


Die neuen Parkgebühren sollen zum 01.07.2025 in Kraft treten.

 

3. Anpassung der Tarife und Parkgebühren in Parkhäusern

Die Bewirtschaftung der folgenden Parkhäuser (Am Rathaus, Im Lünepark, Am Bahnhof) wird durch die Lüneparken Parkhaus und Parkraumverwaltungs- GmbH (Lüneparken) übernommen.

Zur Erzielung der im Gutachten genannten Push-Effekte hat die Lüneparken eine Neukonzeptionierung der Tarifmodelle unter Berücksichtigung der aufgezeigten Zielvorgaben vorgenommen. Die Anforderungen der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Berufstätigen sind dabei in besonderem Maße betrachtet worden.

Ein Entwurf der Tarifsystematik wird durch die Geschäftsführung der Lüneparken in der Sitzung vorgestellt und im Nachgang dieser Vorlage beigefügt.

Zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Parkgebührenanhebung (01.07.2025) sollen die Entgelte der Parkhäuser angepasst werden, um eine einheitliche Steuerung des ruhenden Verkehrs zu gewährleisten.

r die Festlegung sowie zur Erhebung der Parkhausentgelte bedarf es einer Entgeltsatzung, welche nach entsprechendem Ratsbeschluss zum 01.07.2025 wirksam werden soll.

 

4. Einbindung zusätzlich zu bewirtschaftender Flächen

Als ergänzende Maßnahme empfiehlt das Gutachten eine Bewirtschaftung des Parkplatzes lzwiesen (vgl. „Untersuchungen zum ruhenden Verkehr in der Hansestadt Lüneburg, S. 31 f., Nrn. 5.3.2 und 5.3.3 und Nr. 7).

Die Lüneparken hat hierzu bereits ein Tarifmodell erarbeitet, das in der auch dem Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung vorgestellt und beraten werden soll.

Die Folgen einer Bewirtschaftung nach dem vorgestellten Modell sind im Kontext der Zielvorgaben durch die Verwaltung zu untersuchen. Insbesondere die Akzeptanz des Tarifmodells bei den unterschiedlichen Nutzergruppen und die Auswirkungen von Verdrängungen in die angrenzenden Quartiere sind zu betrachten. Diesbezüglich gilt es insbesondere durch die Durchführung eines geeigneten Beteiligungsformates die Interessenslage der Anwohnerschaft des Quartiers Klinikum zu ermitteln, wie dies seitens der Verwaltung beabsichtigt ist (vgl. VO/11281/24 und VO 11507/24).

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 389 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 X Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 32020 

 Produkt / Kostenträger: 12200702

 Haushaltsjahr: 2025 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Finanzielle Aspekte und Konsolidierung des Haushalts

Bereits im Haushaltssicherungskonzept 2023 wurde die Überprüfung der Entgeltstruktur für Parkhäuser, das öffentliche Gebührenparken sowie die Anpassung der Gebührenhöhe für das Bewohnerparken als Maßnahme 6 festgelegt.

 

r das Jahr 2023 wurden Mehreinnahmen von 100.000 € und für die Folgejahre jeweils 200.000 € als zusätzliche Erträge eingeplant. Diese Erträge konnten bislang nicht realisiert werden. Die Kommunalaufsicht hat in ihrer Haushaltsgenehmigung für 2024 darauf hingewiesen, dass die bisherigen Konsolidierungsmaßnahmen der Hansestadt Lüneburg nicht ausreichen und weiter intensiviert werden müssen. Insbesondere sollen die im Haushaltssicherungskonzept formulierten Prüfaufträge nun mit konkreten Zielsetzungen verbunden werden.

 

Daher müssen alle Möglichkeiten zur Ertragsverbesserung konsequent genutzt werden insbesondere durch eine gezielte Anpassung der Parkraumbewirtschaftung.

 

 

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2025-03-14 Entwurf der neuen Parkgebührenordnung zum 01.07.2025 inkl. Übersichtsplan Parkgebührenzonen.pdf (1473 KB)      

Beschlussvorschlag:

  1. Der aktuelle Umsetzungsstand zum Bewohnerparken wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die als Anlage beigefügte Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO), inkl. der Neuordnung der Parkgebührenzonen wird mit dem Ziel des Inkrafttretens zum 01.07.2025 beschlossen.
  3. Der in der Sitzung vorgestellte Tarifvorschlag der Lüneparken Parkhaus und Parkraumverwaltungs- GmbH wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Entgeltsatzung für alle drei Parkhäuser (Am Rathaus, Im Lünepark, Am Bahnhof), mit dem Ziel des einheitlichen Inkrafttretens zum 01.07.2025, vorzubereiten.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen einer Bewirtschaftung der Sülzwiesen zu untersuchen und zeitnah einen Vorschlag zu unterbreiten.

 

Stammbaum:
VO/11281/24   Umsetzung der Untersuchungen zum ruhenden Verkehr in der Hansestadt Lüneburg - Parkraumbewirtschaftungskonzept (2. Lesung)   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage
VO/11281/24-3   Bewohnerparken - Umsetzung der Untersuchungen zum ruhenden Verkehr in der Hansestadt Lüneburg - Parkraumbewirtschaftungskonzept (3. Lesung)   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage
VO/11281/24-4   Gebührenparken - Umsetzung der Untersuchungen zum ruhenden Verkehr in der Hansestadt Lüneburg - Parkraumbewirtschaftungskonzept (4. Lesung)   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage