Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 12.12.2023 wurden die „Untersuchungen zum ruhenden Verkehr in der Hansestadt Lüneburg“ der Ingenieurgemeinschaft Dr.-Ing. Schubert vorgestellt (vgl. Vorlage VO/11012/23). Die zentralen Ziele der Untersuchung waren - eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und der Parksuchverkehre, - eine Erhöhung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmende, - eine Steigerung der (inner)städtischen Aufenthaltsqualität bei gleichzeitiger Erreichbarkeit der Innenstadt für alle Verkehrsteilnehmenden, - eine höhere Auslastung der städtischen Parkhäuser und eine bessere Verkehrslenkung, - eine Neu- bzw. Umverteilung des Verkehrsraums, - eine Entlastung der Wohngebiete von gebietsfremden Verkehren und Parkenden, - die Förderung der umweltfreundlichen Verkehrsmittel, - die Nutzbarmachung von privatem Parkraumangebot.
1. Umsetzungsstand zum Bewohnerparken Die Neuregelungen zum Bewohnerparken (siehe VO/11281/24-3 3. Lesung) befinden sich bereits in der Umsetzung; die betroffenen Haushalte wurden im Dezember 2024 über die anstehenden Änderungen informiert und derzeit werden neue Bewohnerparkausweise versandt. Die erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen wurden erlassen und werden nun sukzessive durch die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH umgesetzt (siehe hierzu auch VO/11691/25).
2. weiteres Vorgehen In einem nächsten Schritt sind nun Anpassungen der Gebühren für das Parken im öffentlichen Raum sowie der Tarife in den Parkhäusern – ggf. unter Einbeziehung zusätzlich zu bewirtschaftender Flächen vorgesehen (siehe auch VO/11281/24 - 2. Lesung).
Nach dem zu dieser Vorlage gefassten Beschluss des Rates vom 19.09.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, dem Rat schnellstmöglich den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Neufestsetzung der Gebühren für das Parken an Parkscheinautomaten vorzulegen und die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Als Ziel wurde formuliert, dass die Neuordnung des Parkens an Parkscheinautomaten einschließlich der gebührenrechtlichen Folge spätestens zum 01.07.2025 erfolgen soll. Zudem beauftragte der Rat die Verwaltung, die weitere Gremienbeteiligung zur Neuordnung der Parkhaustarife und der Bewirtschaftung des Parkplatzes Sülzwiesen zu betreiben. Zielvorgabe war dabei, diei kostenpflichtige Bewirtschaftung des Parkplatzes Sülzwiesen der Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs GmbH zu übertragen. Im Rahmen der Umsetzung des Gutachtens wird eine moderate Anhebung der Parkgebühren (öffentliches Gebührenparken und Bewohnerparken), eine Erhöhung der Auslastung der Parkhäuser und insgesamt eine Verringerung der Parksuchverkehre und des motorisierten Individualverkehrs (MIV) in der Innenstadt angestrebt. Zentrales Anliegen ist es, die Akzeptanz für eine verstärkte Nutzung der Parkhäuser zu erhöhen, um den Parkdruck auf den Straßen zu verringern und so die Verkehrsbelastung in Wohngebieten sowie in der Innenstadt nachhaltig zu reduzieren.
2 a. Neuordnung der Parkgebührenzonen im öffentlichen Raum Das Gutachten der Ingenieurgemeinschaft Dr.-Ing. Schubert empfiehlt eine Reduzierung der bisherigen vier Parkgebührenzonen auf drei Zonen und die Aufhebung noch vereinzelt vorhandener Parkscheibenregelungen, um eine effizientere Bewirtschaftung zu gewährleisten. Die Verwaltung folgt dieser Empfehlung: - Zone 1: Zusammenführung der bisherigen Zonen 1 und 2, erweitert um die Friedenstraße. - Zone 2: Zusammenführung der bisherigen Zone 3 mit zusätzlichen Bereichen wie Lambertiplatz, Am Werder und Vor dem Roten Tore. - Zone 3: Erweiterung der bisherigen Zone 4 um die Straßenräume Am Kreideberg und Langer Jammer.
2 b. Anpassung der Parkgebühren im öffentlichen Raum Zur Steigerung der Auslastung der Lüneburger Parkhäuser wird gutachterlich empfohlen (siehe auch Vorlage VO/11281/24), das dortige Angebot für Bewohner und Beschäftigte/Pendelnde zu erweitern. Ferner sollte das Verhältnis zwischen den Gebühren für das Parken im öffentlichen Raum und den Gebühren für das Parken in Parkhäusern zugunsten der Attraktivität der Parkhäuser ausgestaltet werden. „Die Parkgebühren an den Parkscheinautomaten in der Parkgebührenzone 1 sollten sich an den Parkgebühren in den Parkhäusern orientieren und diese nicht unterbieten. Aktuell stehen einer Parkgebühr an den Parkscheinautomaten von 1,40 EUR/h (bzw. 1,60 EUR/h) Parkgebühren in den Parkhäusern von 1,50 EUR/h bis 2,20 EUR/h gegenüber. Die Parkgebühren an den Parkscheinautomaten sollten daher in einem ersten Schritt auf 1,90 EUR/h angehoben werden. Gebühren in dieser Höhe sind in anderen Oberzentren in Niedersachsen mit einer vergleichbar großen Innenstadt (z. B. Göttingen, Oldenburg und Osnabrück) bereits die Regel.“ Um die Nutzung der Parkhäuser attraktiver zu gestalten und eine Sogwirkung zugunsten deren Auslastung zu erzielen, ist eine Anpassung der Parkgebühren für das Parken im öffentlichen Raum wie folgt vorgesehen:
- Zone 1: Erhöhung von 1,60 €/1,40 € auf 1,90 € - Zone 2: Erhöhung von 0,90 € auf 1,20 € - Zone 3: Beibehaltung der bisherigen Gebühr von 0,60 €
3. Anpassung der Tarife und Parkgebühren in Parkhäusern Die Bewirtschaftung der folgenden Parkhäuser (Am Rathaus, Im Lünepark, Am Bahnhof) wird durch die Lüneparken Parkhaus und Parkraumverwaltungs- GmbH (Lüneparken) übernommen. Zur Erzielung der im Gutachten genannten Push-Effekte hat die Lüneparken eine Neukonzeptionierung der Tarifmodelle unter Berücksichtigung der aufgezeigten Zielvorgaben vorgenommen. Die Anforderungen der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Berufstätigen sind dabei in besonderem Maße betrachtet worden. Ein Entwurf der Tarifsystematik wird durch die Geschäftsführung der Lüneparken in der Sitzung vorgestellt und im Nachgang dieser Vorlage beigefügt. Zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Parkgebührenanhebung (01.07.2025) sollen die Entgelte der Parkhäuser angepasst werden, um eine einheitliche Steuerung des ruhenden Verkehrs zu gewährleisten. Für die Festlegung sowie zur Erhebung der Parkhausentgelte bedarf es einer Entgeltsatzung, welche nach entsprechendem Ratsbeschluss zum 01.07.2025 wirksam werden soll.
4. Einbindung zusätzlich zu bewirtschaftender Flächen Als ergänzende Maßnahme empfiehlt das Gutachten eine Bewirtschaftung des Parkplatzes Sülzwiesen (vgl. „Untersuchungen zum ruhenden Verkehr in der Hansestadt Lüneburg, S. 31 f., Nrn. 5.3.2 und 5.3.3 und Nr. 7). Die Lüneparken hat hierzu bereits ein Tarifmodell erarbeitet, das in der auch dem Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung vorgestellt und beraten werden soll. Die Folgen einer Bewirtschaftung nach dem vorgestellten Modell sind im Kontext der Zielvorgaben durch die Verwaltung zu untersuchen. Insbesondere die Akzeptanz des Tarifmodells bei den unterschiedlichen Nutzergruppen und die Auswirkungen von Verdrängungen in die angrenzenden Quartiere sind zu betrachten. Diesbezüglich gilt es insbesondere durch die Durchführung eines geeigneten Beteiligungsformates die Interessenslage der Anwohnerschaft des Quartiers Klinikum zu ermitteln, wie dies seitens der Verwaltung beabsichtigt ist (vgl. VO/11281/24 und VO 11507/24).
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 389 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: X Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 32020 Produkt / Kostenträger: 12200702 Haushaltsjahr: 2025
e) mögliche Einnahmen:
Finanzielle Aspekte und Konsolidierung des Haushalts Bereits im Haushaltssicherungskonzept 2023 wurde die Überprüfung der Entgeltstruktur für Parkhäuser, das öffentliche Gebührenparken sowie die Anpassung der Gebührenhöhe für das Bewohnerparken als Maßnahme 6 festgelegt.
Für das Jahr 2023 wurden Mehreinnahmen von 100.000 € und für die Folgejahre jeweils 200.000 € als zusätzliche Erträge eingeplant. Diese Erträge konnten bislang nicht realisiert werden. Die Kommunalaufsicht hat in ihrer Haushaltsgenehmigung für 2024 darauf hingewiesen, dass die bisherigen Konsolidierungsmaßnahmen der Hansestadt Lüneburg nicht ausreichen und weiter intensiviert werden müssen. Insbesondere sollen die im Haushaltssicherungskonzept formulierten Prüfaufträge nun mit konkreten Zielsetzungen verbunden werden.
Daher müssen alle Möglichkeiten zur Ertragsverbesserung konsequent genutzt werden – insbesondere durch eine gezielte Anpassung der Parkraumbewirtschaftung.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
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