Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Im Investitionsplan 2025 der Abwassser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL) sind Investitionen von insgesamt 17.562.861 € vorgesehen. Für die damit verbundenen Projekte sind laut Wirtschaftsplan 2025 notwendige Fremdmittel in Höhe von insgesamt 12.953.340 € in Anspruch zu nehmen. Hiervon werden 4.000.000 € in 2025 für den Bereich Kanal benötigt. Die Projekte „24.03.10 SW/RW Dahlenburger Landstraße und „24.03.21 SW Querung Pirolweg“ werden in diesem Jahr begonnen. Da im Bereich Kanal Kredite mit einer Laufzeit von 50 Jahren benötigt werden, soll ein bestehender Vertrag mit der Sparkasse Lüneburg ausgeweitet werden.
In 2018 wurde mit der Sparkasse Lüneburg ein langfristig angelegter Kreditvertrag zur Finanzierung von Investitionen im Bereich Kanal abgeschlossen. Der Kreditvertrag beinhaltet von 2019 bis 2029 eine Auszahlung von bis zu 15.000.000 € zum Substanzgehalt des Kanalanlagevermögens. Es wurde vereinbart, dass die AGL innerhalb jeden Jahres ein Kreditvolumen von 1.500.000 € in Anspruch nimmt. Am Ende des Jahres wird dies in einen Kredit mit einer Laufzeit von 50 Jahren umgewandelt. Mit Ratsbeschluss vom 01.11.2018 (VO/8020/18) wurde beschlossen, dass die Hansestadt Lüneburg für 80 % der Kredithöhe bürgt. Die Inanspruchnahme des diesjährigen Kreditvolumens soll von 1.500.000 € auf 4.000.000 € erhöht werden. Die Gesamtsumme des Kreditvertrages steigt somit auf 17.500.000 € an. Zur Erhöhung der Ausfallbürgschaft für des zugunsten der AGL gewährten Darlehens ist gemäß § 58 Abs. 16 NKomVG ein Ratsbeschluss notwendig.
Die Hansestadt Lüneburg ist gehalten, Finanzierungsleistungen an die städtischen Beteiligungsgesellschaften, zu denen auch Bürgschaften zählen, im Sinne des EU-Beihilferechts umzusetzen. Somit erfolgen die Übernahmen von Ausfallbürgschaften nur unter den Voraussetzungen der Bürgschaftsmitteilung der Kommission (2008/C 155/02), wonach der Bürgschaftsanteil jeweils höchstens 80% des Darlehens (3.200.000 €) betragen darf. Durch die Übernahme der Ausfallbürgschaften zugunsten der AGL übernimmt die Hansestadt Lüneburg das Ausfallrisiko. Für den Ausgleich der Risikoträgerfunktion wird von der AGL eine jährlich marktübliche Bürgschaftsprovision gemäß Bürgschaftsmitteilung der Kommission eingefordert.
Die Abwassergesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der Hansestadt Lüneburg und überwiegend im hoheitlichen Aufgabenbereich der Abwasserentsorgung tätig. 80% der Entgelte der Hansestadt Lüneburg an die Gesellschaft finanzieren sich aus Gebühren, die auf Basis des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes erhoben werden. Eine abgesicherte Einzahlungs- und Ertragssituation ist hier rechtlich verankert.
Aufgrund des Anschluss- und Benutzungszwanges ist damit eine dauerhafte, rechtlich belastbare und kontinuierlich mindestens kostendeckende Finanzierung der Gesellschaft sichergestellt. Der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit ist damit annähernd ausgeschlossen.
Es wird empfohlen, entsprechend der geplanten fremdmittelfinanzierten Maßnahmen gemäß Investitionsplan 2025 der beantragten Bürgschaftsübernahme in Höhe von 80% der Darlehenssumme zuzustimmen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja: Kenntnisnahme Kommunalaufsicht im Anschluss erforderlich Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: jährliche Bürgschaftsprovisionen (konkrete Berechnung erst nach erfolgter Ausschreibung möglich)
Anlagen: Investitionsplan AGL 2025
Beschlussvorschlag: Die Ausführungen werden zu Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen und formalen Schritte für die Bürgschaft des aufzunehmenden Darlehens zugunsten der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH i.H.v. 4.000.000 € umzusetzen. Die Bürgschaft umfasst auch die Sicherung der Nebenleistungen, wie insbesondere Zinsen und Kosten.
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