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Vorlage - VO/11845/25  

 
 
Betreff: Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH - Übernahme einer Bürgschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Junkereit
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Junkereit, Isabell   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
06.05.2025    Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
07.05.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Im Investitionsplan 2025 der Abwassser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL) sind Investitionen von insgesamt 17.562.861 € vorgesehen.

r die damit verbundenen Projekte sind laut Wirtschaftsplan 2025 notwendige Fremdmittel in Höhe von insgesamt 12.953.340 € in Anspruch zu nehmen. Hiervon werden 4.000.000 € in 2025 für den Bereich Kanal benötigt. Die Projekte „24.03.10 SW/RW Dahlenburger Landstraße und „24.03.21 SW Querung Pirolweg“ werden in diesem Jahr begonnen.

Da im Bereich Kanal Kredite mit einer Laufzeit von 50 Jahren benötigt werden, soll ein bestehender Vertrag mit der Sparkasse Lüneburg ausgeweitet werden.

 

In 2018 wurde mit der Sparkasse Lüneburg ein langfristig angelegter Kreditvertrag zur Finanzierung von Investitionen im Bereich Kanal abgeschlossen. Der Kreditvertrag beinhaltet von 2019 bis 2029 eine Auszahlung von bis zu 15.000.000 € zum Substanzgehalt des Kanalanlagevermögens. Es wurde vereinbart, dass die AGL innerhalb jeden Jahres ein Kreditvolumen von 1.500.000 € in Anspruch nimmt. Am Ende des Jahres wird dies in einen Kredit mit einer Laufzeit von 50 Jahren umgewandelt. Mit Ratsbeschluss vom 01.11.2018 (VO/8020/18) wurde beschlossen, dass die Hansestadt Lüneburgr 80 % der Kredithöhe bürgt.

Die Inanspruchnahme des diesjährigen Kreditvolumens soll von 1.500.000 € auf 4.000.000 € erhöht werden. Die Gesamtsumme des Kreditvertrages steigt somit auf 17.500.000 € an. Zur Erhöhung der Ausfallbürgschaft für des zugunsten der AGL gewährten Darlehens ist gemäß § 58 Abs. 16 NKomVG ein Ratsbeschluss notwendig.

 

Die Hansestadt Lüneburg ist gehalten, Finanzierungsleistungen an die städtischen Beteiligungsgesellschaften, zu denen auch Bürgschaften zählen, im Sinne des EU-Beihilferechts umzusetzen. Somit erfolgen die Übernahmen von Ausfallbürgschaften nur unter den Voraussetzungen der Bürgschaftsmitteilung der Kommission (2008/C 155/02), wonach der Bürgschaftsanteil jeweils höchstens 80% des Darlehens (3.200.000) betragen darf. Durch die Übernahme der Ausfallbürgschaften zugunsten der AGL übernimmt die Hansestadt Lüneburg das Ausfallrisiko. Für den Ausgleich der Risikoträgerfunktion wird von der AGL eine jährlich marktübliche Bürgschaftsprovision gemäßrgschaftsmitteilung der Kommission eingefordert.

 

Die Abwassergesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der Hansestadt Lüneburg und überwiegend im hoheitlichen Aufgabenbereich der Abwasserentsorgung tätig. 80% der Entgelte der Hansestadt Lüneburg an die Gesellschaft finanzieren sich aus Gebühren, die auf Basis des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes erhoben werden. Eine abgesicherte Einzahlungs- und Ertragssituation ist hier rechtlich verankert.

 

Aufgrund des Anschluss- und Benutzungszwanges ist damit eine dauerhafte, rechtlich belastbare und kontinuierlich mindestens kostendeckende Finanzierung der Gesellschaft sichergestellt. Der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit ist damit annähernd ausgeschlossen.

 

Es wird empfohlen, entsprechend der geplanten fremdmittelfinanzierten Maßnahmen gemäß Investitionsplan 2025 der beantragten Bürgschaftsübernahme in Höhe von 80% der Darlehenssumme zuzustimmen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Sicherstellung einer gut funktionierenden Infrastruktur

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja: Kenntnisnahme Kommunalaufsicht im Anschluss erforderlich

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen: jährliche Bürgschaftsprovisionen (konkrete Berechnung erst nach erfolgter Ausschreibung möglich)

 

 

 

Anlagen: Investitionsplan AGL 2025

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Investitionsplan AGL 2025 (1751 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen werden zu Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen und formalen Schritte für die Bürgschaft des aufzunehmenden Darlehens zugunsten der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH i.H.v. 4.000.000 € umzusetzen. Die Bürgschaft umfasst auch die Sicherung der Nebenleistungen, wie insbesondere Zinsen und Kosten.