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Vorlage - VO/11835/25  

 
 
Betreff: Anfrage "Auswirkungen des Tarifabschlusses für den Öffentlichen Dienst auf den Haushalt der Hansestadt Lüneburg (Anfrage der FDP-Fraktion vom 09.04.2025, eingegangen am 09.04.25)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   02-1 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Kenntnisnahme
07.05.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg    
19.06.2025    Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der FDP-Fraktion vom 09.04.2025 zur Auswirkung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst auf den Haushalt der Hansestadt Lüneburg wie folgt:

 

1. Einigung in der Tarifrunde 2025

Auf Basis der Einigungsempfehlung der Schichtungskommission vom 28. März 2025 (siehe unser Rundschreiben A-17-2025 vom 1. April 2025) sind die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen am 5. und 6. April 2025 in Potsdam fortgesetzt worden. Im Rahmen dieser vierten Verhandlungsrunde konnte am 6. April 2025 eine Einigung erzielt werden. Das Einigungspapier setzt im Wesentlichen die Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission vom 28. März 2025 um

Die Einigung hat eine Laufzeit vom 1. Januar 2025 bis mindestens zum 31. März 2027. Sie hat folgenden Inhalt:

 

1      Entgelt

1.1   Lineare Erhöhung

Die Tabellenentgelte werden

  • ab dem 1. April 2025 um 3,0 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro
  • ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent

erhöht. Der Mindestbetrag umfasst die Entgeltgruppe 5 komplett; er hat geringe - Auswirkungen bis in die Entgeltgruppe 9b/Stufe 1.

 

1.2      Auszubildende, Studierende und Praktikantinnen und Praktikanten

Die Ausbildungsentgelte und die Praktikantenentgelte werden in zwei Schritten wie folgt erhöht:

  • ab dem 1. April 2025 um 75 Euro und
  • ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro.

 

1.3      Jahressonderzahlung der Beschäftigten

Die Jahressonderzahlung (TVöD) wird ab dem 1. Januar 2026 auf einheitlich 85 Prozent erhöht.

 

1.4   Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit

Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit (gemäß § 8 Abs. 5 Satz 1 TD) wird

  • ab dem 1. Juli 2025 auf 200 Euro monatlich angehoben.

Die entsprechenden Stundensätze (gemäß § 8 Abs. 5 Satz 2 TVöD) werden

  • ab dem 1. Juli 2025 auf 1,18 Euro pro Stunde erhöht.

Die bisher statischen vorgenannten Zulagen werden bei allgemeinen Entgeltanpassungen nach dem 31. Dezember 2026 dynamisiert.

 

2      Reglungen zur Arbeitszeit

2.1   Freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit

Beschäftigte und Arbeitgeber können ab dem 1. Januar 2026 beiderseits freiwillig die Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit auf bis zu durchschnittlich 42 Stunden wöchentlich (ausschließlich der Pausen) vereinbaren. Sowohl die Vereinbarung zur Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit als auch die Verlängerung sind jeweils auf bis zu 18 Monate zu befristen. Verlängerungen sind einvernehmlich möglich.

Beschäftigte mit einer erhöhten Arbeitszeit erhalten das Tabellenentgelt und sonstige Entgeltbestandteile in dem Umfang, der dem Anteil der individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit im Verhältnis zur regelmäßigen Arbeitszeit gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD entspricht, soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Für Arbeitsstunden, die über die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von Vollbeschäftigten hinausgehen, also für die Erhöhungsstunden, erhalten Beschäftigte einen Zuschlag

  • in den Entgeltgruppen 1 bis 9b in Höhe von 25 Prozent und
  • in den Entgeltgruppen 9c bis 15 in Höhe von 10 Prozent

des auf die Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.

 

2.2      Erholungsurlaub (§ 26 TVöD)

Ab dem Kalenderjahr 2027 erhalten die Beschäftigten einen weiteren Tag Erholungsurlaub. Dies gilt auch für die Nachwuchskräfte.

 

2.4      Umwandelbare freie Tage

Teil- und Vollzeitbeschäftigte nnen ab dem 1. Januar 2026 einen Teil der Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage umwandeln.

 


3      Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte 2025 und 2026

Durch den Tarifabschluss entstehen im Haushaltsjahr 2025 rd. 2,8 Mio. € Mehrkosten, insbesondere durch die Erhöhung ab dem 1. April 2025 um 3,0 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro.

r das Haushaltsjahr 2026 entstehen Mehrkosten von rd. 2,4 Mio €, insbesondere durch die Erhöhung um weitere 2,8 Prozent ab dem 1. Mai 2026.

 

Bei der Haushaltseinbringung wurde eine Tarifsteigerung für die Haushaltsjahr 2025 und 2026 von insgesamt 5 % eingeplant. Die tatsächliche Erhöhung beträgt 5,4 %. Dadurch, dass die Erhöhung für 2025 erst ab dem 1. April und die zweite Erhöhung erst ab dem 1. Mai 2026 vereinbart wurde, passt der geplante Haushaltsansatz insgesamt nach aktuellem Personalstand.

 

Hh-Ansatz 2025

kalkuliertes Ergebnis Stand April 2025

Hh. Ansatz 2026

kalkuliertes Ergebnis Stand April 2026

107.338.600

106.564.765,31

109.724.200

107.285.454,41

 

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

Hh-Jahr 2025 rd. 2,8 Mio. €

Hh-Jahr 2026 rd. 2,4 Mio. €

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anfrage „Auswirkungen des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst auf den Haushalt der Hansestadt Lüneburg“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auswirkungen Tarifabschluss Öffentlicher Dienst (119 KB)