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Sachverhalt: sh. Anfrage der FDP-Fraktion vom 04.04.2025
Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für eine selbstständige Lebensführung und für soziale Teilhabe. Dies gilt für all jene Personengruppen, die den Individualverkehr nicht nutzen können oder wollen, und damit auch für ältere Menschen. Sozial benachteiligte Menschen jedweden Alters sind zudem auf eine ihren Einkommensverhältnissen angemessene Preisstruktur des ÖPNV angewiesen. Die seit 2023 wiederholt und zuletzt im November 2024 geführten politischen Diskussionen um die Unterstützung aller bzw. sozial benachteiligter Seniorinnen und Senioren kann die Hansestadt Lüneburg deshalb gut nachvollziehen. Aus diesem Grund bezuschusste sie Inhaberinnen und Inhaber des Seniorenpasses, d.h. Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung, Wohngeld und Asylbewerberleistungen, bis zum Inkrafttreten des Deutschlandtickets (DLT) unbürokratisch mit 10,- € sowohl beim Erwerb einer regulären Seniorenkarte in Höhe von 39,10 €/Monat als auch beim rabattierten Abonnementspreis in Höhe von 32,10 €.
Auch nach Inkrafttreten des Deutschland- und dem damit verbundenen, von den HVV beschlossenen, Wegfall des Seniorentickets war es der Hansestadt Lüneburg ein Anliegen, finanzielle Belastungen im Rahmen der Altenhilfe zu kompensieren. Sie wandte sich zuletzt im Dezember 2024 an den Landkreis Lüneburg und bat diesen als Gesellschafter der HVV, in den entsprechenden Gremien einen vergünstigten Tarif für Senior:innen anzuregen. Bei allen Überlegungen gilt es, die bestehenden Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Aufgabenträger des ÖPNV sind gemäß einer Reihe von Nahverkehrsgesetzen das Land, die Landkreise und die kreisfreien Städte. Folgerichtig sind es nach Information der Hansestadt Lüneburg in erster Linie Länder (Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen) und kreisfreie Städte bzw. Landkreise (Diepholz), die einen monatlichen Zuschuss zu den personengebundenen Monats- und Jahreskarten für den öffentlichen Nahverkehr sowie zum Deutschlandticket leisten. Die Preise und die umfassten Personengruppen variieren. Hessen ermöglicht den Erwerb eines Deutschlandtickets (DLT) zum Preis von 39.- €, in Nordrhein-Westfalen können das DLT für 48,- € und regional begrenzte Sozialtickets für 47,60 bzw. 41,80 € erworben werden. Da nach Auskunft der Niedersächsischen Kommunalaufsicht die Kosten für Mobilität bereits in den Regelsätzen der jeweiligen Sozialleistungen enthalten sind, handelt es sich nach Kenntnis der Hansestadt Lüneburg in allen Fällen um freiwillige Leistungen, die von der Politik inhaltlich konkretisiert und bewilligt werden müssen. Die Hansestadt Lüneburg hat bereits an anderer Stelle die mit einer solchen freiwilligen Leistung verbundenen finanziellen Auswirkungen auf den bereits stark defizitären Haushalt dargestellt. Danach fallen nach aktuellem Stand für die Einführung eines Seniorentickets rd. 6,2 Mio € jährlich an, die Unterstützung der Inhaberinnen und Inhaber des Seniorenpasses kostete 600.408 € jährlich. Fragen zu Aspekten der Gleichbehandlung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen stehen zu erwarten.
Dies vorausgestellt beantwortet die Verwaltung die Fragen der FDP wie folgt:
bekommen, auch in Lüneburg Ermäßigungen (Sozialrabatt) auf das Deutschlandticket erhalten? Wenn ja, wie hoch sind die?
Angesichts der vorstehend dargestellten Rahmenbedingungen gibt es weder im Landkreis noch in der Stadt Lüneburg für Senior:innen, die existenzsichernde Leistungen erhalten, derzeit keine Ermäßigung auf das Deutschlandticket.
hvv sind?
Nach Kenntnis der Hansestadt Lüneburg ermöglicht einzig das Land Hamburg Personen mit Anspruch auf existenzsichernde Leistungen einen monatlichen Sozialrabatt von 35,50 €. Sozialleistungsempfänger zahlen damit zurzeit 22,50 € für das DLT.
Sozialrabatt wie in Hamburg eingeführt würde?
In der Hansestadt Lüneburg beziehen zurzeit rund 8.000 Personen Leistungen nach SGB II, SGB XII und AsylbLG (nicht nur Senior:innen). Bei einem Rabatt in Höhe von 35,50 € pro Person wie in Hamburg, entstünden der Hansestadt Lüneburg Kosten in Höhe von jährlich 3.408.000 €.
die für Seniorinnen und Senioren stark gestiegenen Kosten durch den Wegfall des Seniorentickets kompensiert werden können?
Zentraler Ansprechpartner für diese Frage ist der Landkreis Lüneburg, s.o.
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung als Reaktion auf das entsprechende Schreiben eine Gesprächseinladung des Landrates erhalten Dieser hatte das Thema im Aufsichtsrat des HVV vorgetragen und zurückgemeldet, dass dem Ansinnen im Gesamtzusammenhang der Tarifreform seitens des HVV wohl nicht entsprochen werden kann. Er konnte die Geschäftsführerin des HVV, Frau Korbutt, allerdings für einen persönlichen Austausch gewinnen. Bei diesem soll das Thema in Bezug auf die grundlegenden Tarifanpassungen des HVV erörtert werden. Die Hansestadt Lüneburg wird dabei die Frage einbringen, ob Handlungsmöglichkeiten zur Einführung eines Sondertarifes in Lüneburg unter Berücksichtigung des Gesamttarifes HVV bestehen. Dabei wird die Verwaltung die generelle erhebliche Kostensteigerung für Seniorinnen und Senioren verdeutlichen, die mit der Tarifreform des HVV einhergegangen ist und sich für eine verbundweite Lösung einsetzen.
wie die Kostensteigerung für Senioren durch den Wegfall des Seniorentickets abgemildert werden kann? Es gibt derzeit keine Informationen der rot-grünen Landesregierung Niedersachsens darüber, wie die Kostensteigerung für Senioren durch den Wegfall des Seniorentickets abgemildert werden könnte.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 85,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anfrage der FDP-Fraktion vom 04.04.2025
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