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Vorlage - VO/11830/25  

 
 
Betreff: Anfrage "Sozialrabatt für Seniorinnen und Senioren auf das Monatsbusticket (bzw. Deutschlandticket) im Bereich Lüneburg und Umgebung" (Anfrage der FDP-Fraktion vom 04.04.2025, eingegangen 04.04.2025)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Talic, Mayte  05-1 - Strategische Führungsunterstützung
   05-2 Service und Finanzen
   Bereich 54 - Integration und Teilhabe
   DEZERNAT II
   DEZERNAT III
   03 - Steuerung und Service
   Bereich 35 - Mobilität
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Kenntnisnahme
07.05.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
19.06.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg    

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

sh. Anfrage der FDP-Fraktion vom 04.04.2025

 

 

Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für eine selbstständige Lebensführung und für soziale Teilhabe. Dies gilt für all jene Personengruppen, die den Individualverkehr nicht nutzen können oder wollen, und damit auch für ältere Menschen. Sozial benachteiligte Menschen jedweden Alters sind zudem auf eine ihren Einkommensverhältnissen angemessene Preisstruktur des ÖPNV angewiesen. Die seit 2023 wiederholt und zuletzt im November 2024 geführten politischen Diskussionen um die Unterstützung aller bzw. sozial benachteiligter Seniorinnen und Senioren kann die Hansestadt Lüneburg deshalb gut nachvollziehen.

Aus diesem Grund bezuschusste sie Inhaberinnen und Inhaber des Seniorenpasses, d.h. Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung, Wohngeld und Asylbewerberleistungen, bis zum Inkrafttreten des Deutschlandtickets (DLT) unbürokratisch mit 10,- € sowohl beim Erwerb einer regulären Seniorenkarte in Höhe von 39,10 €/Monat als auch beim rabattierten Abonnementspreis in Höhe von 32,10 €.

 

Auch nach Inkrafttreten des Deutschland- und dem damit verbundenen, von den HVV beschlossenen, Wegfall des Seniorentickets war es der Hansestadt Lüneburg ein Anliegen, finanzielle Belastungen im Rahmen der Altenhilfe zu kompensieren. Sie wandte sich zuletzt im Dezember 2024 an den Landkreis Lüneburg und bat diesen als Gesellschafter der HVV, in den entsprechenden Gremien einen vergünstigten Tarif für Senior:innen anzuregen. Bei allen Überlegungen gilt es, die bestehenden Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Aufgabenträger des ÖPNV sind gemäß einer Reihe von Nahverkehrsgesetzen das Land, die Landkreise und die kreisfreien Städte. Folgerichtig sind es nach Information der Hansestadt Lüneburg in erster Linie Länder (Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen) und kreisfreie Städte bzw. Landkreise (Diepholz), die einen monatlichen Zuschuss zu den personengebundenen Monats- und Jahreskarten für den öffentlichen Nahverkehr sowie zum Deutschlandticket leisten. Die Preise und die umfassten Personengruppen variieren. Hessen ermöglicht den Erwerb eines Deutschlandtickets (DLT) zum Preis von 39.- €, in Nordrhein-Westfalen können das DLT für 48,- € und regional begrenzte Sozialtickets für 47,60 bzw. 41,80 € erworben werden. Da nach Auskunft der Niedersächsischen Kommunalaufsicht die Kosten für Mobilität bereits in den Regelsätzen der jeweiligen Sozialleistungen enthalten sind, handelt es sich nach Kenntnis der Hansestadt Lüneburg in allen Fällen um freiwillige Leistungen, die von der Politik inhaltlich konkretisiert und bewilligt werden müssen.

Die Hansestadt Lüneburg hat bereits an anderer Stelle die mit einer solchen freiwilligen Leistung verbundenen finanziellen Auswirkungen auf den bereits stark defizitären Haushalt dargestellt. Danach fallen nach aktuellem Stand für die Einführung eines Seniorentickets rd. 6,2 Mio €hrlich an, die Unterstützung der Inhaberinnen und Inhaber des Seniorenpasses kostete 600.408 €hrlich. Fragen zu Aspekten der Gleichbehandlung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen stehen zu erwarten.

 

Dies vorausgestellt beantwortet die Verwaltung die Fragen der FDP wie folgt:

 

  1. nnen Seniorinnen und Senioren, die existenzsichernde Leistungen

bekommen, auch in Lüneburg Ermäßigungen (Sozialrabatt) auf das

Deutschlandticket erhalten? Wenn ja, wie hoch sind die?

 

Angesichts der vorstehend dargestellten Rahmenbedingungen gibt es weder im Landkreis noch in der Stadt Lüneburg für Senior:innen, die existenzsichernde Leistungen erhalten, derzeit keine Ermäßigung auf das Deutschlandticket.

 

 

  1. Gibt es solche Rabatte/Zuschüsse in anderen Städten/Landkreisen, die im

hvv sind?

 

Nach Kenntnis der Hansestadt Lüneburg ermöglicht einzig das Land Hamburg Personen mit Anspruch auf existenzsichernde Leistungen einen monatlichen Sozialrabatt von 35,50 €. Sozialleistungsempfänger zahlen damit zurzeit 22,50 €r das DLT. 

 

 

  1. Welche Kosten kämen auf die Hansestadt Lüneburg zu, wenn ein

Sozialrabatt wie in Hamburg eingeführt würde?

 

In der Hansestadt Lüneburg beziehen zurzeit rund 8.000 Personen Leistungen nach SGB II, SGB XII und AsylbLG (nicht nur Senior:innen). Bei einem Rabatt in Höhe von 35,50 € pro Person wie in Hamburg, entstünden der Hansestadt Lüneburg Kosten in Höhe von jährlich 3.408.000 €.

 

 

  1. Gibt es Ideen des Landkreises Lüneburg als Aufgabenträger des ÖPNV, wie

die für Seniorinnen und Senioren stark gestiegenen Kosten durch den

Wegfall des Seniorentickets kompensiert werden können?

 

Zentraler Ansprechpartner für diese Frage ist der Landkreis Lüneburg, s.o.

 

Zwischenzeitlich hat die Verwaltung als Reaktion auf das entsprechende Schreiben eine Gesprächseinladung des Landrates erhalten Dieser hatte das Thema im Aufsichtsrat des HVV vorgetragen und zurückgemeldet, dass dem Ansinnen im Gesamtzusammenhang der Tarifreform seitens des HVV wohl nicht entsprochen werden kann. Er konnte die Geschäftsführerin des HVV, Frau Korbutt, allerdings für einen persönlichen Austausch gewinnen. Bei diesem soll das Thema in Bezug auf die grundlegenden Tarifanpassungen des HVV erörtert werden. Die Hansestadt Lüneburg wird dabei die Frage einbringen, ob Handlungsmöglichkeiten zur Einführung eines Sondertarifes in Lüneburg unter Berücksichtigung des Gesamttarifes HVV bestehen. Dabei wird die Verwaltung die generelle erhebliche Kostensteigerung für Seniorinnen und Senioren verdeutlichen, die mit der Tarifreform des HVV einhergegangen ist und sich für eine verbundweite Lösung einsetzen. 

 

 

  1. Gibt es Informationen der rot-grünen Niedersächsischen Landesregierung,

wie die Kostensteigerung für Senioren durch den Wegfall des

Seniorentickets abgemildert werden kann?

Es gibt derzeit keine Informationen der rot-grünen Landesregierung Niedersachsens darüber, wie die Kostensteigerung für Senioren durch den Wegfall des Seniorentickets abgemildert werden könnte.

 

 

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 85,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anfrage der FDP-Fraktion vom 04.04.2025

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 25_04_04 Anfrage FDP Sozialrabatt-Seniorenticket (126 KB)