Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Am 31.10.2014 wurde die LüWoBau Stiftung gegründet. Die Stiftung zielt auf die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe, sowie der Förderung von Kunst und Kultur in der Hansestadt Lüneburg ab. Die Bestellungszeit der Kuratoriumsmitglieder ist abgelaufen. Die Zusammensetzung ergibt sich aus § 8 der Stiftungssatzung. Hiernach setzt sich das Kuratorium wie folgt zusammen: - dem Aufsichtsratsvorsitzendem der Lüneburger Wohnungsbau GmbH (LüWoBau), - einem Vertreter der Minderheitsgesellschafter aus dem Aufsichtsrat der LüWoBau, - einem vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandten Vertreter aus dem Aufsichtsrat der LüWoBau sowie - zwei weiteren fachkundigen Mitgliedern, die auf Vorschlag der Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat der LüWoBau gewählt werden. Die Amstzeit beträgt satzungsgemäß 5 Jahre. Gemäß § 8 Nr. 1 der Satzung der LüWoBau Stiftung entsendet der Rat der Hansestadt Lüneburg einen Vertreter aus dem Aufsichtsrat der LüWoBau in das Kuratorium. Gemäß § 9 Nr. 1a des Gesellschaftsvertrages der LüWoBau gehören 3 vom Rat der Hansestadt Lüneburg benannten Mitglieder dem Aufsichtsrat der LüWoBau an. Derzeit vom Rat entsandte Vertreter im Aufsichtsrat der LüWoBau sind Frau Dr. Verlinden, Herr Mädge und Herr Pols. Die vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandten Aufsichtsratsmitglieder scheiden gemäß Gesellschaftsvertrag der LüWoBau nach Ablauf der Kommunalwahlperiode zum Ende der nächstfolgenden Gesellschafterversammlung aus dem Aufsichtsrat aus. Die Kommunalwahlperiode endet zum 31.10.2026. Dem Aufsichtsrat der LüWoBau gehören gemäß § 9 Nr. 1c des Gesellschaftsvertrages der LüWoBau zudem Frau Oberbürgermeisterin Kalisch und der für die wirtschaftlichen Beteiligungen der Hansestadt Lüneburg zuständige Dezernent Herr Stadtrat Rink an. Da Herr Schrell den Vorsitz des Aufsichtsrates übernommen hat, ist er damit automatisch in das Kuratorium gewählt. Für den/die vom Rat entsandte/n Vertreter:in aus dem Aufsichtsrat der LüWoBau wird Herr Stadtrat Rink vorgeschlagen, damit die Hansestadt Lüneburg als größte Anteilseignerin in dem Gremium vertreten ist.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen: keine
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg entsendet als Vertreter aus dem Aufsichtsrat der LüWoBau Herrn Stadtrat Matthias Rink in das Kuratorium der LüWoBau Stiftung.
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