Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
1. Historie und Planungsstand Der Rat der Hansestadt Lüneburg verfolgt mit der Radverkehrsstrategie 2025 sowie den Leitbildern Radverkehrspolitik 2030+ einen umfassenden Ansatz zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. Ziel dieser Planungen ist es, u.a. die Attraktivität des Radfahrens zu steigern und Verkehrsunfälle mit Fahrradbeteiligung zu reduzieren.
Der Radverkehr wird hierbei als eigenständige Mobilitätsform betrachtet, die gleichberechtigt neben dem Autoverkehr stehen soll. Durch eine konsequente Förderung und Infrastrukturverbesserung soll eine sichere, komfortable und leistungsfähige Radverkehrsführung in Lüneburg etabliert werden. Ein zentraler Baustein dieser Strategie ist die Einrichtung eines innerstädtischen Fahrradrings.
Aus der Radverkehrsstrategie wurde in den vergangenen Jahren die Idee entwickelt, einen um den Stadtkern verlaufenden innerstädtischen Fahrradring einzurichten, der den Radverkehr durch die Stadt bündelt und beschleunigt, gleichzeitig aber auch die Innenstadt durch eine bessere Erreichbarkeit stärkt. Darüber hinaus werden im Verlauf des Fahrradrings wichtige Radverkehrsachsen aus der Umgebung Lüneburgs an der Innenstadt vorbeigeführt. Der Verkehrsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 25.11.2020 (Vorlage VO/9298/20 „Sachstand zum Aufbau eines Fahrradstraßenringes in der Lüneburger Innenstadt“) die Verwaltung mit der weiteren Planung und Umsetzung des Fahrradrings beauftragt.
Der Abschnitt Wallstraße wurde bereits im November 2020 als Fahrradstraße umgesetzt, die Haagestraße folgte im Sommer 2023. Nach weiteren verwaltungsseitigen Vorüberlegungen und Vorplanungen wurde in 2024 die Planungsleistung für den gesamten Fahrradring ausgeschrieben. Zum 30.09.2024 wurde das Ingenieurbüro Brandt aus Lübeck in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Urbanus aus Lübeck mit der Planung beauftragt. Der Auftrag schließt die Leistungsphasen 1-6 ein, wobei zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) ausgelöst wurden.
Während die ursprüngliche Planung des Fahrradrings eine Umsetzungsreihenfolge anschließend an die Wallstraße - Haagestraße - Kalandstraße in Richtung Ilmenaustraße, Abtspferdetränke, Am Ochsenmarkt, Neue Sülze und Salzstraße bis Lambertiplatz vorsah, hat der Rat eine neue Priorisierung vorgenommen:
Der Rat hat im Rahmen seiner Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2025/2026 am 19.12.2024 investive und konsumtive Mittel zur Installation von versenkbaren Polleranlagen bereitgestellt. Dabei soll die Umsetzung dergestalt erfolgen, dass zunächst die Polleranlage im Bereich Neue Sülze / Salzstraße und im zweiten Schritt in der Bardowicker Straße umgesetzt werden soll. Gleichzeitig hat der Rat unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse des Verwaltungsausschusses zwischen der zuerst genannten Polleranlage einen räumlichen Bezug zum Fahrradring hergestellt und bezüglich dessen weiterer Umsetzung eine Priorisierung vorgenommen. Es soll zunächst der Teilabschnitt des Fahrradringes im Umfeld der Polleranlage erfolgen, die übrigen veranschlagten Mittel für den Fahrradring bleiben gesperrt und können nur durch den Mobilitätsausschuss freigegeben werden (vgl. VO/11459/24, Anlage 59).
Die Planung für das Pollerumfeld in der Neuen Sülze und Salzstraße wird deshalb im Sinne des Ratsbeschlusses im Ausschuss für Mobilität am 02.04.25 vorgestellt.
Für die weiteren Abschnitte des Fahrradrings, die im Rahmen der Gesamtplanung Bestandteil des Förderantrages sind, ist aktuell eine Vorlage für die Ausschusssitzung am 25.06.25 geplant. Diese Vorlage wird dann auch den bereits im derzeitigen Stadium mitgedachten Lückenschluss am Lambertiplatz (von der Salzstraße bis zum Anschluss der Wallstraße) umfassen, der bereits in der Sitzung des Arbeitskreises Verkehr 06.03.2025 vorgestellt wurde.
Für das Gesamtprojekt Fahrradring wurden Fördermittel über den Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) beantragt. Das Projekt Fahrradring Lüneburg kann hier als Gesamtmaßnahme gefördert werden. Die Förderquote beträgt für nachweislich finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Eine Mittelbewilligung im vierten Quartal 2025 ist in Aussicht gestellt worden. Die Abstimmung des Laufzeitbeginns findet aktuell in enger Zusammenarbeit zwischen dem Bereich Mobilität und der Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH statt.
In der Leistungsbeschreibung für den Förderantrag und den Planungsauftrag sind zusammengefasst folgende Maßnahmen als innovatives Gesamtprojekt gebündelt:
2. Kernelemente der Planungen zum Fahrradring Der Radverkehr soll übersichtlicher und sicherer geführt werden. Hierzu ist eine konsistente Führung im Mischverkehr geplant. Diese soll möglichst in Form von Fahrradstraßen realisiert werden, wenn die örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten dies aus verkehrsrechtlicher Sicht zulassen.
Lambertiplatz Im Abschnitt Lambertiplatz steht die Verbindung zu der bereits umgesetzten Fahrradstraße in der Wallstraße mit dem weiteren Verlauf des Fahrradrings in der Salzstraße im Mittelpunkt. Darüber hinaus soll der unübersichtliche Knotenpunkt Sülztorstraße, Auf dem Harz, St. Lambertiplatz entschärft werden. Außerdem soll der Fußverkehr in den Einmündungsbereichen durch Aufpflasterungen geschützt werden.
Pollerumfeld (Salzstraße/Neue Sülze) In diesem Abschnitt steht die Polleranlage in der Neuen Sülze im Mittelpunkt der Planung. Diese soll wirksam die bestehenden Durchfahrtsbeschränkungen durchsetzen. An der Entwicklung des Konzepts für die Polleranlagen arbeitet der Bereich 32 - Ordnung und Verkehr. Die Polleranlage wird zu einer Reduktion des motorisierten Verkehrs führen, da unerlaubte Schleichverkehre unterbunden werden. Dadurch wird es möglich, den Radverkehr sicherer auf der Fahrbahn zu führen. Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr auf dem Hochbord entfallen somit. Für die Wirksamkeit der Polleranlage ist eine Umgestaltung des Straßenraums zwingend erforderlich. Darüber hinaus ist es vorgesehen, den Straßenquerschnitt im Verlauf der Neuen Sülze und Salzstraße bis zum Lambertiplatz einheitlich zu gestalten, um zur Übersichtlichkeit und einem verbesserten Gesamtbild beizutragen.
Am Marienplatz Der Fahrradring führt aus der Neuen Sülze in Richtung Am Marienplatz und dann in Richtung Am Ochsenmarkt. Hier ist neben der Führung im Mischverkehr eine Bevorrechtigung des Verlaufs des Fahrradrings geplant. Von dieser Lösung profitiert neben dem Radverkehr auch der ÖPNV, welcher die gleiche Wegeführung nutzt.
Am Ochsenmarkt Am Ochsenmarkt soll die Kernfahrbahn schmaler gestaltet werden, um das bisher häufige Überschreiten des Tempolimits von 20 km/h durch Kfz in diesem Bereich zu unterbinden. Im Zusammenhang mit dem in Planung befindlichen Poller in der Bardowicker Straße führt dies zu einer effektiven Verkehrsberuhigung. In diesem Bereich des Fahrradrings ist eine Beachtung aller Interessen besonders relevant. Daher wird eine Lösung angestrebt, die einen Kompromiss zwischen Radverkehr, Fußverkehr, ÖPNV, Wirtschaftsverkehren und touristischen Verkehren bildet. Dabei sollen für alle Interessensgruppen vorteilhafte Lösungsansätze erarbeitet werden.
Ilmenaustraße/Altenbrückertorstraße Am Marktplatz vorbei ist der weitere Verlauf des Fahrradrings über die Bardowicker Straße, Lüner Straße, Auf dem Kauf und Abtspferdetränke zur Ilmenaustraße geplant. In diesem Bereich des Wasserviertels sind aktuell keine größeren baulichen Eingriffe geplant. Die Ilmenaustraße selbst soll für den Radverkehr aufgewertet werden. Hierzu entwickelt das Ingenieurbüro Brandt aktuell zwei Varianten. In einer Variante sollen die Belange des Radverkehrs und der Grünplanung im Vordergrund stehen, wodurch ein Eingriff in den bestehenden Parkraum notwendig wird. In einer weiteren Variante soll angestrebt werden, den Parkraum so umfassend wie möglich zu erhalten und dennoch die vorliegenden Vorgaben bezüglich der Regelmaße des Straßenquerschnitts einzuhalten. Eine politische Befassung hierzu ist im Sommer 2025 geplant.
3. Weiteres Vorgehen
Die Vorplanung für die Abschnitte Pollerumfeld (Salzstraße/Neue Sülze) und Lambertiplatz sind entsprechend der Priorisierung des Rates abgeschlossen worden. Die Vorplanung für die verbleibenden Abschnitte Am Marienplatz, Am Ochsenmarkt und Ilmenaustraße/Altenbrückertorstraße befinden sich in weiteren Abstimmungen innerhalb der Verwaltung, mit den Initiativen und Verbänden sowie der Polizeiinspektion.
Im Haushaltsplan, der im Haushaltsbeschluss zu 2025/2026 (VO/11459/24) beschlossen wurde, sind unter 541-516 „Fahrradring“ für Tiefbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2025 Mittel in Höhe von 720.500€ vorgesehen. Für 2026 sind Haushaltsmittel in Höhe von 1.457.900 € und für 2027 1.056.500 € vorgemerkt. Die Kostensätze beruhen auf der ersten zeitlichen Abfolge des Fahrradringes und setzen sich wie folgt zusammen:
- In 2025 720.500 € für die Abschnitte Altenbrückertorstraße/ Ilmenaustraße - In 2026 1.457.900 € für die Abschnitte Neue Sülze, Salzstraße, Am Ochsenmarkt/Am Marienplatz und das Fahrradparkhaus Neue Sülze - In 2027 1.056.500 € für die ganzheitliche Umgestaltung des Lambertiplatzes 3.234.500 € Für die Umsetzung der Polleranlage selbst sind gesonderte Haushaltsmittel für 2025 im Haushalt unter der Invest-Nr. 122-001 für Straßenpoller 100.000 € vorgesehen. Um die Förderfähigkeit im Förderprogramm „Klimaschutz durch Radverkehr“ zu erhalten, ist die gemeinsame und schlüssig auf einander aufbauende Umsetzung der Maßnahmen als Gesamtprojekt notwendig. Bei einer Auflösung in Einzelmaßanhmen würde der geforderte Innovationscharakter verloren gehen.
Die vorhandenen Haushaltsansätze sind folglich entsprechend des Ratsbeschlusses der Handlungsrahmen für die neue Reihenfolge der Abschnitte. Der Ansatz von 720.500 € in 2025 wird entsprechen des Ratsbeschlusses die Ermächtigung für den Teilabschnitt Neue Sülze / Salzstraße sein. Die Ansätze ab 2026 für die Fortsetzung des Fahrradrings stehen nach entsprechender Freigabe für die weiteren Teilabschnitte zur Verfügung; durch die geänderte Reihenfolge ggf. entstehende Haushaltsreste sind in die Folgejahre zu übertragen bis eine Umsetzung der Gesamtmaßnahme abgeschlossen ist.
Die Vorplanungen für die ersten Abschnitte werden in dieser Vorlage vorgestellt. In Abstimmung mit dem Bereich Straßen- und Brückenbau, Geodaten werden für die bauliche Umsetzung der Neuen Sülze und Salzstraße 6-9 Monate angesetzt.
4. Fahrradring Pollerumfeld (Salzstraße, Neue Sülze) Der Verwaltungsausschuss beschloss am 29.10.2024, dass ein Vorschlag auszuarbeiten ist, wie die Verkehrssituation in der Salzstraße zu verbessern sei und das unbefugte Durchfahren für Kraftfahrzeuge verhindert werden könne. Hierbei sei auch der Fahrradring zu berücksichtigen (VO/11430/24). Der Antrag wurde auch im Rat der Hansestadt Lüneburg am 13.02.2025 angenommen.
Aufgrund der hohen Missachtung des Durchfahrtsverbots in der Salzstraße wird vom Bereich Ordnung und Verkehr aktuell die Planung einer versenkbaren Polleranlage vorangetrieben. Diese soll geltendes Straßenverkehrsrecht durchsetzen. Damit der Poller wirksam werden kann, sind weitere Eingriffe in den Straßenraum zwingend erforderlich. Damit einher geht auch die Anpassung des Straßenquerschnitts in der Neuen Sülze und Salzstraße für eine verbesserte und einheitliche Verkehrsführung. Durch die Maßnahme soll unerlaubter Verkehr reduziert und somit die Verkehrsbelastung vor Ort gesenkt werden. Der Radverkehr soll auf der Kernfahrbahn im Mischverkehr geführt werden. Somit werden Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr deutlich reduziert.
Wie in der Mitteilungsvorlage VO/11696/25 erläutert, wird die Polleranlage neben der Durchsetzung von geltenden Verkehrsregeln auch zur objektiven und subjektiven Sicherheit in der Innenstadt beitragen. Sie trägt somit nicht nur dazu bei, den Verkehr zu beruhigen und das unerlaubte Einfahren in die Salzstraße zu unterbinden, sondern trägt überdies zur Gefahrenabwehr bei.
Aufgrund der besonders engen Querschnitte stellt die Salzstraße eine besondere Herausforderung dar. Die Planung zielt darauf ab, einen möglichst guten Ausgleich zwischen den verschiedenen Ansprüchen aller Verkehrsarten zu erreichen.
Engstellen für den Fußverkehr sind auf dem Plan in magenta/pink hervorgehoben. Für die Belieferung der Ladengeschäfte ist eine Ladezone vorgesehen. Die Kernfahrbahn wird eine durchgängige Breite von fünf Metern aufweisen. Auch hier soll der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt werden, um Konflikte zwischen Radfahrenden und Fußgängerinnen und Fußgängern zu minimieren.
In der Neuen Sülze ist eine Polleranlage mit versenkbaren Pollern geplant, um das unerlaubte Einfahren in die Salzstraße zu unterbinden. Dies reduziert den motorisierten Verkehr auf der Fahrbahn. Um ein Ausweichen des Pkw-Verkehrs auf den Gehweg zu verhindern, sind fest installierte Sperrpfosten vorgesehen.
Die Bushaltestelle wird einige Meter verlegt, um eine ausreichende Wartefläche zwischen Poller und Bus zu gewährleisten. In der Einmündung Auf der Altstadt ist eine Aufpflasterung geplant, um die Verkehrssituation für Fußgängerinnen und Fußgänger zu verbessern. Zudem wird in der Straße Auf der Altstadt eine Ladezone eingerichtet.
Die vorliegende Planung zum Pollerumfeld wurde in Abstimmung der Bereiche Ordnung und Verkehr, Mobilität, Straßen- und Brückenbau, Geodaten sowie Grünplanung und Forsten unter der Einbeziehung des Dez. III, des Bereichs Bauaufsicht und Denkmalpflege und der Polizeiinspektion (PI) sowie dem Arbeitskreis Verkehr erstellt. Seitens der Polizeiinspektion wurden keine Bedenken bezüglich der Planung geäußert. In der Straße Auf der Altstadt wird eine Einbahnstraße in westliche Richtung, von der Salzstraße weg, von der Polizeiinspektion empfohlen, um die Einbiegesituation in die Salzstraße zu vermeiden und die richtungsorientierte Verkehrsführung zur Altstadt zu erreichen. Insgesamt erscheinen laut Polizeiinspektion die beabsichtigten Regelungen und vorgesehenen Baumaßnahmen aus verkehrspolizeilicher Sicht im Gesamtkontext zweckmäßig und führen prognostisch zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses im betroffenen Bereich für alle Verkehrsarten. Diese Äußerung bezieht sich gleichermaßen auf den Abschnitt Lambertiplatz.
5. Rückmeldungen aus dem Arbeitskreis Verkehr vom 6. März 2025
Im Arbeitskreis Verkehr am 06.03.2025 wurde den Initiativen und Verbänden die aktuelle Planung zum Pollerumfeld Neue Sülze/ Salzstraße und zum Lambertiplatz vorgestellt. Hier wurde auch die Abwägung zwischen dem verkehrsberuhigten Bereich mit Tempo 20 und einer Fahrradstraße thematisiert. VCD und ADFC sprachen sich eindeutig für die Ausgestaltung als Fahrradstraße aus. Seitens Fuss e.V., Polizeiinspektion, Behindertenbeirat und Seniorenbeirat wurden keine konkreten Bedenken bezüglich der Fahrradstraße geäußert. Daher soll im weiteren Vorgehen für die Neue Sülze, Salzstraße und den Lückenschluss am Lambertiplatz zur Wallstraße eine Fahrradstraße als Lösung bevorzugt verfolgt werden.
Insbesondere seitens des Fuss e.V. wurde als erfreulich hervorgehoben, dass überall ein Rollstuhl passieren könne. Auch die Trennung von Fuß- und Radverkehr wurde von allen Teilnehmenden als positiv hervorgehoben. Dies würde auch Begegnungen auf dem Bürger-steig ermöglichen. Der Poller selbst wurde als guter Lösungsansatz bewertet. Die dem Arbeitskreis bereits vorgestellte Anschlusslösung am Lambertiplatz wurden vom VCD und ADFC als besonders gelungen hervorgehoben.
6. Weiteres Vorgehen
Eine Mittelbewilligung (Förderbescheid) ist im vierten Quartal 2025 möglich. Die Vorbereitung für die bauliche Umsetzung (Ausschreibung) soll im letzten Quartal 2025 stattfinden. Die Abstimmung des Laufzeitbeginns im Falle eines positiv beschiedenen Förderantrags findet aktuell in enger Zusammenarbeit zwischen dem Bereich Mobilität und der Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH statt. Alternative Fördermöglichkeiten werden geprüft.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 475,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 720.500 € zzgl. 100.000 € (Bereich 32) c) an Folgekosten: 25.000 € pro Jahr d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja nach Inkrafttreten des HH 2025/ 2026 Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Bereich 32 / 72 Produkt / Kostenträger: 541-516 Haushaltsjahr: 2025
e) mögliche Einnahmen: Förderantrag in Bearbeitung; 90 % der förderfähigen Kosten
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die räumliche Planung zum Pollerumfeld und den zugehörigen Abschnitt des Fahrradrings (Salzstraße/ Neue Sülze) in Form der beigefügten Entwurfsplanung fortzusetzen und die vorgestellten Pläne baulich umzusetzen. Die Ausgestaltung soll vorrangig in Form einer Fahrradstraße gestaltet werden. Die im Haushaltsjahr 2025 für den Teilabschnitt des Fahrradrings veranschlagten Mittel in Höhe von 720.500 € werden für die Umsetzung freigegeben.
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