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Sachverhalt:
Als Fortsetzung der Ausgestaltung der Radverkehrsstrategie 2025 und der Leitbilder Radverkehrspolitik 2030+ schlägt die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg – auf Grundlage eines Vorschlages des ADFC-Kreisverbandes Lüneburg – vor, einen „Fahrradstraßenring“ in der Lüneburger Innenstadt aufzubauen, der die grundsätzliche Vorfahrt an Kreuzungen und Einmündungen vorsieht.
Der Fahrradstraßenring kann in der nachfolgend skizzierten Form stellenweise durch relativ einfache Maßnahmen eingerichtet werden, stellen- bzw. abschnittsweise sind aufwendigere Maßnahmen mit einer vorausgehenden Detailplanung für eine nachhaltige Lösung notwendig. Eine durchgängige Umsetzung wird daher in mehreren Abschnitten erfolgen müssen und frühestens im Jahr 2024 abgeschlossen sein.
Fahrradstraßen werden dort eingerichtet, wo viel Radverkehr vorhanden ist, erwartet wird oder gebündelt werden soll. Sie sind entscheidend dafür, dass sich die sogenannten „zögerlichen 60 Prozent“ der Bevölkerung trauen, in ihrer Stadt die oft kurzen Alltagswege mit dem Fahrrad zu zurückzulegen. Fast alle Lüneburgerinnen und Lüneburger wohnen weniger als 5 Kilometer von der Innenstadt entfernt. Sie brauchen schon jetzt in die Innenstadt im Tür-zu-Tür-Verkehr weniger als eine halbe Stunde mit dem Fahrrad. Radverkehrswege bis zur Innenstadt werden dabei nicht als ausreichend betrachtet. Ein bündelnder Fahrradstraßenring bringt Radler in der Innenstadt sicher, komfortabel und schnell zu ihren Zielen. Der Fahrradstraßenring hat für Radfahrer denselben Zweck wie der Stadtring für Kraftfahrzeuge. Durch die Bündelungsfunktion für den Radverkehr wird auch der Druck auf die Fußgängerzonenbereiche reduziert (wie bspw. die Rosenstraße und Am Berge). Er bietet parallel zum Stadtring eine Strecke an, die lärmarm, sicherer und ohne störende Wartezeiten an Ampeln gutes Vorankommen mit dem Fahrrad ermöglicht. Fahrradstraßen können für den ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr), Taxen und Anlieger freigegeben werden. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt. Der Radverkehr hat Vorrang. Er darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit verringern.
Im Umsetzungsvorschlag der Verwaltung handelt es sich nicht um die Herstellung einer „vollumfänglichen“ Fahrradstraße im Sinne der für 2021 zu erwartenden „Empfehlungen für Fahrradstraßen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, wonach Kfz-Verkehr gänzlich ausgenommen ist. Die Überlegungen orientieren sich an den Empfehlungen zur Gestaltung für Fahrradstraßen nach Nationalem Radverkehrsplan 2020 und dem Leitfaden zur Umsetzung von Fahrradstraßen in Berlin (2020). Der Vorschlag der Verwaltung wurde bereits im Arbeitskreis Verkehr diskutiert. Eine schriftliche Stellungnahme des ADFC steht noch aus. Grundlegend wurde der Umsetzungsvorschlag der Verwaltung positiv bewertet. Der größte Teil der Änderungswünsche wurde bereits berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Überlegungen werden in der Detailplanung der jeweiligen Bauabschnitte geklärt werden. Fördermittel für das Gesamtprojekt sind bei Umsetzung des gesamten Rings durch Einreichung eines Antrags im Rahmen des Förderaufrufs „Klimaschutz durch Radverkehr“ von 80 % denkbar.
Grafische Darstellung des Rings auf der Achse Neue Sülze – Salzstraße – Lambertiplatz – Wallstraße – Haagestraße – Kalandstraße – Bei der St. Johanniskirche – Altenbrückertorstraße – Ilmenaustraße – Auf dem Kauf – Lüner Straße – Bardowicker Str. – Ochsenmarkt
(entspricht grafischer Darstellung auf dem Internetauftritt des ADFC, vgl. http://lbg.adfc-nds.de/index.php?id=7408):
Darüber hinaus strebt die Verwaltung in den kommenden Jahren an, das Wasserviertel zur Fahrradzone nach Vorbild des Fahrradmodellquartiers Alte Neustadt Bremen umzubauen. So ließe sich der historische städtebauliche Charakter stärken, das Fahrradparken ausbauen und mehr Sicherheit auch für zu Fuß gehende schaffen.
Die Verwaltung wird in der Ausschusssitzung anhand einer Präsentation die bisherigen Überlegungen vorstellen und dabei auch auf mögliche Konflikte in der Umsetzung aufmerksam machen.
Der Ausschuss wird im Sinne der vorstehenden Ausführungen gebeten, die bisherigen Überlegungen der Verwaltung durch einen Grundsatzbeschluss zu unterstützen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 134 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. ca. 1.000 € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 500.000 € c) an Folgekosten: normale Straßeninstandhaltung d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X (vorbehaltlich der Zustimmung zur Veränderungsliste zum Haushalt 2021) Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 72000 / 01-541-neu Produkt / Kostenträger: 541002 / 54100202 Haushaltsjahr: 2021 und 2022
e) mögliche Einnahmen: Fördermittel für das Gesamtprojekt sind bei Umsetzung des gesamten Rings durch Einreichung eines Antrags im Rahmen des Förderaufrufs „Klimaschutz durch Radverkehr“ von 80 % potentiell denkbar. Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
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