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Vorlage - VO/11119/24  

 
 
Betreff: Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS Kreideberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Miekautsch, Marvin
Federführend:Bereich 55 - Schulen Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Miekautsch, Marvin  Bereich 50 - Service und Finanzen
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
27.02.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Schulausschuss Vorberatung
08.02.2024 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.02.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Rates der Hansestadt Lüneburg vom 15.03.2018 wurde beschlossen, die schulbehördliche Genehmigung zur Errichtung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) am Standort Kreideberg, jahrgangsweise aufsteigend ab dem 01.08.2019, und für die jahrgangsweise Aufhebung der Oberschule Christianischule zu beantragen.

 

Am 02.07.2018 wurde seitens der Hansestadt Lüneburg die schulbehördliche Genehmigung gemäß § 106 NSchG beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg (RLSB) beantragt. Die schulbehördliche Genehmigung zur Errichtung der IGS Kreideberg mit den Schuljahrgängen fünf (5) bis zehn (10) wurde am 01.08.2019 seitens des RLSB erteilt.

 

In den ursprünglichen Planungen war angedacht, dass die IGS Kreideberg auch eine gymnasiale Oberstufe erhält. Der Antrag für die gymnasiale Oberstufe wurde im Jahr 2018 aber ausdrücklich nicht gestellt, da die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe ein Erfordernis nach der Entwicklung der Schülerzahlen voraussetzt (§ 106 Abs. 1, 5 NSchG). Dieses lässt sich im Regelfall erst dann ermitteln und nachweisen, wenn die ersten Jahrgänge einer Schule durchgelaufen sind und anhand des Leistungsbildes der Schülerschaft und entsprechenden Abfragen ermittelt werden kann, wie viele Schülerinnen und Schüler mit einem erweiterten Sekundarabschluss I in eine Oberstufe an dieser Schule wechseln werden.

 

Um einen Überblick über die aktuellen Schülerzahlen und die Zügigkeit für das Schuljahr 2023/2024 (Stichtag: 31.08.2023) erhalten zu können, sei an dieser Stelle auf den folgenden Auszug aus der Schülerstatistik verwiesen:

 

IGS Kreideberg

 

Schüler-

zahlen

 

gigkeit

Klasse 5

142

5

Klasse 6

124

5

Klasse 7

141

5

Klasse 8

140

5

Klasse 9

127

5

gesamt

674

25

 

Da eine zehnte Jahrgangstufe noch nicht existiert, würde die Beantragung der gymnasialen Oberstufe für die IGS Kreideberg zum Schuljahr 2025/2026 erfolgen; eine Antragstellung sollte laut RLSB bis zum Ende des laufenden Schuljahres 2023/2024 erfolgen, um eine rechtzeitige Entscheidung erhalten zu können.

 

Voraussetzung für die Erweiterung einer Gesamtschule um eine gymnasiale Oberstufe ist, dass die in § 4 Abs. 1 Nr. 7 der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) vorgegebene Mindestgröße von drei Lerngruppen pro Jahrgang langfristig für die Dauer von mindestens zehn (10) Jahren erreicht werden wird.

 

Entsprechend den Vorgaben für die Berechnung zur Bildung von Zügen in § 4 Abs. 3 SchOrgVO ist für die Oberstufe daher eine Jahrgangsstärke von mindestens 54 Schülerinnen und Schülern erforderlich (3 Lerngruppen x je 18 Schülerinnen und Schüler).

 

Wie bereits ausgeführt, kann eine derartige Prognose mit der erforderlichen Sicherheit erst dann erstellt werden, wenn die ersten Jahrgänge der IGS Kreideberg durchgelaufen sind und anhand des Leistungsbildes der Schülerschaft und entsprechender Abfragen ermittelt werden kann, wie viele Schülerinnen und Schüler mit einem erweiterten Sekundarabschluss I in die gymnasiale Oberstufe wechseln werden. Zu berücksichtigen ist hierbei aber auch der Umstand, dass auch der Wechsel von anderen Schulen aus dem Umfeld (z. B. Oberschulen) in die Prognose einzustellen ist. Die Prognose kann sich daher nicht nur lediglich auf die IGS Kreideberg und das dortige Leistungsbild beschränken.

 

Daher ist auch auf die Übergangsquoten aus anderen Schulen, auch anderer Schulträger, zu achten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es im Stadtgebiet bereits eine voll ausgebaute IGS, die IGS Lüneburg gibt. Darüber hinaus gibt es berufsbildende Schulen und drei Gymnasien in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg. Im Landkreis Lüneburg existiert die voll ausgebaute IGS Embsen und drei weitere Gymnasien.

 

Die Verwaltung beabsichtigt daher, zeitnah ein Gespräch mit dem Landkreis Lüneburg zu führen, da dieser als Schulträger mit seinen eigenen Belangen tangiert wird. Insbesondere ist auf die beigefügte Aufstellung zu verweisen, aus welcher hervorgeht, dass auch ein nicht unbeachtlicher Anteil an Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Lüneburg die IGS Kreideberg besucht:

 

 

Um einen Überblick über die aktuellen Schülerzahlen und die Zügigkeit der drei Gymnasien, der IGS Lüneburg und der Oberschule Am Wasserturm erhalten zu können, wird auf den folgenden Auszug aus der Schülerstatistik 2023/2024 Bezug genommen (siehe Anhang). Ferner sind die Schülerstatistiken aus den Jahren seit der Errichtung der IGS Kreideberg für einen Vergleich zu der Entwicklung der Schülerzahlen beigefügt. Die Schülerzahlen der BBSen werden im Rahmen eines Gesprächs mit dem Landkreis Lüneburg erhoben.

 

Die Frage der Errichtung einer gymnasialen Oberstufe hat daher für die weitere Schulentwicklungsplanung und die Schullandschaft in Lüneburg erhebliche Bedeutung, die sich, wie schon ausgeführt, auch auf andere Schulträger erstrecken kann.

 

Die Schulleitung der IGS Kreideberg, Frau Hampp, hatte dankenswerterweise schon mehrere Übersichten und Prognosen über das Leistungsbild der Schülerschaft vorgelegt (siehe Anlage). Aus dieser Aufstellung ist erkennbar, dass die notwendige Mindestanzahl von 54 Schülerinnen und Schüler erreicht wird.

 

Um nunmehr einen Antrag beim zuständigen RLSB Lüneburg stellen zu können, sind seitens der Verwaltung und der IGS Kreideberg folgende Schritte vorzunehmen:

 

 

WAS

Rechtsgrundlage

Bemerkungen

1

Unterrichtung des Schulvorstands

§ 38 a Abs. 2 NSchG

schulintern durch Schulleitung

2

Anhörung des Schulelternrats und Anhörung des Schülerrats

§ 96 Abs. 3 Satz 1 und § 80 Abs. 3 Satz 1 NSchG

schulintern

3

Schülerzahlprognose über 10 Jahre

§ 106 Abs. 1 NSchG i.V.m. § 6 SchOrgVO

i.d.R. reichen reine Geburtenzahlen nicht aus, zu berücksichtigen sind auch z.B. örtliche Besonderheiten, Statistik über regelmäßige Zu- und Abgangsquoten, Elternumfrage

nicht bei BBS

4

Beteiligung des Stadtschülerrates

§ 84 Abs. 1 Satz 2 NSchG

Auskünfte erteilen“ und „Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen“

5

Beteiligung des Stadtelternrates

alternativ:

Beteiligung des Schulelternrates

§ 99 Abs. 1 Satz 3 NSchG

§ 99 Abs. 1 Satz 4 NSchG

Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen“

nur wenn Schulträger nicht mehr als zwei Schulen hat

6

Angaben

  • zum geplanten Einzugsbereich
  • zum Interesse der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler
  • zu raumordnerische Anforderungen
  • zum regional ausgeglichenen Bildungsangebot

§ 106 Abs. 5 Satz 1 NSchG i.V.m. SchOrgVO

Angaben können entweder im Antragsschreiben oder in der Beschlussvorlage für den Rat / den Kreistag dargelegt werden.

Angaben zum Interesse der Erz.Ber. können auch durch eine Elternumfrage im Rahmen der Prognoseerstellung erfolgen.

7

Beschluss des zuständigen kommunalen Gremiums (Rat/Kreistag)

§ 58 Abs. 1 Nr. 11 NKomVG

Der Vertretung sind vor der Entscheidung über die schulorganisatorische Maßnahme die im Verfahren erforderlichen Voten als entscheidungsrelevant bekannt zu geben.

 

Erst am Ende dieses umfang- und beteiligungsreichen Verwaltungsverfahrens erfolgt die Beschlussfassung seitens des Schul- und Verwaltungsausschusses sowie des Rates, um auf dieser Grundlage einen Antrag beim RLSB stellen zu können. Die Entscheidung des RLSB ist ergebnisoffen.

 

Eine tragfähige Prognose, wie sich die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS Kreideberg auf die Schullandschaft in Lüneburg auswirken wird, kann an dieser Stelle seitens der Verwaltung nicht getroffen werden. Das Anwahlverhalten und der Elternwille ist durch eine Elternbefragung zu ermitteln; diese Befragung ist jedoch erst Teil der seitens des RLSB genannten Schritte (siehe oben) und war nicht Bestandteil dieser Vorlage.

 

r die Verwaltung ist daher von erheblicher Bedeutung, ob, unter Berücksichtigung des Ausgangsbeschlusses vom 15.03.2018, weiterhin an der Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS Kreideberg festgehalten wird.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Erweiterung des Bildungsangebotes in der Hansestadt Lüneburg

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 146 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Schülerstatistiken

Übersicht über die Schülerzahlen an der BBS I

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Entwicklung Schülerzahlen seit 2019_2020 (37 KB)      
Anlage 2 2 Schülerstatistik 2023-2024 (86 KB)      
Anlage 6 3 Schüler Kursungen_und Abschlussprognosen 2023 (41 KB)      
Anlage 7 4 IGS Kreideberg_Prognose Oberstufe_Schulausschuss (444 KB)      
Anlage 8 5 Leistungsbild G-E-Kurse (437 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beantragung der Errichtung der gymnasialen Oberstufe an der IGS Kreideberg vorzubereiten.

 

 

Stammbaum:
VO/11119/24   Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS Kreideberg   Bereich 55 - Schulen   Beschlussvorlage
VO/11119/24-1   Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS Kreideberg; hier: Antragstellung beim RLSB Lüneburg   Bereich 55 - Schulen   Beschlussvorlage