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Sachverhalt:
Mit Beschluss des Rates der Hansestadt Lüneburg vom 15.03.2018 wurde beschlossen, die schulbehördliche Genehmigung zur Errichtung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) am Standort Kreideberg, jahrgangsweise aufsteigend ab dem 01.08.2019, und für die jahrgangsweise Aufhebung der Oberschule Christianischule zu beantragen.
Am 02.07.2018 wurde seitens der Hansestadt Lüneburg die schulbehördliche Genehmigung gemäß § 106 NSchG beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg (RLSB) beantragt. Die schulbehördliche Genehmigung zur Errichtung der IGS Kreideberg mit den Schuljahrgängen fünf (5) bis zehn (10) wurde am 01.08.2019 seitens des RLSB erteilt.
In den ursprünglichen Planungen war angedacht, dass die IGS Kreideberg auch eine gymnasiale Oberstufe erhält. Der Antrag für die gymnasiale Oberstufe wurde im Jahr 2018 aber ausdrücklich nicht gestellt, da die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe ein Erfordernis nach der Entwicklung der Schülerzahlen voraussetzt (§ 106 Abs. 1, 5 NSchG). Dieses lässt sich im Regelfall erst dann ermitteln und nachweisen, wenn die ersten Jahrgänge einer Schule durchgelaufen sind und anhand des Leistungsbildes der Schülerschaft und entsprechenden Abfragen ermittelt werden kann, wie viele Schülerinnen und Schüler mit einem erweiterten Sekundarabschluss I in eine Oberstufe an dieser Schule wechseln werden.
Um einen Überblick über die aktuellen Schülerzahlen und die Zügigkeit für das Schuljahr 2023/2024 (Stichtag: 31.08.2023) erhalten zu können, sei an dieser Stelle auf den folgenden Auszug aus der Schülerstatistik verwiesen:
Da eine zehnte Jahrgangstufe noch nicht existiert, würde die Beantragung der gymnasialen Oberstufe für die IGS Kreideberg zum Schuljahr 2025/2026 erfolgen; eine Antragstellung sollte laut RLSB bis zum Ende des laufenden Schuljahres 2023/2024 erfolgen, um eine rechtzeitige Entscheidung erhalten zu können.
Voraussetzung für die Erweiterung einer Gesamtschule um eine gymnasiale Oberstufe ist, dass die in § 4 Abs. 1 Nr. 7 der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) vorgegebene Mindestgröße von drei Lerngruppen pro Jahrgang langfristig für die Dauer von mindestens zehn (10) Jahren erreicht werden wird.
Entsprechend den Vorgaben für die Berechnung zur Bildung von Zügen in § 4 Abs. 3 SchOrgVO ist für die Oberstufe daher eine Jahrgangsstärke von mindestens 54 Schülerinnen und Schülern erforderlich (3 Lerngruppen x je 18 Schülerinnen und Schüler).
Wie bereits ausgeführt, kann eine derartige Prognose mit der erforderlichen Sicherheit erst dann erstellt werden, wenn die ersten Jahrgänge der IGS Kreideberg durchgelaufen sind und anhand des Leistungsbildes der Schülerschaft und entsprechender Abfragen ermittelt werden kann, wie viele Schülerinnen und Schüler mit einem erweiterten Sekundarabschluss I in die gymnasiale Oberstufe wechseln werden. Zu berücksichtigen ist hierbei aber auch der Umstand, dass auch der Wechsel von anderen Schulen aus dem Umfeld (z. B. Oberschulen) in die Prognose einzustellen ist. Die Prognose kann sich daher nicht nur lediglich auf die IGS Kreideberg und das dortige Leistungsbild beschränken.
Daher ist auch auf die Übergangsquoten aus anderen Schulen, auch anderer Schulträger, zu achten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es im Stadtgebiet bereits eine voll ausgebaute IGS, die IGS Lüneburg gibt. Darüber hinaus gibt es berufsbildende Schulen und drei Gymnasien in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg. Im Landkreis Lüneburg existiert die voll ausgebaute IGS Embsen und drei weitere Gymnasien.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, zeitnah ein Gespräch mit dem Landkreis Lüneburg zu führen, da dieser als Schulträger mit seinen eigenen Belangen tangiert wird. Insbesondere ist auf die beigefügte Aufstellung zu verweisen, aus welcher hervorgeht, dass auch ein nicht unbeachtlicher Anteil an Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Lüneburg die IGS Kreideberg besucht:
Um einen Überblick über die aktuellen Schülerzahlen und die Zügigkeit der drei Gymnasien, der IGS Lüneburg und der Oberschule Am Wasserturm erhalten zu können, wird auf den folgenden Auszug aus der Schülerstatistik 2023/2024 Bezug genommen (siehe Anhang). Ferner sind die Schülerstatistiken aus den Jahren seit der Errichtung der IGS Kreideberg für einen Vergleich zu der Entwicklung der Schülerzahlen beigefügt. Die Schülerzahlen der BBSen werden im Rahmen eines Gesprächs mit dem Landkreis Lüneburg erhoben.
Die Frage der Errichtung einer gymnasialen Oberstufe hat daher für die weitere Schulentwicklungsplanung und die Schullandschaft in Lüneburg erhebliche Bedeutung, die sich, wie schon ausgeführt, auch auf andere Schulträger erstrecken kann.
Die Schulleitung der IGS Kreideberg, Frau Hampp, hatte dankenswerterweise schon mehrere Übersichten und Prognosen über das Leistungsbild der Schülerschaft vorgelegt (siehe Anlage). Aus dieser Aufstellung ist erkennbar, dass die notwendige Mindestanzahl von 54 Schülerinnen und Schüler erreicht wird.
Um nunmehr einen Antrag beim zuständigen RLSB Lüneburg stellen zu können, sind seitens der Verwaltung und der IGS Kreideberg folgende Schritte vorzunehmen:
Erst am Ende dieses umfang- und beteiligungsreichen Verwaltungsverfahrens erfolgt die Beschlussfassung seitens des Schul- und Verwaltungsausschusses sowie des Rates, um auf dieser Grundlage einen Antrag beim RLSB stellen zu können. Die Entscheidung des RLSB ist ergebnisoffen.
Eine tragfähige Prognose, wie sich die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS Kreideberg auf die Schullandschaft in Lüneburg auswirken wird, kann an dieser Stelle seitens der Verwaltung nicht getroffen werden. Das Anwahlverhalten und der Elternwille ist durch eine Elternbefragung zu ermitteln; diese Befragung ist jedoch erst Teil der seitens des RLSB genannten Schritte (siehe oben) und war nicht Bestandteil dieser Vorlage.
Für die Verwaltung ist daher von erheblicher Bedeutung, ob, unter Berücksichtigung des Ausgangsbeschlusses vom 15.03.2018, weiterhin an der Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS Kreideberg festgehalten wird.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 146 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Schülerstatistiken Übersicht über die Schülerzahlen an der BBS I
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beantragung der Errichtung der gymnasialen Oberstufe an der IGS Kreideberg vorzubereiten.
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