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Vorlage - VO/11119/24-1  

 
 
Betreff: Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS Kreideberg; hier: Antragstellung beim RLSB Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Miekautsch, MarvinBezüglich:
VO/11119/24
Federführend:Bereich 55 - Schulen Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Miekautsch, Marvin   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
06.06.2024 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
18.06.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.06.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Zum grundlegenden Sachverhalt wird an dieser Stelle zunächst vollumfänglich auf die Vorlage VO/11119/24 verwiesen, welche in der letzten Sitzung des Schulausschusses am 08.02.2024 vorgestellt wurde.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 29.02.2024 beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Beantragung der Errichtung der gymnasialen Oberstufe an der IGS Kreideberg vorzubereiten.

 

Im Zuge dessen wurde dem Stadtschüler- und dem Stadtelternrat jeweils mit Schreiben vom 09.02.2024 die Möglichkeit gegeben, zu diesem Vorhaben Stellung zu nehmen (§ 84 Abs. 1 Satz 2, § 99 Abs. 1 Satz 3 NSchG). Der Stadtelternrat hat von dieser Möglichkeit mit einem undatierten Schreiben, eingegangen per E-Mail am 14.02.2024, Gebrauch gemacht; diese Stellungnahme liegt dieser Vorlage als Anlage dabei und war im Übrigen auch Teil der Vorlage für die Ratssitzung am 29.02.2024. Der Stadtschülerrat hat bis dato nicht von der Möglichkeit zur Stellungnahme Gebrauch gemacht.

 

Ermittlung des Interesses der Erziehungsberechtigten mittels Elternbefragung

 

Nach § 106 Abs. 5 Satz Nr. 2 NSchG hat der Schulträger bei schulorganisatorischen Maßnahmen das Interesse der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler zu ermitteln und zu berücksichtigen. Um dieses Interesse zu ermitteln, hat sich die Verwaltung dazu entschieden, eine Elternbefragung durchzuführen. Hierzu hat sich die Verwaltung im Vorfeld durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg (RLSB) im Rahmen eines persönlichen Termins am 05.03.2024 beraten lassen.

 

Die Elternbefragung wurde im Zeitraum vom 02.04 bis 17.04.2024 durchgeführt. Die Verteilung erfolgte über die Schulen in geeigneter Weise an die Erziehungsberechtigten. Der Fragebogen und ein Beiblatt mit Erläuterungen wurde noch vor den Osterferien 2024 per E-Mail an die Schulen versandt, sodass eine rechtzeitige Weitergabe an die Erziehungsberechtigten erfolgen konnte. Die Befragung wurde an der IGS Kreideberg (fünfte bis neunte Jahrgangsstufe) sowie an den Oberschulen Am Wasserturm, Adendorf, Bardowick und Oedeme (achte bis zehnte Jahrgangsstufe) durchgeführt. Der Landkreis Lüneburg hatte im Vorfeld ausdrücklich die Zustimmung zur Durchführung der Befragung an den Schulen in Trägerschaft des Landkreises erteilt.

 

An der Oberschule Oedeme hat die Elternbefragung, wie sich später herausstellte, nicht stattgefunden, da die Verteilung der Fragebögen nicht erfolgt ist. Eine Nachholung der Elternbefragung war leider nicht möglich, da den Erziehungsberechtigten ausreichend Zeit, zumindest zwei Wochen, hätte gegeben werden müssen. Da jedoch die Prognose noch erstellt werden und das Antragsschreiben vorbereitet werden musste, und auch noch die interne Abstimmung erfolgen musste, wurde schlussendlich davon Abstand genommen, die Elternbefragung an der Oberschule Oedeme nachzuholen.

 

Die Ergebnisse der Elternbefragung sowie die Rücklaufquoten der einzelnen Schulen werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

 

 

 

Das Ergebnis der durchgeführten Elternbefragung zeigt deutlich auf, dass ein hohes Interesse der Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler an der Erweiterung der IGS Kreideberg um eine gymnasiale Oberstufe besteht. Es wird deutlich, dass die Entscheidung zum Besuch der IGS Kreideberg auch in dem Willen der Erziehungsberechtigten passiert, dass die Kinder dort auch die gymnasiale Oberstufe besuchen, sofern die Kinder die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Das Interesse zum Abschluss der Schullaufbahn an der IGS Kreideberg ohne zwischenzeitlichen Schulwechsel ist deutlich festzustellen.

 

Schülerzahlenprognose für die nächsten zehn Jahre

 

Basierend hierauf wurde nach Abschluss der Elternbefragung die nach § 106 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, § 106 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 NSchG i. V. m. § 4 Abs. 1 Nr. 7 i. V. m. § 6 Abs. 1 SchOrgVO erforderliche Zehn-Jahres-Prognose aufgestellt. Die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe erfordert mindestens 54 Schülerinnen und Schüler (§ 4 Abs. 3 SchOrgVO). Für die Ermittlung der Prognose wird der durch das RLSB Lüneburg zur Verfügung gestellte Vordruck verwendet. Die Prognose, welche gemeinsam von Verwaltung und IGS Kreideberg erstellt wurde, ist dieser Vorlage als Anhang beigefügt.

 

Bezüglich der Vorgehensweise ist anzumerken, dass die Rückmeldungen der Elternbefragung bei der Aufstellung der Prognose einbezogen wurden und als Berechnungsgrundlage dienen. Damit spiegelt sich das hohe Interesse an der Erweiterung der IGS Kreideberg um eine gymnasiale Oberstufe auch in der Prognose wieder. Zur Erstellung der Prognose und den Inhalten wird in der Sitzung gesondert mündlich vorgetragen.

 

Regional ausgeglichenes Bildungsangebot

 

Besonderes Augenmerk ist zusätzlich noch auf die Voraussetzung des § 106 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 NSchG zu richten, wonach zu berücksichtigen ist, dass schulorganisatorische Maßnahmen der Entwicklung eines regional ausgeglichenen Bildungsangebotes nicht entgegenstehen sollte. Zweck dieser Voraussetzung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten des Zugangs zu schulischen Bildungseinrichtungen und zu den darin zu erlangenden Bildungsabschlüssen haben. Es soll verhindert werden, dass es im Land Niedersachsen für bestimmte Bildungsangebote sogenannte „weiße Flecken“ auf der Landkarte gibt.

 

Die gesetzliche Vorgabe soll aber ebenso eine unmäßige Ballung bestimmter Bildungsangebote auf engem Raum verhindern, wenn diese nicht durch die Bildungsnachfrage in eben diesem Raum selbst schon gerechtfertigt ist oder doch die reale Möglichkeit besteht, dass damit auch Schüler aus einem weiteren Bereich zumutbar versorgt werden können.

 

Die gymnasiale Oberstufe der IGS Kreideberg, sofern diese genehmigt wird, erweitert das bereits große Angebot an gymnasialen Oberstufen im Stadtgebiet weiter. Diese Ballung ist jedoch aus Sicht der Verwaltung gerechtfertigt, da die Bildungsnachfrage entsprechend hoch ist. Aus den Statistiken, welche Teil der Vorlage VO/11119/24 ist, geht hervor, dass die Schülerzahlen der weiterführenden Schulen mit gymnasialer Oberstufe in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg seit Beginn des Schulbetriebs an der IGS Kreideberg weiter auf hohem Niveau verblieben sind und tatsächlich gestiegen sind. Im Ergebnis führt die beabsichtigte Erweiterung der IGS Kreideberg um eine gymnasiale Oberstufe nicht dazu, dass das Angebot an gymnasialen Oberstufen beeinträchtigt wird. Ausgehend von den demographischen Entwicklungen und den Zuzugsbewegungen nach Lüneburg ist weiterhin damit zu rechnen, dass ein großes Angebot an gymnasialen Oberstufen erforderlich ist, insbesondere von dem Hintergrund der Hansestadt Lüneburg als Universitätsstandort.

 

Auch die Schülerzahlen der Oberschulen Am Wasserturm und Oedeme befinden sich weiterhin auf sehr hohem Niveau, jedoch auch bedingt durch verstärkte Zuwanderung. Eine Beeinträchtigung dieser Schulform ist damit auch nicht ersichtlich. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern die Errichtung der gymnasialen Oberstufe an der IGS Kreideberg zu einer negativen Beeinträchtigung für die Oberschulen führen sollte.

 

Dies spiegelt sich auch aus der Elternbefragung wider, da insbesondere das Ergebnis an den befragten Oberschulen in Stadt und Landkreis Lüneburg aufgezeigt hat, dass die Erziehungsberechtigten nicht den Wunsch hegen, dass ihre Kinder die gymnasiale Oberstufe der IGS Kreideberg besuchen. Daher werden diese Erziehungsberechtigten auch beim Übergang auf die weiterführenden Schulen überwiegend nicht die IGS Kreideberg anwählen, was im Umkehrschluss dazu führt, dass die anderen Schulformen, insbesondere die Oberschulen, weiteren Zulauf erfahren werden. Eine negative Beeinträchtigung ist vor diesem Hintergrund daher nicht erkennbar.

 

Weiße Flecken“ in der Lüneburger Bildungslandschaft ergeben sich durch die Erweiterung der IGS Kreideberg um eine gymnasiale Oberstufe ebenfalls nicht, da alle Schulformen vertreten sind und ein ausgeglichenes Bildungsangebot besteht, um allen Schülerinnen und Schülern grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten des Zugangs zu schulischen Bildungseinrichtungen gewähren zu können.

 

Eine Beeinträchtigung der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Lüneburg, insbesondere der Oberschulen Bardowick und Adendorf, der IGS Embsen sowie der Berufsbildenden Schulen, ist vorliegend nicht ersichtlich. Auch wenn der Einzugsbereich der IGS Kreideberg sowohl in der Schulbezirkssatzung als auch in der Realität das Landkreisgebiet einbezieht, so ist nicht ersichtlich, inwiefern die Erweiterung der IGS Kreideberg um eine gymnasiale Oberstufe zu einem „Abgreifen“ von Schülerinnen und Schülern eines anderen Schulträgers führen sollte. Aus der durchgeführten Elternbefragung wird deutlich, auch wenn die Stichprobe gering ist, dass sich der überwiegende Teil der Eltern, deren Kinder derzeit die Oberschulen besuchen, im Falle des Besuchs einer gymnasialen Oberstufe gerade nicht für die IGS Kreideberg entscheiden, was im Umkehrschluss auch den anderen Schulformen, insbesondere den Berufsbildenden Schulen, zugutekommt.

 

Weitere Voraussetzungen des § 106 Abs. 5 Satz 1 NSchG

 

Ergänzend zur Ermittlung des Interesses der Erziehungsberechtigten sowie der volljährigen Schülerinnen und Schüler, der aufzustellenden Schülerprognose für die kommenden zehn Jahre und der Aufrechterhaltung eines regional ausgeglichenen Bildungsangebotes fordert § 106 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 NSchG ergänzend, dass die raumordnerischen Anforderungen an Schulstandorte und Einzugsbereiche zu erfüllen sind. In der Kommentarliteratur wird hierzu auf § 2 der SchOrgVO verwiesen. Die dort genannten Aspekte sind vorliegend erfüllt, sodass nicht ersichtlich ist, weshalb die geplante schulrechtliche Maßnahme den raumordnerischen Anforderungen nicht genügt.

 

Zusammenfassung

 

Die gesetzlichen Voraussetzungen des NSchGr die Beantragung der Erweiterung der IGS Kreideberg um eine gymnasiale Oberstufe liegen kumulativ vor. Die Verwaltung ist allen notwendigen gesetzlichen Bestimmungen und Beteiligungserfordernissen vollumfänglich nachgekommen. Auch die IGS Kreideberg ist den notwendigen Beteiligungserfordernissen, insbesondere der Unterrichtung des Schulvorstandes und der Anhörung des Schulelternrates sowie des Schülerrates, vollumfänglich nachgekommen.

 

Die Erweiterung der IGS Kreideberg um eine gymnasiale Oberstufe bedarf gemäß § 106 Abs. 8 NSchG der Genehmigung des RLSB Lüneburg. Das RLSB prüft den Antrag gemäß den allgemeinen Voraussetzungen des § 106 Abs. 5, Abs. 8 Satz 2 NSchG und erteilt einen schriftlichen Bescheid. Im Fall der Ablehnung des Antrages steht der Hansestadt Lüneburg der Weg zur Verwaltungsgerichtsbarkeit mit den allgemein gegebenen Rechtsmitteln der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) offen.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Die angedachte Maßnahme führt zu einer Erweiterung des Schulangebots in Stadt und Landkreis Lüneburg und bietet eine weitere Auswahlmöglichkeit für Erziehungsberechtigte.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 146 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Schülerzahlprognose für die kommenden zehn Jahre

Stellungnahme des Schulvorstandes der IGS Kreideberg

Stellungnahme des Schulelternrates der IGS Kreideberg

Stellungnahme des Schülerrates der IGS Kreideberg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme Schulelternrat IGS Kreideberg (292 KB)      
Anlage 2 2 Stellungnahme Schülerrat IGS Kreideberg (249 KB)      
Anlage 3 3 Stellungnahme Schulvorstand IGS Kreideberg (285 KB)      
Anlage 4 4 IGS Kreideberg_Prognose Oberstufe (63 KB)      
Anlage 5 5 Stellungnahme Stadtelternrat (54 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Erweiterung der IGS Kreideberg um eine gymnasiale Oberstufe beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg zu stellen und das Genehmigungsverfahren in Gang zu setzen..

Stammbaum:
VO/11119/24   Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS Kreideberg   Bereich 55 - Schulen   Beschlussvorlage
VO/11119/24-1   Errichtung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS Kreideberg; hier: Antragstellung beim RLSB Lüneburg   Bereich 55 - Schulen   Beschlussvorlage