Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Am 01.08.2022 ist die letzte Fassung der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in der Hansestadt Lüneburg in Kraft getreten. Die Satzungsregelungen waren abgestimmt mit der entsprechenden Satzung des Landkreises Lüneburg, die ebenfalls am 01.08.2022 in Kraft getreten ist.
Dieser Prüfungsprozess fand erstmals im Zeitraum 01.03.2023 bis 01.08.2023 im Familienbüro der Region Lüneburg statt. Die detaillierten Ergebnisse wurden den Fraktionen des Lüneburger Kreistags und des Rates der Hansestadt Lüneburg in Form eines schriftlichen Berichts zur Situation der Kindertagespflege in Hansestadt und Landkreis Lüneburg am 19.09.2023 zur Verfügung gestellt.
Der Bericht enthält neben Empfehlungen zur Anpassung der Förderleistungen auch weitere satzungsrelevante Vorschläge zur Stärkung der Kindertagespflege. Aus Sicht der Verwaltungen sind die empfohlenen Maßnahmen notwendig, um die Zahl der aktiven Kindertagespflegepersonen, die seit 2019 konstant abnimmt, zu stabilisieren und neue Kindertagespflegepersonen für diese Tätigkeit zu gewinnen. Gelingt dies nicht, droht ein weiterer Verlust von U3-Betreuungsplätzen, der sich durch den Ausbau von Krippenangeboten in absehbarerer Zeit nicht kompensieren lässt.
Nach Vorlage des Berichts wurden die Empfehlungen der Verwaltung am 25.09.2023 und am 08.11.2023 im Rahmen von zwei Sitzungen einer verwaltungsübergreifenden interfraktionellen Arbeitsgruppe präsentiert und mitsamt den wirtschaftlichen Folgen bei Umsetzung im Detail erläutert. Schriftliche Unterlagen hierzu liegen den Fraktionen vor.
Hansestadt und Landkreis Lüneburg haben unter Berücksichtigung dieser Empfehlungen einen inhaltsgleichen Satzungstext zur Beschlussfassung erarbeitet. Beide Satzungen sollen zum 01.01.2024 in Kraft treten.
Die Gesamtkosten für die Umsetzung aller empfohlenen Maßnahmen sind durch den aktuellen Haushaltsansatz gedeckt. Durch die deutlich gesunkene Zahl an aktiven Kindertagespflegepersonen sind die Ausgaben für Förderleistungen in der Kindertagespflege insgesamt in einem Umfang gesunken, der die voraussichtlichen Mehrausgaben vollständig kompensiert.
Auch die Elternbeitragsordnung soll angepasst werden. Ihre gegenwärtige Stufendifferenzierung ist gemäß den aktuellen Falldaten nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere in der höchsten Beitragsstufe (ab 48.000 € Netto-Jahreseinkommen) besteht Differenzierungsbedarf, da mittlerweile rund 60% aller Fälle dort eingruppiert sind. Hansestadt und Landkreis Lüneburg haben den Fraktionen des Lüneburger Kreistags und des Rates der Hansestadt Lüneburg bereits zwei mögliche Modelle vorgestellt, wie eine zeitgemäße und sozial gerechte Beitragsstaffelung umgesetzt werden kann und welche finanziellen Auswirkungen diese bei einer entsprechenden Umsetzung hinsichtlich des Einnahmen-Volumens voraussichtlich hätten.
Die Elternbeitragsstaffel kann als Anlage der Satzung zur Förderung der Kindertagespflege jedoch auch nach Inkrafttreten der neuen Satzungsfassung noch in einem gesonderten Verfahren angepasst und dem Jugendhilfeausschuss zum Beschluss vorgelegt werden.
Herr Michel, der Leiter des Familienbüros der Region Lüneburg, trägt anhand einer Präsentation in der Sitzung vor und steht für Informationen zur Verfügung.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: ca. 0,- € bis ca. 120.000 € (je nach Entwicklung der Zahl aktiver Kindertagespflegepersonen)
c) an Folgekosten: ca. 40.000 € bis ca. 160.000 im HH-Jahr 2025 (je nach Entwicklung der Zahl aktiver Kindertagespflegepersonen d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: 53000 Frühkindliche Bildung und Betreuung / 57810 KS Tagespflege
Produkt / Kostenträger: 361201 Förderung von Kindern in Tagespflege
Haushaltsjahr: 2024
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: - Synoptische Gegenüberstellung der geltenden Satzung in der Fassung vom 01.08.22 und den vorgesehenen Änderungen zum 01.01.24 - Entwurf Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege zum 01.01.2024
Beschlussvorschlag:
Der Neufassung der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in der Hansestadt Lüneburg in der als Anlage vorliegenden Form wird zugestimmt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||