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Vorlage - VO/11034/23-1  

 
 
Betreff: Förderung der Kindertagespflege - Neufassung der Elternbeitragsordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michel, ThomasBezüglich:
VO/11034/23
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
20.02.2025 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
18.03.2025 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.03.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Am 01.01.2024 ist die letzte Fassung der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Stadtgebiet Lüneburg in Kraft getreten. Die Satzungsregelungen waren abgestimmt mit der Satzung des Landkreises Lüneburg.

 

Während der Ausarbeitung der Fassung wurde auch die Notwendigkeit festgestellt, die Elternbeitragsordnung anzupassen. Diese Notwendigkeit besteht weiterhin: Die gegenwärtige Stufendifferenzierung ist gemäß den Falldaten von 2023 und 2024 nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere in der höchsten Beitragsstufe besteht dringend Differenzierungsbedarf: Ende 2024 waren rund 50% aller Fälle dort eingruppiert.
 

Zusätzlich hat die Neufassung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung für die Kindertagesstätten der Hansestadt Lüneburg dazu geführt, dass Elternbeiträge für Krippenbetreuung im Stadtgebiet nun teils erheblich von denen der Betreuung in Kindertagespflege abweichen.

 

Hansestadt und Landkreis Lüneburg haben daher den Fraktionen des Lüneburger Kreistags und des Rates der Hansestadt Lüneburg Ende 2023 zwei mögliche Modelle vorgestellt, wie eine zeitgemäße und sozial gerechte Beitragsstaffelung umgesetzt werden kann. In der Folge hat der Landkreis die Modelle in der Runde der Hauptverwaltungsbeamten vorgestellt, da die Gemeinden Träger der Kindertagesstätten im Landkreis gemäß KiTa-Vereinbarung sind.

 

Die Hauptverwaltungsbeamten haben dem Landkreis Ende 2024 ihr bevorzugtes Modell benannt, dabei aber auch signalisiert, sie würden der Empfehlung der interfraktionellen Arbeitsgruppe folgen. Diese tagte erneut am 09.01.2025 und verständigte sich auf das Modell 1, das sich in der Anlage befindet.


Der Landkreis Lüneburg hat eine identische Anlage und wird diese in seinem Jugendhilfeausschuss am 28.01.2025 vorstellen.
 

Die Anlage zu den Satzungen zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gemäß §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) von Hansestadt und Landkreis Lüneburg soll rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft treten.

 

Herr Michel, der Leiter des Familienbüros der Region Lüneburg, trägt anhand einer Präsentation in der Sitzung vor und steht für Informationen zur Verfügung.

 

Änderung der Sachverhaltsdarstellung nach der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.02.25

 

Nach Rücksprache mit dem Rechtsamt birgt eine rückwirkende in Kraft Setzung der neuen Elternbeitragsordnung zum 01.01.2025 rechtliche Risiken, da sich kostenbeitragspflichige Eltern wegen fehlender Kenntnis nicht auf eine Änderung der Kostenbeiträge einstellen konnten und die neue Kostenbeitragstabelle nicht nur Entlastungen sondern auch zusätzliche Belastungen für bestimmte Einkommensgruppen nach sich zieht. Von der Rückwirkung zum 01.01.2025 wird daher nun abgesehen.

 

Zudem ist formell eine Änderungssatzung zu beschließen, die in dieser Form im Amtsblatt bekannt zu machen ist (Anlage 2). Das nächste Amtsblatt nach dem Rat am 20.03.25 wird am 14.04.25 erscheinen. Die neue Beitragsordnung soll daher zum 01.05.25 in Kraft treten.

 

Der Anlage 1 zu dieser Vorlage sind in der Synopse die Kostenbeiträge der Kindertagespflege in der Fassung vom 01.01.2024 und der neuen Fassung vom 01.05.25 zum Vergleich gegenübergestellt.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Kindertagespflege stellt für die frühkindliche Bildung einen beträchtlichen Teil der notwendigen Betreuungsplätze zur Verfügung. Die Neugestaltung der Elternbeitragsordnung ermöglicht einen sozial gerechteren Zugang zur Betreuung in Kindertagespflege: Familien mit niedrigeren Einkommen werden entlastet und Familien mit hohem Einkommen in einem verträglichen Maße stärker als bisher in die Pflicht genommen. Der Zugang  zur Kindertagespflege wird auch Familien mit geringem Einkommen besser ermöglicht.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:  100,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen: Mehreinnahmen i. H. v. ca. 15.600 € / Jahr

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Synopse Elternbeiträge der Kindertagespflege Stand 01.01.24 versus 01.05.25

Anlage 2 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Fördrung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gemäß §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Stadtgebiet Lüneburg vom 22.12.2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synoptische Gegenüberstellung Satzung Tagespflege Stand 12_03_25 (82 KB)      
Anlage 3 2 Änderungssatzung Hansestadt Lüneburg KTP 01_05_2025 (94 KB)      
Anlage 2 3 TOP 12 Präsentation Elternbeiträge Kindertagespflege JHA HLG 25_02_20 (629 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Neufassung der Anlage 1 - Elternbeiträge der Kindertagespflege als Anlage zur Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gemäß §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Stadtgebiet Lüneburg wird in der vorgelegten Form zugestimmt..

Neuer Beschlussvorschlag für den VA am 18.03.25 und Rat am 20.03.25

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die als Anlage 2 beigefügte 1. Änderungssatzung der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Fördrung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gemäß §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Stadtgebiet Lüneburg vom 22.12.2023

 

Stammbaum:
VO/11034/23   Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege   Fachbereich 5-3 - Familie und Bildung   Beschlussvorlage
VO/11034/23-1   Förderung der Kindertagespflege - Neufassung der Elternbeitragsordnung   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung   Beschlussvorlage