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Vorlage - VO/11034/23  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Thomas Michel
Federführend:Fachbereich 5b - Familie und Bildung Beteiligt:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
07.12.2023 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
Verwaltungsausschuss Vorberatung
19.12.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.12.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Am 01.08.2022 ist die letzte Fassung der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in der Hansestadt Lüneburg in Kraft getreten. Die Satzungsregelungen waren abgestimmt mit der entsprechenden Satzung des Landkreises Lüneburg, die ebenfalls am 01.08.2022 in Kraft getreten ist.


Im Rahmen der Aussprache zu den Beschlussfassungen hatten sich die Verwaltungen von Hansestadt und Landkreis Lüneburg verpflichtet, die Höhe der Förderleistungen in der Kindertagespflege fortan regelmäßig auf ihre Verhältnismäßigkeit zur allgemeinen Kostenentwicklung zu prüfen und ggfs. notwendige Anpassungen zu empfehlen.

 

Dieser Prüfungsprozess fand erstmals im Zeitraum 01.03.2023 bis 01.08.2023 im Familienbüro der Region Lüneburg statt. Die detaillierten Ergebnisse wurden den Fraktionen des Lüneburger Kreistags und des Rates der Hansestadt Lüneburg in Form eines schriftlichen Berichts zur Situation der Kindertagespflege in Hansestadt und Landkreis Lüneburg am 19.09.2023 zur Verfügung gestellt.

 

Der Bericht enthält neben Empfehlungen zur Anpassung der Förderleistungen auch weitere satzungsrelevante Vorschläge zur Stärkung der Kindertagespflege. Aus Sicht der Verwaltungen sind die empfohlenen Maßnahmen notwendig, um die Zahl der aktiven Kindertagespflegepersonen, die seit 2019 konstant abnimmt, zu stabilisieren und neue Kindertagespflegepersonen für diese Tätigkeit zu gewinnen. Gelingt dies nicht, droht ein weiterer Verlust von U3-Betreuungsplätzen, der sich durch den Ausbau von Krippenangeboten in absehbarerer Zeit nicht kompensieren lässt.

 

Nach Vorlage des Berichts wurden die Empfehlungen der Verwaltung am 25.09.2023 und am 08.11.2023 im Rahmen von zwei Sitzungen einer verwaltungsübergreifenden interfraktionellen Arbeitsgruppe präsentiert und mitsamt den wirtschaftlichen Folgen bei Umsetzung im Detail erläutert. Schriftliche Unterlagen hierzu liegen den Fraktionen vor.

Die beteiligten Vertreter:innen Fraktionen des Lüneburger Kreistags und des Rates der Hansestadt Lüneburg haben den Verwaltungen zum Abschluss bzw. im Nachgang der zweiten AG-Sitzung signalisiert, dass sie den Empfehlungen folgen möchten. Hansestadt und Landkreis Lüneburg haben diese somit in den vorliegenden Satzungsentwurf eingearbeitet. Er enthält folgende Änderungen, um der aktuellen Entwicklung in der Kindertagespflege zeitnah entgegenwirken zu können:

 

  • Förderleistungen und Sachaufwandpauschalen:
    • Anhebung der Förderleistung in allen Entgeltstufen um 0,25 bis 0,45 € je nach Qualifizierung
    • zusätzliche Anhebung der Förderleistung in allen Entgeltstufen um 0,20 € für Kindertagespflegepersonen ab fünf Jahren Tätigkeit in der Kindertagespflege
    • Anhebung der Sachaufwandspauschale um 0,15 € auf 2,30 € pro Kind/Stunde
    • Monatliche Platzpauschale i. H. v. 30,- € pro Platz bei Betreuung in externen angemieteten Räumlichkeiten 

 

  • Grundsätzlich geförderter Betreuungsumfang
    • Anhebung des Umfangs an Betreuung, der auf Antrag grundsätzlich ohne Bedarfsnachweis gefördert wird, von 30 auf 35 Stunden

 

  • Ergänzung und Ausweitungen der Fehltageregelungen
    • Zusätzlich zu den „regulären“ Fehltagen Gewährung von bis zu sieben geförderten Ausfalltagen, die spezifisch im nachgewiesenen Krankheitsfall beantragt werden können
    • Erhöhung der Ausgleichstage für Kindertagespflegepersonen, die innerhalb eines Kita-Jahrs Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 UE nachweisen, von einem zusätzlichen Fehltag auf drei zusätzliche Fehltage
       
  • Förderung bei Abbruch von Eingewöhnungen
    • Förderung der Eingewöhnungszeit auch bei Abbruch der Eingewöhnung gemäß ursprünglich bewilligten Betreuungsumfang
    • Erheben des Elternbeitrags ebenfalls in vollem Umfang
       
  • Förderleistungen Vertretungsstützpunkt
    • Erhöhung der Basispauschale von 2,70 € auf 3,- € und Anhebung des geförderten Basisumfangs von 30 auf 35 Stunden pro Woche/Platz
    • Aufschlag bei Vertretungsleistung um 2,- € pro Kind/Stunde

 

  • Anwesenheitspauschale Vertretung in Großtagespflege
    • Erhöhung der Anwesenheitspauschale i. H. v. 10 € pro Stunde (max. 40 Stunden/Monat) auf jeweils gültigen gesetzlichen Mindestlohn (ab 01.01. 12,41 €)

 

 

Hansestadt und Landkreis Lüneburg haben unter Berücksichtigung dieser Empfehlungen einen inhaltsgleichen Satzungstext zur Beschlussfassung erarbeitet. Beide Satzungen sollen zum 01.01.2024 in Kraft treten.

 

Die Gesamtkosten für die Umsetzung aller empfohlenen Maßnahmen sind durch den aktuellen Haushaltsansatz gedeckt. Durch die deutlich gesunkene Zahl an aktiven Kindertagespflegepersonen sind die Ausgaben für Förderleistungen in der Kindertagespflege insgesamt in einem Umfang gesunken, der die voraussichtlichen Mehrausgaben vollständig kompensiert.

 

Auch die Elternbeitragsordnung soll angepasst werden. Ihre gegenwärtige Stufendifferenzierung ist gemäß den aktuellen Falldaten nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere in der höchsten Beitragsstufe (ab 48.000 € Netto-Jahreseinkommen) besteht Differenzierungsbedarf, da mittlerweile rund 60% aller Fälle dort eingruppiert sind.

Zusätzlich hat die Neufassung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung für die Kindertagesstätten der Hansestadt Lüneburg dazu geführt, dass Beiträge für Krippenbetreuung im Stadtgebiet nun teils von denen der Betreuung in Kindertagespflege abweichen – überwiegend und teils erheblich nach unten, in hohen Beitragsstufen aber auch deutlich nach oben.
 

Hansestadt und Landkreis Lüneburg haben den Fraktionen des Lüneburger Kreistags und des Rates der Hansestadt Lüneburg bereits zwei mögliche Modelle vorgestellt, wie eine zeitgemäße und sozial gerechte Beitragsstaffelung umgesetzt werden kann und welche finanziellen Auswirkungen diese bei einer entsprechenden Umsetzung hinsichtlich des Einnahmen-Volumens voraussichtlich hätten.

Diese Modelle wird der Landkreis Lüneburg noch in der Runde der Hauptverwaltungsbeamten vorstellen, da die Gemeinden gem. KiTa-Vereinbarung Träger der Kindertagesstätten im Landkreis sind. Daher konnte noch kein beschlussfähiger Konsens bzgl. der Anpassung der Elternbeiträge hergestellt werden.

 

Die Elternbeitragsstaffel kann als Anlage der Satzung zur Förderung der Kindertagespflege jedoch auch nach Inkrafttreten der neuen Satzungsfassung noch in einem gesonderten Verfahren angepasst und dem Jugendhilfeausschuss zum Beschluss vorgelegt werden.

 

Herr Michel, der Leiter des Familienbüros der Region Lüneburg, trägt anhand einer Präsentation in der Sitzung vor und steht für Informationen zur Verfügung.

 

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Die frühkindliche Bildung beginnt bereits in der Kindertagespflege oder der Krippe. Für die Kindertagespflege müssen attraktive Rahmenbedingungen geschaffen werden, um ein ausreichendes Platzangebot bereitstellen zu können.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

Ein attraktives und ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit stehen mehr Fachkräfte für den Arbeitsmarkt zur Verfügung

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:   100,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: ca. 0,- € bis ca. 120.000 € (je nach Entwicklung der Zahl aktiver Kindertagespflegepersonen)

 

c)  an Folgekosten: ca. 40.000 € bis ca. 160.000 im HH-Jahr 2025 (je nach Entwicklung der Zahl aktiver Kindertagespflegepersonen             

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

  

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 53000 Frühkindliche Bildung und Betreuung / 57810 KS Tagespflege

 

 Produkt / Kostenträger: 361201 Förderung von Kindern in Tagespflege

 

 

 Haushaltsjahr: 2024

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

-       Synoptische Gegenüberstellung der geltenden Satzung in der Fassung vom 01.08.22 und den vorgesehenen Änderungen zum 01.01.24

-       Entwurf Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege zum 01.01.2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse Satzung Kindertagespflege HLG 01_01_2024 (404 KB)      
Anlage 2 2 Satzung Kindertagespflege HLG 01_01_2024 Entwurf (232 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Neufassung der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in der Hansestadt Lüneburg in der als Anlage vorliegenden Form wird zugestimmt.