Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/10187/22-1-1  

 
 
Betreff: Richtlinie zur Benennung von Verkehrsflächen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Beer-KullinBezüglich:
VO/10187/22-1
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
07.03.2023 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
21.03.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
23.03.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss hatte, auf Grundlage der Vorlage VO/10187/22-1, in seiner Sitzung am 21.11.2022 wie folgt beschlossen:

„Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss empfiehlt einstimmig die Richtlinie mit der Änderung der Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS90/Die Grünen zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinie öffentlich bekanntzumachen.“

 

In der weiteren Beratungsfolge wurde die Vorlage zuletzt in der Ratssitzung am 02.02.2023 behandelt. Der zur Sitzung eingereichte Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 30.01.2023 sah folgende Anpassung vor:

„Paragraph §4 (4) wird ergänzt um den Zusatz: ‚Über die Erstattung eventuell anfallender Kosten entscheidet der Rat anlassbezogen.‘“

 

Zu diesem Änderungsantrag wurde durch die Verwaltung ein geänderter textlicher Vorschlag für § 4 Abs. 6 (neu) unterbreitet:

(6) Pauschale

Über eine Pauschale und deren Höhe für die mit der Umbenennung entstehenden Auslagen für die Anwohnerschaft entscheidet der Rat im Zusammenhang mit der jeweiligen Umbenennung.“

 

Nach einer Diskussion wurde die Vorlage in der Ratssitzung am 02.02.2023 zurückgezogen und zurück in den Kultur- und Partnerschaftsausschuss verwiesen. Die Richtlinie soll um eine feststehende Regelung zur konkrete Höhe der Aufwandsentschädigung für die Anwohnerschaft ergänzt werden.

 

Der textliche Vorschlag der Verwaltung für § 4 Abs. 6 (neu) wurde daraufhin überarbeitet und lautet nun wie folgt:

(6) Entschädigung

Als Entschädigung für den finanziellen und zeitlichen Aufwand, der im Rahmen einer Umbenennung entsteht, werden der betroffenen Anwohnerschaft auf Antrag seitens der Hansestadt Lüneburg nachfolgende Pauschalen gezahlt:

a)      Für natürliche Personen mit gemeldetem Wohnsitz im betroffenen Bereich ab vollendetem 15. Lebensjahr pauschal ohne Nachweise 100 €,

b)      für gemeinnützige Vereine mit Vereinssitz im betroffenen Bereich pauschal ohne Nachweise 300 €,

c)      für sonstige juristische Personen, die nicht gemeinnützige Vereine sind, im betroffenen Bereich pauschal ohne Nachweis 1.000 €.

Im Einzelfall wird, unter Beibringung entsprechender Nachweise über die Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, der Betrag für gemeinnützige Vereine gemäß b) auf bis zu 800 €, der Betrag für sonstige juristische Personen, die nicht gemeinnützige Vereine sind, gemäß c) auf bis zu 2.000 € erhöht. Das Antragsformular wird auf der Internetseite der Hansestadt Lüneburg bereitgestellt und liegt im Bürgeramt (Einwohnermeldewesen) aus. Die Antragsfrist wird der betroffenen Anwohnerschaft mit einem Informationsschreiben über die Umbenennung der Straße mitgeteilt.

 

Ergänzung vom 07.03.2023:

 

Dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss wurde zur Sitzung am 07.03.2023 folgende, nochmals angepasste Formulierung, als Tischvorlage vorgelegt:

 

(6) Entschädigung

Als Entschädigung für den finanziellen und zeitlichen Aufwand, der im Rahmen einer Umbenennung entsteht, werden der betroffenen Anwohnerschaft auf Antrag seitens der Hansestadt Lüneburg nachfolgende Pauschalen gezahlt:

a) Für natürliche Personen mit gemeldetem Wohnsitz im betroffenen Bereich ab vollendetem 15. Lebensjahr pauschal ohne Nachweise 100 €,

b) für gemeinnützige Vereine mit Vereinssitz im betroffenen Bereich pauschal ohne Nachweise 300 €,

c) für sonstige juristische Personen, die nicht gemeinnützige Vereine sind, sowie eingetragene Kaufleute und Unternehmen im Sinne des Handelsgesetzbuches im betroffenen Bereich pauschal ohne Nachweis 1.000 €.

Im Einzelfall wird, unter Beibringung entsprechender Nachweise über die Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, der Betrag für gemeinnützige Vereine gemäß b) auf bis zu 800 €, der Betrag für sonstige juristische Personen, die nicht gemeinnützige Vereine sind, sowie eingetragene Kaufleute und Unternehmen im Sinne des Handelsgesetzbuches gemäß c) auf bis zu 2.000 € erhöht. Das Antragsformular wird auf der Internetseite der Hansestadt Lüneburg bereitgestellt und liegt im Bürgeramt (Einwohnermeldewesen) aus. Die Antragsfrist wird der betroffenen Anwohnerschaft mit einem Informationsschreiben über die Umbenennung der Straße mitgeteilt.

 

Der angepasste Richtlinienentwurf ist als Anlage beigefügt („Entwurf Richtlinie nach Beratung im KPA 07.03.2023“).“

 

 

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Durch die Richtlinie werden Straßenbenennungen zukünftig nach einheitlichen Vorgaben durchgeführt

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

 

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:        2.480

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:  keine

c)  an Folgekosten:      keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

 

- Handreichung des Deutschen Städtetages (Anlage 1)

- Verwaltungsvorschlag Richtlinienentwurf zur Benennung von Verkehrsflächen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg (Anlage 2)

- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 3)

- Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4)

- Richtlinienentwurf mit Änderungen entsprechend des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 5)

- Richtlinienentwurf mit Änderungen aus der KPA Sitzung (Anlage 6)

- Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 7)

- Richtlinienentwurf mit Änderungen des letzen Änderungsantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 8)

- Entwurf Richtlinie nach Beratung im KPA 07.03.2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Handreichung Strassennamen (1187 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf Richtlinie Verwaltungsvorschlag (334 KB)      
Anlage 3 3 1. Änderungsantrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (185 KB)      
Anlage 4 4 Stellungname der Verwaltung (215 KB)      
Anlage 5 5 Richtlinieentwurf gemäss Änderungsantrag (334 KB)      
Anlage 6 6 Richtlinienentwurf nach Beratung im KPA (334 KB)      
Anlage 7 7 2. Änderungsantrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (651 KB)      
Anlage 8 8 Richtlinienentwuf Neu mit Entschädigung (337 KB)      
Anlage 9 9 Entwurf Richtlinie nach Beratung im KPA 07.03.2023 (341 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinie zur Benennung von Verkehrsflächen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg wird mit der Änderung der Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS90/Die Grünen und der verwaltungsseitig eingebrachten Ergänzung als § 4 Abs. 6 der Richtlinie beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinie öffentlich bekanntzumachen.

 

 

Stammbaum:
VO/10187/22   Richtlinie zur Benennung von Verkehrsflächen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg   Bereich 41 - Kultur   Beschlussvorlage
VO/10187/22-1   Richtlinie zur Benennung von Verkehrsflächen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg   Bereich 41 - Kultur   Beschlussvorlage
VO/10187/22-1-1   Richtlinie zur Benennung von Verkehrsflächen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg   Bereich 41 - Kultur   Beschlussvorlage