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Sachverhalt:
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss hatte, auf Grundlage der Vorlage VO/10187/22-1, in seiner Sitzung am 21.11.2022 wie folgt beschlossen: „Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss empfiehlt einstimmig die Richtlinie mit der Änderung der Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS90/Die Grünen zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinie öffentlich bekanntzumachen.“
In der weiteren Beratungsfolge wurde die Vorlage zuletzt in der Ratssitzung am 02.02.2023 behandelt. Der zur Sitzung eingereichte Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 30.01.2023 sah folgende Anpassung vor: „Paragraph §4 (4) wird ergänzt um den Zusatz: ‚Über die Erstattung eventuell anfallender Kosten entscheidet der Rat anlassbezogen.‘“
Zu diesem Änderungsantrag wurde durch die Verwaltung ein geänderter textlicher Vorschlag für § 4 Abs. 6 (neu) unterbreitet: „(6) Pauschale Über eine Pauschale und deren Höhe für die mit der Umbenennung entstehenden Auslagen für die Anwohnerschaft entscheidet der Rat im Zusammenhang mit der jeweiligen Umbenennung.“
Nach einer Diskussion wurde die Vorlage in der Ratssitzung am 02.02.2023 zurückgezogen und zurück in den Kultur- und Partnerschaftsausschuss verwiesen. Die Richtlinie soll um eine feststehende Regelung zur konkrete Höhe der Aufwandsentschädigung für die Anwohnerschaft ergänzt werden.
Der textliche Vorschlag der Verwaltung für § 4 Abs. 6 (neu) wurde daraufhin überarbeitet und lautet nun wie folgt: (6) Entschädigung Als Entschädigung für den finanziellen und zeitlichen Aufwand, der im Rahmen einer Umbenennung entsteht, werden der betroffenen Anwohnerschaft auf Antrag seitens der Hansestadt Lüneburg nachfolgende Pauschalen gezahlt: a) Für natürliche Personen mit gemeldetem Wohnsitz im betroffenen Bereich ab vollendetem 15. Lebensjahr pauschal ohne Nachweise 100 €, b) für gemeinnützige Vereine mit Vereinssitz im betroffenen Bereich pauschal ohne Nachweise 300 €, c) für sonstige juristische Personen, die nicht gemeinnützige Vereine sind, im betroffenen Bereich pauschal ohne Nachweis 1.000 €. Im Einzelfall wird, unter Beibringung entsprechender Nachweise über die Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, der Betrag für gemeinnützige Vereine gemäß b) auf bis zu 800 €, der Betrag für sonstige juristische Personen, die nicht gemeinnützige Vereine sind, gemäß c) auf bis zu 2.000 € erhöht. Das Antragsformular wird auf der Internetseite der Hansestadt Lüneburg bereitgestellt und liegt im Bürgeramt (Einwohnermeldewesen) aus. Die Antragsfrist wird der betroffenen Anwohnerschaft mit einem Informationsschreiben über die Umbenennung der Straße mitgeteilt.
Ergänzung vom 07.03.2023:
Dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss wurde zur Sitzung am 07.03.2023 folgende, nochmals angepasste Formulierung, als Tischvorlage vorgelegt:
(6) Entschädigung Als Entschädigung für den finanziellen und zeitlichen Aufwand, der im Rahmen einer Umbenennung entsteht, werden der betroffenen Anwohnerschaft auf Antrag seitens der Hansestadt Lüneburg nachfolgende Pauschalen gezahlt: a) Für natürliche Personen mit gemeldetem Wohnsitz im betroffenen Bereich ab vollendetem 15. Lebensjahr pauschal ohne Nachweise 100 €, b) für gemeinnützige Vereine mit Vereinssitz im betroffenen Bereich pauschal ohne Nachweise 300 €, c) für sonstige juristische Personen, die nicht gemeinnützige Vereine sind, sowie eingetragene Kaufleute und Unternehmen im Sinne des Handelsgesetzbuches im betroffenen Bereich pauschal ohne Nachweis 1.000 €. Im Einzelfall wird, unter Beibringung entsprechender Nachweise über die Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, der Betrag für gemeinnützige Vereine gemäß b) auf bis zu 800 €, der Betrag für sonstige juristische Personen, die nicht gemeinnützige Vereine sind, sowie eingetragene Kaufleute und Unternehmen im Sinne des Handelsgesetzbuches gemäß c) auf bis zu 2.000 € erhöht. Das Antragsformular wird auf der Internetseite der Hansestadt Lüneburg bereitgestellt und liegt im Bürgeramt (Einwohnermeldewesen) aus. Die Antragsfrist wird der betroffenen Anwohnerschaft mit einem Informationsschreiben über die Umbenennung der Straße mitgeteilt.
Der angepasste Richtlinienentwurf ist als Anlage beigefügt („Entwurf Richtlinie nach Beratung im KPA 07.03.2023“).“
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 2.480 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
- Handreichung des Deutschen Städtetages (Anlage 1) - Verwaltungsvorschlag Richtlinienentwurf zur Benennung von Verkehrsflächen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg (Anlage 2) - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 3) - Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) - Richtlinienentwurf mit Änderungen entsprechend des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 5) - Richtlinienentwurf mit Änderungen aus der KPA Sitzung (Anlage 6) - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 7) - Richtlinienentwurf mit Änderungen des letzen Änderungsantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 8) - Entwurf Richtlinie nach Beratung im KPA 07.03.2023
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie zur Benennung von Verkehrsflächen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg wird mit der Änderung der Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS90/Die Grünen und der verwaltungsseitig eingebrachten Ergänzung als § 4 Abs. 6 der Richtlinie beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinie öffentlich bekanntzumachen.
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