Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Am 4. November 2020 haben der Landkreis Lüneburg, der Beregnungsverband Elbeseitenkanal und die Hansestadt Lüneburg das Projekt „IWamako-ZuSa“ (Integriertes Wasserversorgungs- und -mengenmanagementkonzept für den Raum Lüneburg-Uelzen) in die Wege geleitet. Antragsteller für das Projekt ist der Beregnungsverband Elbeseitenkanal. Die Abwicklung des Förderprojektes führt für den Beregnungsverband der Kreisverband Wasser- und Bodenverbände Uelzen durch. Die Projektkosten werden auf 300.000,- € beziffert, wovon das Land Niedersachsen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 270.000,- € übernimmt. Der Landkreis Uelzen wird zwar nicht formal als Kooperationspartner in Erscheinung treten, beteiligt sich aber mit 15.000,- € und arbeitet verwaltungsseits mit. Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich mit 10.000,- €, die Hansestadt Lüneburg mit 5.000,- €. Am 12.07.2022 hat der Verwaltungsausschuss einstimmig beschlossen, dass in das Begleitgremium als Mandatsträger für die Hansestadt Lüneburg der oder die jeweilige Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten sowie die oder der stellvertretende Ausschussvorsitzende entsendet werden. Das Begleitgremium hat am 24. Januar das erste Mal getagt. Der Geschäftsführer des Kreisverbandes Wasser- und Bodenverbände Uelzen, Herr Ulrich Ostermann, wird in der Sitzung über den aktuellen Stand berichten.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 66 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: 5.000 € d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 3100/31020 Produkt / Kostenträger: 552001/52200103 Haushaltsjahr: 2023
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||