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Vorlage - VO/9407/21-3  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht Wassermanagementkonzept (IWamako ZuSa)
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr SchulzBezüglich:
VO/9407/21
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Allerheiligen, Sandra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Kenntnisnahme
28.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Mit seinem Grundsatzbeschluss vom 27.10.2020 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg das Vorhaben zur Erstellung eines Wassermanagementkonzeptes mit den Kooperationspartnern Landkreis Lüneburg, Hansestadt Lüneburg und dem Beregnungsverband Elbe-Seitenkanal unter Inanspruchnahme einer Landesförderung begrüßt.

 

Antragsteller für das Projekt ist der Beregnungsverband Elbe-Seitenkanal. Die Projektkosten werden auf 300.000,- € beziffert, wovon das Land Niedersachsen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 270.000,- € übernimmt. Der Landkreis Uelzen wird zwar nicht formal als Kooperationspartner in Erscheinung treten, beteiligt sich aber mit 15.000,- € und arbeitet verwaltungsseits mit. Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich mit 10.000,- €, die Hansestadt Lüneburg mit 5.000,- €.  Die Abwicklung des Förderprojektes führt für den Beregnungsverband der Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände Uelzen durch (Vorlage VO/9146/20).

 

Mit dem Ziel der Etablierung eines regionalen (Grund-)Wassermanagements soll insbesondere eine Betrachtung der beiden Grundwasserleiter "Ilmenau Lockergestein links" und "Ilmenau Lockergestein rechts" erfolgen. Die beiden Grundwasserleiter werden von den drei Unteren Wasserbehörden Landkreise Uelzen und Lüneburg sowie Hansestadt Lüneburg gemeinsam bewirtschaftet. Weil die Ilmenau mit ihren Nebenbächen ein Gewässersystem ist, welches im Wesentlichen von Grundwasser gespeist wird, ist nicht nur eine gewässerkundliche Betrachtung des Grundwassers alleine geboten.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten am 10.03.2021 gab die Verwaltung einen Zwischenbericht (VO/9407/21). Zudem wurde beschlossen, dass dem Begleitgremium externe Berater hinzugezogen werden sollen.

 

2015 hat das damalige Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz den Erlass "Mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers" herausgegeben. Er hat eine Gültigkeit bis zum 31.12.2022 und soll noch in diesem Jahr aktualisiert werden. Die fachlichen Rahmenbedingungen wurden und werden durch den Gewässerkundlichen Landesdienst (NLWKN und LBEG) erarbeitet.

 

Im Mai 2022 hat das damalige Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz ein 99 Seiten umfassendes Wasserversorgungskonzept herausgegeben. Dieses ist bei der Erarbeitung des regionalen Managementkonzeptes ebenfalls zu berücksichtigen.

 

Zur Erreichung der Ziele und Förderung der Zusammenarbeit der Kooperationspartner wurden zwei Arbeitsgruppen zur Steuerung, eine Lenkungsgruppe und ein Begleitgremium, gebildet. Am 22.04.2022 hat eine erste Sitzung einer erweiterten Lenkungsgruppe stattgefunden. Teilnehmende waren der Beregnungsverband Elbe-Seitenkanal (vertreten durch den Geschäftsführer des Kreisverbandes der Wasser- und Bodenverbände Uelzen), der Landkreis Lüneburg, die Hansestadt Lüneburg, der Landkreis Uelzen, die Purena, der Wasserbeschaffungsverband Elbmarsch, der NLWKN, die IHK, der Bauernverband Nordostniedersachsen, die Landwirtschaftskammer, der BUND und der NABU. Jede der teilnehmenden Organisationen hob hervor, welche Aspekte und Themen ihr bei der Bearbeitung des Konzeptes besonders wichtig sind.

 

Die Verwaltung hat dem Ausschuss in seiner Sitzung am 17.05.2022 (unter TOP 7 ohne Vorlage) einen mündlichen Sachstandsbericht gegeben.

 

In der Sitzung am 06.07.2022 folgte ein weiterer Zwischenbericht. Die bzw. der Ausschutzvorsitzende und Vertreter*in wurden als Delegierte der Hansestadt Lüneburg im Begleitgremium gewählt (VO/9407/21-2).

 

Am 14.11.2022 fand eine Besprechung von Landkreis und Hansestadt Lüneburg statt, bei welcher der Geschäftsführer des Kreisverbandes über seine Tätigkeiten im Rahmen der Abwicklung des Projektes berichtete. Mittlerweile wurden Aufträge an ein Ingenieurbüro für Hydrologie und Hydrogeologie, an ein Ingenieurbüro für spezielle wissenschaftliche Untersuchungen und Planung sowie an einen das Projekt begleitenden Moderator ausgelöst. Das Ergebnis des Managementplanes soll am 30.09.2023 in die öffentliche Diskussion gestellt werden.

 

Als nächste Termine wurden eine Sitzung der Lenkungsgruppe am 14.12.2022 sowie eine Sitzung des Begleitgremiums am 24.01.2023 abgestimmt.

 

Es wurde für sinnvoll erachtet, Ende Mai 2023 eine gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz des Landkreises Lüneburg und des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten der Hansestadt Lüneburg durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird regelmäßig über den Fortgang der Entwicklung des Projektes berichten.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Das Projekt wird durchgeführt, um Klimaauswirkungen zu berücksichtigen und eine nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen zu erreichen.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

+

s.o.

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 66 €

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 5.000 € 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 3100/31020 

 Produkt / Kostenträger: 552001/55200103

 Haushaltsjahr: 2022

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

Stammbaum:
VO/9407/21   Wassermanagementkonzept (IWamako ZuSa)   Bereich 31 - Umwelt   Beschlussvorlage
VO/9407/21-1   Wassermanagementkonzept (IWamako ZuSa) Besetzung des Begleitgremiums   Bereich 31 - Umwelt   Beschlussvorlage
VO/9407/21-2   Wassermanagementkonzept (IWamako ZuSa)   Bereich 31 - Umwelt   Beschlussvorlage
VO/9407/21-3   Sachstandsbericht Wassermanagementkonzept (IWamako ZuSa)   Bereich 31 - Umwelt   Mitteilungsvorlage
VO/9407/21-4   Sachstandsbericht Wassermanagementkonzept (IWamako ZuSa)   Bereich 31 - Umwelt   Mitteilungsvorlage