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Vorlage - VO/09846/21-2  

 
 
Betreff: Umsetzung des Fachkonzepts Stadtteil- und Quartiersmanagement - Gemeinwesenarbeit für eine aktive Nachbarschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
VO/09846/21
Federführend:05 - Entwicklung und strategische Steuerung Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Hampe, Niklas  Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
   DEZERNAT V
   Bereich 50 - Service und Finanzen
   Bereich 52 - Soziale Dienste
   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
   Bereich 54 - Integration und Teilhabe
   Fachbereich 5b - Familie und Bildung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt Vorberatung
22.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
06.12.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
08.12.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

In der Sozialausschusssitzung am 13.01.2022 (Vorlage – VO/ 09846/21) stellte die Verwaltung das neue Fachkonzept „Stadtteil- und Quartiersmanagement – Gemeinwesenarbeit für eine aktive Nachbarschaft“ vor. Das innovative Konzept wurde im Zuge eines mehrjährigen Weiterentwicklungsprozesses seit 2019 gemeinsam mit Wohlfahrtsverbänden und Kirchengemeinden als zentraler Eckpfeiler für die Stadtteilarbeit entwickelt. Damit das Konzept umgesetzt werden kann, sind das Konzept selbst und ein überschlägiger Finanzierungsplan zu Personal- und Sachkosten zu beschließen.

 

Personal- und Kostenplanung

Für die Umsetzung des Fachkonzepts im gesamten Stadtgebiet wird Personal im Umfang von insgesamt 6,75 vollzeitäquivalente Stellen (VZÄ) vorgesehen, verteilt auf ca. 10 Fachkräfte. Von diesen sollen etwa die Hälfte direkt bei der Hansestadt angestellt sein. Die anderen Stellen sollen durch sozialraumorientiert arbeitende freie und kirchliche Träger besetzt werden. Die Personal- und Sachkosten zur Umsetzung des Konzepts belaufen sich für eine VZÄ im Durchschnitt auf ca. 95.500€ p.a.. Enthalten sind Personalkosten (S12 TVÖD SuE bzw. TVÖD E 10) sowie Verwaltungs- und Leitungskosten, Arbeitsplatzbezogene Sachkosten sowie Sachkosten für Angebote im Stadtteil. Bei einer vollumfänglichen Umsetzung des Konzepts, belaufen sich die Kosten damit in etwa auf 645.000€ p.a., wobei im Jahr 2023 in einer Pilotphase zunächst mit drei Kooperationspartnern begonnen werden soll. In der Kalkulation enthalten sind auch Stellenanteile und die Kosten für die 0,75 VZÄ-Projektstelle „Quartiersmanagement und Energieberatung im Hanseviertel“ deren Gegenfinanzierung über insgesamt drei Jahre noch über Drittmittel bis zum 31.01.2024 gesichert ist.

Im Fachkonzept, aber nicht in der hier aufgezeigten Personal- und Kostenplanung berücksichtigt sind die Quartiersmanagement-Stellen in den Sanierungsgebieten Kaltenmoor und Am Weißen Turm, welche über Drittmittel finanziert werden. Es wird davon ausgegangen, dass hier auch zukünftig auf Fördermittel zurückgegriffen werden kann.

Mögliche investive Kosten für Sanierung, Bau und/oder Ankauf von Stadtteilhäusern sind nicht in die Rechnung eingegangen und müssen gesondert betrachtet werden (Aktuelle Projekte sind das Stadtteilhaus Oedeme, das Stadtteilhaus KredO plus und das Stadtteilhaus Kaltenmoor).

 

Finanzierung

In der Vergangenheit konnte die Hansestadt zur Deckung der Personal- und Sachkosten des Stadtteilkonzepts für drei VZÄ auf Fördermittel der städtischen Stiftungen zurückgreifen, sofern keine anderen Finanzierungsoptionen zur Verfügung standen. Auch für die kommenden Jahre ist vorgesehen die Kosten für die Umsetzung des neuen Konzepts aus Stiftungsmitteln gegenzufinanzieren, wenn keine anderen Optionen bestehen. Die Fördermittel sind jedoch aus stiftungsrechtlichen Gründen jährlich zu beantragen und durch den Stiftungsrat bzw. den Rat der Hansestadt Lüneburg zu genehmigen. Entsprechend kann bei der Finanzierungsplanung nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die beantragten Fördermittel jährlich und in vollem Umfang zur Verfügung stehen werden. Dies stellt insbesondere deshalb eine Schwierigkeit für die Umsetzung dar, weil keine (Personal-) Planungssicherheit für Hansestadt und deren Kooperationspartner gegeben ist. Mit den Kooperationspartnern sollten jedoch dringend Verträge über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren geschlossen werden, da sonst keine personelle und inhaltliche Kontinuität gewährleistet werden kann. Dies erscheint geboten, um vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in der Sozialen Arbeit Personal zu binden und ein solides Fundament für die Arbeit im Stadtteil aufbauen zu können.  

Die finanzielle Sicherstellung kann zunächst nur für 2023 und vorbehaltlich der politischen Zustimmung in Aussicht gestellt werden. Ausreichende Fördermittel stehen in den Stiftungshaushalten ab 2024 ff nach derzeitigem Planungsstand nicht zur Verfügung. Der Eigenanteil 2024 könnte sich vor diesem Hintergrund auf bis zu 515.000 € bzw. in 2025 auf bis zu 675.000 €.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor in der Haushaltsplanung ab 2024 entsprechende Eigenanteile vorzuhalten, um nicht auszuschließende Finanzierungslücken zu schließen und damit für die Umsetzung des Konzepts Planungssicherheit zu schaffen.

 

Planung für 2023

Aufgrund der aktuellen Krisen als Folge des Krieges gegen die Ukraine hat die Verwaltung in der Sozialausschusssitzung am 01.09.2022 (Vorlage -  VO/9846/21-1) auf die Dringlichkeit zur Umsetzung des Konzepts hingewiesen eine sog. „Zwischenlösung“ vorgestellt. Das Ziel bestand darin, zeitnah personelle Kapazitäten in den Stadtteilhäusern zu schaffen, die es ermöglichen, die zentralen Aufgaben des Stadtteil- und Quartiersmanagements wahrzunehmen, wie bspw. das Schaffen und koordinieren von niederschwelligen Beratungsangeboten vor Ort, die Moderation von Stadtteilrunden und die Wahrnehmung der Lotsenfunktion. Hierzu werden ab 2023 insg. 1,5 Stellen aus dem bereits im Haushalt für 2023 vorhandenen Stellenpool (sog. „Ukraine-Stellen“) besetzt.

Die Personalkosten für das Quartiersmanagement im Hanseviertel werden für 2023 weiterhin aus finanziellen Mitteln eines städtebaulichen Vertrags finanziert.

Die Kooperationsverträge mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege für die Pilotphase, werden aus haushaltsrechtlichen Gründen erst mit Haushaltsgenehmigung 2023 geschlossen werden können, so dass erst im 3.Quartal 2023 Kosten für 2,15 VZÄ anfallen werden.

Entsprechend belaufen sich die, über Stiftungsmittel gegenzufinanzierenden Personal- und Sachkosten für das Haushaltsjahr 2023 voraussichtlich lediglich auf ca. 311.500€, die die Verwaltung bei den städtischen Stiftungen beantragt.

 

Planung für 2024

Für das Haushaltsjahr 2024 ist eine vollumfängliche Umsetzung des Konzepts vorgesehen. Das bedeutet: zu 1,5 VZÄ werden weitere Kooperationsverträge mit Trägern geschlossen, so dass dann 6,75 VZÄ mit den Aufgaben des Stadtteil- und Quartiersmanagements betraut sind.

1,5 VZÄ Stellen werden weiterhin befristet als „Ukraine-Stellen“ im Haushalt veranschlagt sein.

Die Finanzierung für das Quartiersmanagement Hanseviertel (0,75 VZÄ) läuft zum 01.02.2024 aus. Wenn eine Folgefinanzierung aus Stiftungsmitteln sichergestellt werden soll, erhöht sich entsprechend die Antragssumme. 

Insgesamt ist für 2024 überschlägig unter Berücksichtigung weiterer Tarifsteigerungen von einem Antragsvolumen in Höhe von 515.000€ auszugehen.

 

Planung für 2025

Für eine vollumfängliche Umsetzung des Konzepts in 2025 ohne andere Finanzierungsoptionen müsste die Verwaltung unter Berücksichtigung von Tarifsteigerungen etwa Mittel in Höhe von 675.000€ beantragen.

Wenn sich andere Finanzierungsmöglichkeiten ergeben, werden diese vorrangig nachverfolgt. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit der Finanzierung über Fördertöpfe von Bund und Land.

 

Erwartete mittel- bis langfristige Effekte und Erträge

Die „Daseinsfürsorge“ für ihre Bürgerinnen und Bürger zählt zu den kommunalen Pflichtaufgaben. Präventive soziale Angebote – ob Beratung, Kurse oder Selbsthilfegruppen – erzielen positive Wirkungen, die dem Einzelnen oder der Gesellschaft dienen. Darüber hinaus generieren sie auch soziale Wertschöpfungen. Die zu tätigenden Investitionen sind für den sozialen Zusammenhalt der Stadtteile und damit der Stadtgesellschaft von grundlegender Bedeutung.

Im Gegensatz zu den Kosten, lassen sich leider die positiven mittel- und langfristigen Wirkungen des Fachkonzeptes sowie potentielle Kostenersparnisse nicht oder nur mit großem wissenschaftlichen Aufwand beziffern. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass sich der präventive Ansatz der Stadtteilarbeit und des Fachkonzeptes an verschiedenen Stellen im Haushalt der Hansestadt bzw. auf die Sozialsysteme entlastend oder zumindest stabilisieren auswirken wird, weil Folgekosten verhindert werden.

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt werden neben der Darstellung der Kosten und der vorläufigen Stellenplanung hierzu verschiedene Beispiele erläutert.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Die Angebote fördern das soziale Miteinander in den Stadtteilen und tragen so zu Aufenthaltsqualität und einem gesunden Wohnumfeld bei.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Angebote in den Stadtteilhäusern

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Förderung der sozialen Inklusion aller Menschen in den Stadtteilen und Quartieren

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 118€

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

2023: ca. 311.500€ (gegenfinanziert aus Fördermitteln der Stiftung Z. Gr. Hlg. Geist)

2024: bis zu ca. 515.000€

2025: bis zu ca. 675.000€

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja  X (vorbehaltlich der Zustimmung und Aufnahme der Ansätze im Haushaltsentwurf 2023 sowie der Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht)

 Nein  

 Teilhaushalt / Kostenstelle und Produkt / Kostenträger:

52040 / 31560102

5203131560102

5203231560102

5108031560102

 

 Haushaltsjahr: 2023ff 

 

e)  mögliche Einnahmen:

- Jährlich zu beantragende Mittel der städtischen Stiftungen in vollem Umfang der angegebenen Personal- und Sachkosten. Antrag 2023 siehe Vorlage VO/10334/22; in den Folgejahren stehen in den Stiftungshaushalten nach derzeitigem Stand keine ausreichenden Finanzierungsmittel zur Verfügung

 

 

 

Anlagen:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt stimmt der Umsetzung des Fachkonzepts „Stadtteil- und Quartiersmanagement – Gemeinwesenarbeit für eine aktive Nachbarschaft“ mit einer erstmaligen Laufzeit von 3 Jahren zu.

 

Das Dezernat V evaluiert das Fachkonzept und berichtet hierzu in den entsprechenden politischen Gremien. Auf dieser Grundlage wird über eine Verlängerung zu beschließen sein.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gegenfinanzierung Mittel bei den städtischen Stiftungen und ggf. bei weiteren Fördermittelgebern zu beantragen und hierzu dem Rat der Hansestadt ebenfalls regelmäßig zu berichten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung, eine Ausschreibung für die Ausübung des Stadtteilmanagements in ausgewählten Stadtteilen zu veranlassen und im Anschluss Kooperationsverträge mit den geeigneten Trägern zu schließen. 

 

Stammbaum:
VO/09846/21   Umsetzung des Fachkonzepts Stadtteil- und Quartiersmanagement - Gemeinwesenarbeit für eine aktive Nachbarschaft   05 - Entwicklung und strategische Steuerung   Mitteilungsvorlage
VO/09846/21-2   Umsetzung des Fachkonzepts Stadtteil- und Quartiersmanagement - Gemeinwesenarbeit für eine aktive Nachbarschaft   05 - Entwicklung und strategische Steuerung   Beschlussvorlage