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Vorlage - VO/09846/21  

 
 
Betreff: Umsetzung des Fachkonzepts Stadtteil- und Quartiersmanagement - Gemeinwesenarbeit für eine aktive Nachbarschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Thorsten Treybig
Federführend:05 - Entwicklung und strategische Steuerung Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Treybig, Thorsten   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt Kenntnisnahme
13.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt    

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

a.  Sachstand:

 

In der Hansestadt Lüneburg hat die stadtteilorientierte soziale Arbeit eine lange Tradition. Die Stadtverwaltung setzt mit den Stadteilhäusern und den in den Stadtteilen verorteten Diensten und Einrichtungen das Prinzip der kurzen Wege für die Bürgerinnen und Bürger um.

Das Engagement von freien und konfessionellen Trägern, Vereinen und Ehrenamtlich Tätigen fördert die Existenz einer vielfältigen Palette an gut erreichbaren sozialen Angeboten unmittelbar vor Ort.

 

Zudem bietet die Stadtteilarbeit rund um die Stadtteilhäuser ggf. Anknüpfungspunkte für die geplante Einführung von Bürger:innenräten.

 

b. Historie:

 

Im Konzept zur Weiterentwicklung der stadtteilorientierten Arbeit und Jugendpflege aus den Jahren 2011/2012 wurde der Ansatz einer stadtteilorientierten sozialen Arbeit erstmals konzeptionell verankert. Im Sinne der sozialraumorientierten Arbeit des Allgemeinen Sozialdienstes bestand das Ziel dieses Konzepts darin, in Zusammenarbeit mit den Nachbarschaften und Akteuren im Stadtteil die Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien in den Stadtteilen zu verbessern, um die im § 1 des SGB VIII beschriebene Grundnorm des SGV VIII, die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern, umzusetzen.

 

 

Als Instrument zur Umsetzung dieses Ansatzes wurde das Stadtteilmanagement im Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes verortet. So sollte insbesondere eine strukturelle Grundlage geschaffen werden, um den präventiven und sozialräumlichen Ansatz einer dezentral aufgestellten Kinder- und Jugendhilfe umzusetzen.

 

Innerhalb des Prozesses zur Weiterentwicklung der stadtteilorientierten Dienste des Dez. V   - Bildung, Jugend und Soziales - wurde deutlich, dass die Verknüpfung der Aufgaben des Stadtteilmanagements mit denen des Allgemeinen Sozialen Dienstes zum einen zwar gewünschte Synergieeffekte zum anderen aber auch Nebenwirkungen zur Folge hatte.

Diese äußerten sich beispielsweise in Rollenkonflikten, da die Pflichten der Fallarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe gerade auch vor dem Hintergrund der staatlichen Garantenstellung

letztendlich immer Vorrang vor den Aufgaben des Stadtteilmanagements hatten.

 

c. Weiterentwicklung der Stadtteilarbeit in der Hansestadt Lüneburg

 

Mit dem Prozess zur Weiterentwicklung der Stadtteilarbeit wird ein fachlich begründeter Paradigmenwechsel vollzogen. Dieser sieht eine Trennung und Neuaufstellung der Handlungsfelder Stadtteilmanagement und Stadtteilorientierter ASD vor. In der Folge werden beide Handlungsfelder getrennt weiterentwickelt.

Das Fachkonzept wurde im Rahmen einer AG, an welcher die Leitungskräfte bzw. geschäftsführenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohlfahrtsverbände und der freien und konfessionellen Träger: AWO, Caritasverband, Lebensraum Diakonie, Paulus Gemeinde, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Päd In, VSE, Albatros erarbeitet.

Kernaussage ist, dass das Stadtteilmanagement stärker als bislang in die Rolle der Gemeinwesenarbeit hineinwächst und zur Verbesserung der Lebensbedingungen vor Ort beiträgt. Das Stadtteilmanagement integriert unterschiedliche Handlungsansätze der Gemeinwesenarbeit, wie z.B. niedrigschwellige Beratung, Sozialraumanalysen, Nachbarschaftshilfe, Netzwerk- und Beziehungsarbeit, Gemeinschaft und Selbstbestimmung stärkende Beteiligungsformate.

Im Zuge der Umsetzung des Fachkonzepts findet im Übergang 2021/2022 eine Umorganisation statt. In diesem Rahmen wird eine Organisationseinheit „Koordinierung der Stadtteilarbeit“ in der Stabsstelle 05 Entwicklung und strategische Steuerung mit einem Team „Stadtteilmanagement“ aufgestellt.

 

Nach Verschiebungen im Stellenplan werden die Stadtteilmanager*innen diesem zukünftig organisatorisch zugeordnet sein.

Im Zuge der Veränderung der Aufbauorganisation wird eine Ablauforganisation mit eigenem Profil und Schnittstellen zu den anderen Dezernaten, Fachbereichen und Bereichen und bspw. einem Informationsfluss und Besprechungswesen entwickelt.

 

Zusätzlich werden Stadtteilmanager*innen bei freien Trägern der Wohlfahrtspflege angestellt. Mit dieser Maßnahme sollen die vor allem schwerpunktmäßig in der Jugendhilfe tätigen freien Träger gefördert werden. So wird die als Programmsatz im SGB VIII verankerte Pluralität des Leistungsangebots vor Ort angeregt und gefördert. Diese Verpflichtung erfolgt aus den in den §§ 3 - 5 niedergelegten Strukturprinzipien des Jugendhilferechts, nämlich der Pluralität (§ 3 Abs. 1), der Partnerschaft (§ 4 Abs. 1) und der Subsidiarität (§ 4 Abs. 2 und 3).

Durch die Koordinierungsstelle Stadtteilarbeit, angesiedelt in der Stabsstelle 05, wird eine enge Abstimmung und kontinuierliche Zusammenarbeit sichergestellt.

Aktuell finden Gespräche mit den Trägern zur Entwicklung von Kooperationsvereinbarungen statt. Für das kommende Jahr 2020 ist es geplant an drei Standorten - in Kaltenmoor, am Bockelsberg und in der Innenstadt - mit der Umsetzung zu beginnen. Im Bereich der Innenstadt inkl. Ilmenaugarten wird das Stadtteil- und Quartiersmanagement als sog. Tandemlösung von Hansestadt und freiem Träger gemeinsam durchgeführt

Entsprechend der Vergaberichtlinien werden die freien Träger gebeten im Zuge einer Verhandlungsvergabe ein Angebot abzugeben.

An zwei weiteren Standorten - dem Kreideberg und Ochtmissen sowie dem Hanseviertel -  verantwortet die Hansestadt Lüneburg das Stadtteilmanagement mit eigenem Personal.

Für die beiden Standorte – Ebensberg, Lüne, Moorfeld und Schützenplatz/Neu Hagen wird eine Umsetzung erst ab dem Jahre 2023 anvisiert. Bis dahin werden die Aufgaben weiterhin von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst übernommen.

Zur Refinanzierung der benötigten finanziellen Mittel für die Umsetzung des Fachkonzepts Stadtteil- und Quartiersmanagement - Gemeinwesenarbeit für eine aktive Nachbarschaft wurden Anträge bei der Stiftung Hospital zum Graal gestellt. Der durch die Stiftung bewilligte und geförderte Stellenumfang beläuft sich, vorbehaltich zur Verfügung stehender Mittel, bis Ende 2023 auf insgesamt 6,0 Stellen für das gesamte Stadtgebiet. Auch eine Aufstockung des Budgets für das Stadtteilmanagement für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Beteiligungs- und gemeinschaftsstiftende Aktionen, Sachkosten für Angebote, Aktionen, Werbung, Honorare und Aufwandsentschädigungen von 5000 € auf 6000 € ist geplant.

Mit dem Ziel den Trägern ein höheres Maß an Planungssicherheit geben zu können wurde am 22.12.2021 ein weiterer Antrag gestellt mit dem Ziel die Förderung bis zum 31.12.2025 zu verlängern.

Die Höhe der Personalkosten wird sich ab dem Jahr 2023 voraussichtlich auf ca. 550.000 € belaufen.

Aus fachlicher Sicht ist es wichtig, die zur Umsetzung des Fachkonzepts Stadtteil- und Quartiersmanagement – Gemeinwesenarbeit für eine aktive Nachbarschaft benötigten finanziellen Mittel zu verstetigen.

 

d. Begriffsklärungen:

 

Als Überbegriff für alle zielgruppenbezogenen oder zielgruppenunabhängigen Dienste, Einrichtungen, Projekte, Angebote, Tätigkeiten des Dezernates V oder in unserem Auftrag handelnder Akteur*innen, die zur Erreichung der Ziele der Stadtteilarbeit beitragen und den Prinzipien der Stadtteilorientierung folgen, dient der Begriff der Stadtteilarbeit.

 

Alle Fachdienste und Einrichtungen des Dezernats, die mit dem Fokus auf bestimmte Zielgruppen den Prinzipien der Stadtteilorientierung folgen und die Ressourcen der Adressat*innen zur Alltagsbewältigung in deren Lebenswelt - im Stadtteil -  nutzen, werden als Stadtteilorientierte Dienste und Einrichtungen bezeichnet. Beispielsweise ist der ASD ein solcher Fachdienst für die Kinder- und Jugendhilfe.

 

Während das Stadtteilmanagement vor dem Hintergrund prosoziale Impulse in den Stadteilen zu setzen und gute Nachbarschaften zu fördern installiert wurde, ist das Quartiersmanagement im Rahmen des städtebaulichen Förderprogramms „Soziale Stadt“ entstanden und dementsprechend dem Dezernat VI zugeordnet. Hinsichtlich der inhaltlichen und strategischen Zielsetzung weisen Stadtteil- und Quartiersmanagement eine große Schnittmenge auf. Da das vorliegende Fachkonzept für diese beiden Formen der Gemeinwesenarbeit seine Gültigkeit hat, werden die Begrifflichkeiten im angehängten Fachkonzept Stadtteil- und Quartiersmanagement – Gemeinwesenarbeit für eine aktive Nachbarschaft synonym verwendet.

 

Anlagen:

 

-       Fachkonzept Stadtteil- und Quartiersmanagement – Gemeinwesenarbeit für eine aktive Nachbarschaft

-   Leitfaden zur Erstellung des Jahresberichts in Form einer Wirkungsorientierten Berichterstattung

-   Wirkungstreppe

-   Verwendungsnachweis

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 116,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Förderung der sozialen Inklusion aller Menschen in den Stadtteilen und Quartieren

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 Fachkonzept Stadtteil-und Quartiersmanagement (846 KB)      
Anlage 1 2 Anlage1Leitfaden zur Erstellung des Jahresberichts (881 KB)      
Anlage 2 3 Anlage2Die Wirkungstreppe (459 KB)      
Anlage 3 4 Anlage3Verwendungsnachweis (616 KB)      
Stammbaum:
VO/09846/21   Umsetzung des Fachkonzepts Stadtteil- und Quartiersmanagement - Gemeinwesenarbeit für eine aktive Nachbarschaft   05 - Entwicklung und strategische Steuerung   Mitteilungsvorlage
VO/09846/21-2   Umsetzung des Fachkonzepts Stadtteil- und Quartiersmanagement - Gemeinwesenarbeit für eine aktive Nachbarschaft   05 - Entwicklung und strategische Steuerung   Beschlussvorlage