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Vorlage - VO/10077/22-1  

 
 
Betreff: Anpassung des Förderprogrammes zur Nutzung Regenerativer Energien
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dr. Karina HellmannBezüglich:
VO/10077/22
Federführend:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit Bearbeiter/-in:Dr. Hellmann, Karina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Vorberatung
28.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
06.12.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
08.12.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Die Vorlage „Anpassung des Förderprogrammes zur Nutzung Regenerativer Energien“ (VO/10077/22) wurde anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten am 06.07.2022 und der des Verwaltungsausschusses am 12.07.2022 bereits vorberaten. Aufgrund des zur Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg am 13.07.2022 eingegangenen Änderungsantrages der SPD-Fraktion wurde die Vorlage zur erneuten Vorberatung in den Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten verwiesen. Der Vorlagentext wurde - unter Berücksichtigung des der Vorlage beigefügten Änderungsantrages - entsprechend angepasst.

 

Das Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien wurde 2005 aufgelegt. Seit dem letzten Jahr steht es für das gesamte Stadtgebiet zur Verfügung und gewährt Zuschüsse für PV-Anlagen, Solarthermie, Geothermie und Steckersolargeräte. Für 2022 wurden Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,- € eingeplant. Das Fördervolumen ist bereits ausgeschöpft.

 

Als Ergänzung zur Förderung von PV-Anlagen wurden Batteriespeicher bis Juli 2021 über das Förderprogramm für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum“ gefördert. Diese städtische Förderung wurde im letzten Jahr eingestellt, da es eine vergleichbare Förderung des Landes Niedersachsen über die NBank gab. 

 

Diese Förderung der NBank ist im letzten Jahr ausgelaufen. Eine Neuauflage wird es nicht geben, da die Maßnahme aus dem Corona-Sondervermögen finanziert wurde, um einen positiven Effekt auf die Konjunktur zu erzielen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Im neuen Landeshaushalt wurden hierfür keine Mittel mehr vom Landtag zur Verfügung gestellt.

 

Das Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien wird im Rahmen des Klimafonds in 2023 fortgeführt. Neben einer grundsätzlichen, redaktionellen Überarbeitung sollten Batteriespeicher als Fördergegenstand in den neuen § 4 mit aufgenommen werden.

 

Die Förderung i.H.v. 50 € pro volle kWh (max. 750 €) orientiert sich an der Batteriespeicherförderung aus anderen Bundesländern und Kommunen. So förderte Nordrhein-Westfalen bis Anfang April die Batteriespeicher mit 100 € pro kWp. Die Stadt Marburg und die Stadt Münster bezuschussen Batteriespeicher mit 500 € bzw. 750 €.

 

Weiter sollte die Förderhöhe für Steckersolargeräte angepasst werden, denn diese sind eine gute Möglichkeit, einkommens- und vermögensschwache Haushalte, die üblicherweise Mieter:innen sind, bei einer autarken, klimafreundlichen Stromversorgung zu unterstützen. Der Förderbetrag sollte auf 150 € plus 30% der Investitionskosten pro Anlage angehoben werden (bisher Festbetrag von 300 €). Der Sockelbetrag von 150 € wird empfohlen, um die Kosten des Elektrikers abdecken zu können.

Damit kann auch dem Anliegen des Änderungsantrages der SPD-Fraktion zur Sitzung des Rates am 13.07.2022, verstärkt soziale Kriterien bei der Förderung zu berücksichtigen, Rechnung getragen werden (vgl. Anlage 1 und diesbezügliche Stellungnahme – Anlage 2).

 

Außerdem sollte ein Teil der Mittel aus dem Förderprogramm für Steckersolargeräte reserviert werden, um möglichst viele Anträge bewilligen zu können. Mit 20.000 € könnten bei grober Schätzung 50 Steckersolargeräte gefördert werden.

 

Die Neufassung der Richtlinie ist als Anlage beigefügt.

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Positiver Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen und Energieverbräuchen durch Nutzung regenerativer Energien

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Beitrag zur Reduktion fossiler Energieträger durch den Einsatz regenerativer Energien

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

Beitrag zur Verbesserung und Steigerung der Energieeffizienz und des Einsatzes regenerativer Energien und moderner Energietechnik

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Weniger CO2-Emissionen durch Treibhausgase verbessern die Luftqualität und damit die Gesundheit

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Einkommensschwache Haushalte werden gezielt unterstützt.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/10077/22 geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 66 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

- Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 13.07.2022

- Stellungnahme der Verwaltung (wird nachgereicht)

- Förderprogramm der HLG zur Nutzung regenerativer Energien

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Aenderungsantrag der SPD-Fraktion vom 13.07.2022 (138 KB)      
Anlage 3 2 Stellungnahme Foerderprogramm Regenerative Energien (002) (282 KB)      
Anlage 1 3 Förderrichtlinie Regenerative Energien Überarbeitung Nov. 2022 (130 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, dass die Richtlinie zum Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien wie vorgeschlagen geändert wird.

 

Geänderte Beschlussempfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten am 28.11.2022:

 

1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, dass die Richtlinie zum Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien auf Grundlage des Verwaltungsvorschlages mit der Maßgabe geändert wird, dass Batteriespeicher (44 Nr.7) nicht gefördert werden.

 

2. Für die Förderung von Steckersolargeräten soll im Rahmen des Förderprogramms zur Nutzung regenerativer Energien bedarfsorientiert ein Teilbetrag von 30.000,- € reserviert werden.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zum Mitteleinsatz aus dem Klimafonds für das 1. Quartal 2023 vorzubereiten.

 

 

Stammbaum:
VO/10077/22   Anpassung des Förderprogrammes zur Nutzung Regenerativer Energien   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit   Beschlussvorlage
VO/10077/22-1   Anpassung des Förderprogrammes zur Nutzung Regenerativer Energien   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit   Beschlussvorlage