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Sachverhalt:
Die Vorlage „Anpassung des Förderprogrammes zur Nutzung Regenerativer Energien“ (VO/10077/22) wurde anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten am 06.07.2022 und der des Verwaltungsausschusses am 12.07.2022 bereits vorberaten. Aufgrund des zur Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg am 13.07.2022 eingegangenen Änderungsantrages der SPD-Fraktion wurde die Vorlage zur erneuten Vorberatung in den Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten verwiesen. Der Vorlagentext wurde - unter Berücksichtigung des der Vorlage beigefügten Änderungsantrages - entsprechend angepasst.
Das „Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien“ wurde 2005 aufgelegt. Seit dem letzten Jahr steht es für das gesamte Stadtgebiet zur Verfügung und gewährt Zuschüsse für PV-Anlagen, Solarthermie, Geothermie und Steckersolargeräte. Für 2022 wurden Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,- € eingeplant. Das Fördervolumen ist bereits ausgeschöpft.
Als Ergänzung zur Förderung von PV-Anlagen wurden Batteriespeicher bis Juli 2021 über das „Förderprogramm für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum“ gefördert. Diese städtische Förderung wurde im letzten Jahr eingestellt, da es eine vergleichbare Förderung des Landes Niedersachsen über die NBank gab.
Diese Förderung der NBank ist im letzten Jahr ausgelaufen. Eine Neuauflage wird es nicht geben, da die Maßnahme aus dem Corona-Sondervermögen finanziert wurde, um einen positiven Effekt auf die Konjunktur zu erzielen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Im neuen Landeshaushalt wurden hierfür keine Mittel mehr vom Landtag zur Verfügung gestellt.
Das „Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien“ wird im Rahmen des Klimafonds in 2023 fortgeführt. Neben einer grundsätzlichen, redaktionellen Überarbeitung sollten Batteriespeicher als Fördergegenstand in den neuen § 4 mit aufgenommen werden.
Die Förderung i.H.v. 50 € pro volle kWh (max. 750 €) orientiert sich an der Batteriespeicherförderung aus anderen Bundesländern und Kommunen. So förderte Nordrhein-Westfalen bis Anfang April die Batteriespeicher mit 100 € pro kWp. Die Stadt Marburg und die Stadt Münster bezuschussen Batteriespeicher mit 500 € bzw. 750 €.
Weiter sollte die Förderhöhe für Steckersolargeräte angepasst werden, denn diese sind eine gute Möglichkeit, einkommens- und vermögensschwache Haushalte, die üblicherweise Mieter:innen sind, bei einer autarken, klimafreundlichen Stromversorgung zu unterstützen. Der Förderbetrag sollte auf 150 € plus 30% der Investitionskosten pro Anlage angehoben werden (bisher Festbetrag von 300 €). Der Sockelbetrag von 150 € wird empfohlen, um die Kosten des Elektrikers abdecken zu können. Damit kann auch dem Anliegen des Änderungsantrages der SPD-Fraktion zur Sitzung des Rates am 13.07.2022, verstärkt soziale Kriterien bei der Förderung zu berücksichtigen, Rechnung getragen werden (vgl. Anlage 1 und diesbezügliche Stellungnahme – Anlage 2).
Außerdem sollte ein Teil der Mittel aus dem Förderprogramm für Steckersolargeräte reserviert werden, um möglichst viele Anträge bewilligen zu können. Mit 20.000 € könnten bei grober Schätzung 50 Steckersolargeräte gefördert werden.
Die Neufassung der Richtlinie ist als Anlage beigefügt. Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/10077/22 geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 66 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: - Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 13.07.2022 - Stellungnahme der Verwaltung (wird nachgereicht) - Förderprogramm der HLG zur Nutzung regenerativer Energien
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, dass die Richtlinie zum Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien wie vorgeschlagen geändert wird.
Geänderte Beschlussempfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten am 28.11.2022:
1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, dass die Richtlinie zum Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien auf Grundlage des Verwaltungsvorschlages mit der Maßgabe geändert wird, dass Batteriespeicher (44 Nr.7) nicht gefördert werden.
2. Für die Förderung von Steckersolargeräten soll im Rahmen des Förderprogramms zur Nutzung regenerativer Energien bedarfsorientiert ein Teilbetrag von 30.000,- € reserviert werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zum Mitteleinsatz aus dem Klimafonds für das 1. Quartal 2023 vorzubereiten.
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