Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Das Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien wurde 2005 aufgelegt. Seit dem letzten Jahr steht es für das gesamte Stadtgebiet zur Verfügung.
Die Batteriespeicherförderung, welche bisher über das Förderprogramm Energetische Sanierung erfolgte, wurde im letzten Jahr seitens der Stadt zunächst eingestellt, da es eine vergleichbare Förderung des Landes Niedersachsen über die NBank gab.
Diese Förderung der NBank ist im letzten Jahr ausgelaufen. Eine Neuauflage wird es nicht geben, da die Maßnahme aus dem Corona-Sondervermögen finanziert wurde, um einen positiven Effekt auf die Konjunktur zu erzielen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Im neuen Landeshaushalt wurden hierfür keine Mittel mehr vom Landtag zur Verfügung gestellt. Außerdem würde das Niedersächsische Umweltministerium es begrüßen, wenn weitere Anreize für den Photovoltaik-Ausbau auf Bundesebene geschaffen würden.
Das städtische Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien wird im Rahmen des Klimafonds fortgeführt; in diesem Rahmen soll die städtische Batteriespeicherförderung als Beitrag zum Klimaschutz wieder aufgenommen werden. Dementsprechend wurden für 2022 Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,- € eingeplant. Es sind bisher schon über 40 Anträge für PV-Anlagen, Solarthermie, Geothermie und Balkonmodule eingegangen. Neben einer grundsätzlichen, redaktionellen Überarbeitung wird auch der Fördertatbestand der Batteriespeicher in den neuen § 4 mit aufgenommen.
Die Neufassung der Richtlinie ist als Anlage beigefügt.
Die Förderung orientiert sich an der Batteriespeicherförderung aus anderen Bundesländern und Kommunen. So förderte Nordrhein-Westfalen bis Anfang April die Batteriespeicherförderung mit 100 € pro kWp, die Stadt Marburg und die Stadt Münster mit 500 € bzw. 750 € pro Batteriespeicher. Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 73 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 50.000 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 34120 Produkt / Kostenträger: 56100205 Haushaltsjahr: 2022
e) mögliche Einnahmen: -
Anlagen: Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, dass die Richtlinie zum Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien wie vorgeschlagen geändert wird.
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