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Vorlage - VO/10077/22  

 
 
Betreff: Anpassung des Förderprogrammes zur Nutzung Regenerativer Energien
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Breese, Niklas
Federführend:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit Bearbeiter/-in: Breese, Niklas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Vorberatung
17.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten zurückgestellt   
06.07.2022 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
12.07.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
13.07.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg an Verwaltung zurück verwiesen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Das Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien wurde 2005 aufgelegt. Seit dem letzten Jahr steht es für das gesamte Stadtgebiet zur Verfügung.

 

Die Batteriespeicherförderung, welche bisher über das Förderprogramm Energetische Sanierung erfolgte, wurde im letzten Jahr seitens der Stadt zunächst eingestellt, da es eine vergleichbare Förderung des Landes Niedersachsen über die NBank gab.  

 

Diese Förderung der NBank ist im letzten Jahr ausgelaufen. Eine Neuauflage wird es nicht geben, da die Maßnahme aus dem Corona-Sondervermögen finanziert wurde, um einen positiven Effekt auf die Konjunktur zu erzielen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Im neuen Landeshaushalt wurden hierfür keine Mittel mehr vom Landtag zur Verfügung gestellt. Außerdem würde das Niedersächsische Umweltministerium es begrüßen, wenn weitere Anreize für den Photovoltaik-Ausbau auf Bundesebene geschaffen würden.

 

Das städtische Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien wird im Rahmen des Klimafonds fortgeführt; in diesem Rahmen soll die städtische Batteriespeicherförderung als Beitrag zum Klimaschutz wieder aufgenommen werden. Dementsprechend wurden für 2022 Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,- € eingeplant. Es sind bisher schon über 40 Anträge für PV-Anlagen, Solarthermie, Geothermie und Balkonmodule eingegangen. Neben einer grundsätzlichen, redaktionellen Überarbeitung wird auch der Fördertatbestand der Batteriespeicher in den neuen § 4 mit aufgenommen.

 

Die Neufassung der Richtlinie ist als Anlage beigefügt.

 

Die Förderung orientiert sich an der Batteriespeicherförderung aus anderen Bundesländern und Kommunen. So förderte Nordrhein-Westfalen bis Anfang April die Batteriespeicherförderung mit 100 € pro kWp, die Stadt Marburg und die Stadt Münster mit 500 € bzw. 750 € pro Batteriespeicher.

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Positiver Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen und Energieverbräuchen durch regenerative Energien

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Beitrag zur Reduktion fossiler Energieträger bzw. regenerativer Energien

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

Beitrag zur Verbesserung und Steigerung der Energieeffizienz und des Einsatzes regenerativer Energien und moderner Energietechnik

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Weniger CO2-Emissionen durch Treibhausgase verbessern die Luftqualität und damit die Gesundheit

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 73 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 50.000 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 34120 

 Produkt / Kostenträger: 56100205

 Haushaltsjahr: 2022

 

e)  mögliche Einnahmen: -

 

 

 

Anlagen:

Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 aktuelle Fassung Förderrichtlinie Regenerative Energien (334 KB)      
Anlage 2 2 SPD_Änderungsantrag_PV-Förderung (138 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, dass die Richtlinie zum Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien wie vorgeschlagen geändert wird.

 

Stammbaum:
VO/10077/22   Anpassung des Förderprogrammes zur Nutzung Regenerativer Energien   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit   Beschlussvorlage
VO/10077/22-1   Anpassung des Förderprogrammes zur Nutzung Regenerativer Energien   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit   Beschlussvorlage