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Vorlage - VO/9515/21-2  

 
 
Betreff: Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels und des Handwerks zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten - Verlängerung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr MüllerBezüglich:
VO/9515/21
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Müller, Rainer  DEZERNAT II
   DEZERNAT I
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
15.06.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
23.06.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.05.2021 u.a. die „Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten“ beschlossen.

 

Mit der Förderrichtlinie (siehe Anlage) soll insbesondere dem stationären Einzelhandel eine finanzielle Hilfestellung und ein Anreiz geboten werden, unter erschwerten Bedingungen, verursacht durch die Corona-Pandemie, in den Aufbau und die Modernisierung ihrer Geschäftsräume zu investieren. Vorgesehen ist, stationären Einzelhändler*innen im Stadtgebiet Lüneburgs mit 30% der förderfähigen Investitionskosten zu unterstützen.

 

Aus Gesprächen zwischen dem Innenstadtmanagement und potenziellen Neugründerinnen und Neugründern ging u.a. hervor, dass beim Ladenbau für die Erstausstattung von Geschäftsräumen schnell mittlere fünfstellige Beträge erreicht werden.

 

Auf Empfehlung des „Beirates Innenstadt“ hat der Rat in seiner Sitzung am 29.09.2021 beschlossen, den maximalen Förderbetrag von 5.000 € rückwirkend auf 10.000 € zu erhöhen.

 

 

Gefördert werden investive Maßnahmen für

 

  • die Erstausstattung von Geschäftsräumen (Neueröffnungen),
  • die Erweiterung von Geschäftsausstattung im Zuge einer Modernisierung von Geschäftsräumen
  • die (bauliche) Grundsanierung von Geschäftsräumen, welche von den Einzelhändlern durchgeführt werden.

 

Weiterhin können Digitalisierungsprojekte gefördert werden, welche darauf abzielen, die Internetpräsenz des Betriebes nachhaltig zu verbessern und zusätzliche Chancen auf dem Online-Markt zu generieren.

 

Ergänzung:

 

Da die Folgen der Corona-Pandemie gegenwärtig im Handel noch deutlich zu spüren und durch Leerstände sichtbar sind, wird vorgeschlagen, die ursprünglich auf den 31.03.2022 befristete Richtlinie auf den 31.12.2022 zu verlängern.

 

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+/-

Durch den Einsatz von Materialien entstehen grundsätzlich Emissionen. Die Digitalisierung kann aber einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

Verbesserung der Ressourceneffizienz durch Digitalisierung, Förderung eines dauerhaften, nachhaltigen Wirtschaftswachstums

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Schaffung zukunftsfähiger Infrastruktur; Erweiterung des Zugangs zu Informations- u. Kommunikationstechnologie

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: ca. 62.000 € (HAR aus 2021) 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 20000/20020 

 Produkt / Kostenträger: 111009 / KT 11100903

 Haushaltsjahr: 2022 (HAR aus 2021)

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

 

Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels und des Handwerks zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie Förderung_Einzelhandel_Handwerk 02.06.2022 (81 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Die Verlängerung der Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels und des Handwerks zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten auf den 31.12.2022 wird beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

Stammbaum:
VO/9515/21   Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten   Fachbereich 2 - Finanzen   Beschlussvorlage
VO/9515/21-1   Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten - Ergänzung   Fachbereich 2 - Finanzen   Beschlussvorlage
VO/9515/21-2   Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels und des Handwerks zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten - Verlängerung   Fachbereich 2 - Finanzen   Beschlussvorlage