Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.05.2021 u.a. die „Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten“ beschlossen.
Mit der Förderrichtlinie (siehe Anlage) soll insbesondere dem stationären Einzelhandel eine finanzielle Hilfestellung und ein Anreiz geboten werden, unter erschwerten Bedingungen, verursacht durch die Corona-Pandemie, in den Aufbau und die Modernisierung ihrer Geschäftsräume zu investieren. Vorgesehen ist, stationären Einzelhändler*innen im Stadtgebiet Lüneburgs mit 30% der förderfähigen Investitionskosten zu unterstützen.
Aus Gesprächen zwischen dem Innenstadtmanagement und potenziellen Neugründerinnen und Neugründern ging u.a. hervor, dass beim Ladenbau für die Erstausstattung von Geschäftsräumen schnell mittlere fünfstellige Beträge erreicht werden.
Auf Empfehlung des „Beirates Innenstadt“ hat der Rat in seiner Sitzung am 29.09.2021 beschlossen, den maximalen Förderbetrag von 5.000 € rückwirkend auf 10.000 € zu erhöhen.
Gefördert werden investive Maßnahmen für
Weiterhin können Digitalisierungsprojekte gefördert werden, welche darauf abzielen, die Internetpräsenz des Betriebes nachhaltig zu verbessern und zusätzliche Chancen auf dem Online-Markt zu generieren.
Ergänzung:
Da die Folgen der Corona-Pandemie gegenwärtig im Handel noch deutlich zu spüren und durch Leerstände sichtbar sind, wird vorgeschlagen, die ursprünglich auf den 31.03.2022 befristete Richtlinie auf den 31.12.2022 zu verlängern.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: ca. 62.000 € (HAR aus 2021) d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 20000/20020 Produkt / Kostenträger: 111009 / KT 11100903 Haushaltsjahr: 2022 (HAR aus 2021)
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels und des Handwerks zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten
Beschlussvorschlag:
Die Verlängerung der Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels und des Handwerks zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten auf den 31.12.2022 wird beschlossen.
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