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Vorlage - VO/9515/21-1  

 
 
Betreff: Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten - Ergänzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr MüllerBezüglich:
VO/9515/21
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Müller, Rainer  01 - Büro der Oberbürgermeisterin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
22.09.2021 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.09.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.09.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 u.a. über Maßnahmen zur Entwicklung der Lüneburger Innenstadt beraten und dem Vorschlag der Verwaltung, dem stationären Einzelhandel für die

 

  1. Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen sowie für
  2. Digitalisierungsprojekte

 

Zuschüsse zu gewähren, zugestimmt. Dem Verwaltungsausschuss wurden in seiner Sitzung am 22.04.2021 (VO/9490/21) die Rahmendaten vorgestellt.

 

Der Rat hat die Förderrichtlinie in seiner Sitzung am 20.05.2021 beschlossen.

 

  1. Mit der Förderrichtlinie (siehe Anlage) soll dem stationären Einzelhandel eine finanzielle Hilfestellung und ein Anreiz geboten werden, unter erschwerten Bedingungen, verursacht durch die Corona-Pandemie, in den Aufbau und die Modernisierung ihrer Geschäftsräume zu investieren. Vorgesehen ist, stationären Einzelhändler*innen im Stadtgebiet Lüneburgs mit 30% der förderfähigen Investitionskosten zu unterstützen, höchstens aber bis zu 5.000 € je Antragsteller*in.

 

Gefördert werden investive Maßnahmen für

-          die Erstausstattung von Geschäftsräumen (Neueröffnungen),

-          die Erweiterung von Geschäftsausstattung im Zuge einer Modernisierung von Geschäftsräumen

-          die (bauliche) Grundsanierung von Geschäftsräumen, welche von den Einzelhändlern durchgeführt werden.

 

  1. Weiterhin können Digitalisierungsprojekte gefördert werden, welche darauf abzielen, die Internetpräsenz des Betriebes nachhaltig zu verbessern und zusätzliche Chancen auf dem Online-Markt zu generieren.

 

Für die Umsetzung der Förderrichtlinie sind im Haushalt 100.000 € außerplanmäßig bereitzustellen. Hierfür kann der im Rahmen der Aktualisierung des Haushaltsplans 2020 veranschlagte und als sog. „weitere Corona-Maßnahmen – u.a. für Zuschüsse“ begründete Ansatz zur Deckung genutzt werden.

 

Ergänzung:

 

Aus den aktuellen Gesprächen, welche das Innenstadtmanagement mit potenziellen Neugründerinnen und Neugründern führt, geht u.a. hervor, dass beim Ladenbau für die Erstausstattung von Geschäftsräumen schnell mittlere fünfstellige Beträge erreicht werden. Auf Empfehlung des „Beirates Innenstadt“, welcher am 25.08.2021 getagt hat, wird vorgeschlagen, den maximalen Förderbetrag von 5.000 € rückwirkend auf 10.000 € zu erhöhen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 100.000,-  

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja x, sofern der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung zugestimmt wird

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: TeilHH 20000 / KS 20020 

 Produkt / Kostenträger: Produkt 111009 / KT 11100903

 Haushaltsjahr: 2021 (HAR aus 2020) 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie Förderung_Einzelhandel 01.09.2021 (77 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels und des Handwerks zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Richtlinie

umzusetzen.

 

Der maximale Förderbetrag wird rückwirkend auf 10.000 € erhöht.

 

In diesem Zusammenhang wird der außerplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 100.000 € gem. § 117 NKomVG zugestimmt.

 

Stammbaum:
VO/9515/21   Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten   Fachbereich 2 - Finanzen   Beschlussvorlage
VO/9515/21-1   Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten - Ergänzung   Fachbereich 2 - Finanzen   Beschlussvorlage
VO/9515/21-2   Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels und des Handwerks zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten - Verlängerung   Fachbereich 2 - Finanzen   Beschlussvorlage