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Auszug - Bebauungsplan Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung"; Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Satzungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 18
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.06.2005    
Zeit: 17:00 - 19:57 Anlass: Sitzung
Raum: Sparkasse Lüneburg, Veranstaltungsraum
Ort: Am Markt 2, Zugang über den Personaleingang An der Münze (zwischen Friseur und Turmbäckerei)
VO/1572/05 Bebauungsplan Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung"; Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter KÖRNER geht auf die vorgeschriebene Versickerungsmulde ein. Es stehe nicht in der Vorlage, wer diese zu pflegen habe. Im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung sei mündlich zugesichert worden, dass die Stadt die Pflege und Instandhaltung übernehmen werde. Das sollte auch hier nochmals bestätigt werden.

 

Stadtbaurätin GUNDERMANN versichert, das werde deutlich in der Niederschrift des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung dargestellt werden.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig:

 

1.       die im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sollen in der Art und Weise behandelt werden, wie mit dem der Beschlussvorlage anliegenden Vermerk vorgeschlagen wird.

 

2.       Der Bebauungsplan Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung" wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und außerdem die Begründung nebst Anlagen hierzu.

 

(61, 62, 63)