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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Theater Lüneburg GmbH - Neuausrichtung - Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg
Datum: Do, 19.06.2025    
Zeit: 17:00 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
VO/11892/25 Theater Lüneburg GmbH
- Neuausrichtung
- Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Prigge
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Beteiligt:DEZERNAT I
Bearbeiter/-in: Prigge, Sebastian  DEZERNAT II
   Fachbereich 4 - Kultur
   Bereich 41 - Kultur
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
 
Beschluss

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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

Die von der Geschäftsführung der Theater Lüneburg GmbH in der Spielzeit 2024/2025 umgesetzte Neuausrichtung wird befürwortet.

 

Unter Berücksichtigung der Theater eigenen Maßnahmen zur Kostendämpfung und Erlössteigerung sowie der für den Zeitraum noch endzuverhandelnden Zuschussvereinbarung (einschließlich Tarifsteigerungen) mit dem Land Niedersachsen werden die daraus ggfs. abschließenden noch resultierenden Verlustausgleiche der nächsten drei Spielzeiten, mithin bis einschließlich 2027/28 haushaltsrechtlich sichergestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der aktuellen Geschäftsführung, Herrn von Mansberg und Frau Weeke, über die Verlängerung der Dienstverträge um weitere fünf Jahre zu verhandeln.

 

Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Theater Lüneburg GmbH werden angewiesen

 

1. die Geschäftsführung des Theaters anzuweisen, die Neuausrichtung unter Fortführung des Theaters als 3-Sparten-Haus konsequent weiter umzusetzen.

 

2. die Geschäftsführung anzuweisen, das Orchester sozialverträglich, das heißt, ohne betriebsbedingte Kündigungen, an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen.

 

3. den Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, die Dienstverträge der Geschäftsführungen abzuschließen.