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Auszug - Entwicklung von Perspektiven zur Verbesserung der Inklusion an den weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 15
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 06.03.2023    
Zeit: 17:07 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
VO/10550/23 Entwicklung von Perspektiven zur Verbesserung der Inklusion an den weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauer
Federführend:Fachbereich 5b - Familie und Bildung Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  Bereich 55 - Schulen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Bauer, Fachbereichsleiterin Familie und Bildung, stellt die Vorlage vor. Die Idee eines Leuchtturmprojektes zur Verbesserung der Inklusion in Lüneburg sei im Stadtelternrat gemeinsam mit der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen entstanden. Als Schule käme die Oberschule am Wasserturm in Betracht. Diese verfüge bereits über geeignete Strukturen und Kenntnisse in diesem Bereich. Gespräche mit dem Regionalen Landesamt für Bildung und Schuletten bereits stattgefunden. Aufgrund vorliegender Anträge hätten im kommenden Schuljahr 2023/2024 drei Schüler:innen einen akuten Bedarf. Die Einführung inklusiver Klassen sei noch nicht abschließend in allen städtischen Schulen erfolgt. Die Verwaltung zeige sich offen für weitere Planungen und unterstütze die Bemühungen der Schulen.

 

Ratsherr Mennen informiert weiter. Es bestehe Uneinigkeit zwischen den Förderschulen Lernen und der Beschulung in inklusiven Klassen. Die vorliegende Beschlussvorlage diene als Impulsantrag und als Kompromiss vieler Beteiligter Kooperationsklassen in den Regelschulen einzuführen. Dieser ziele darauf ab, Schüler:innen die Chancen auf einen Regelschulabschluss zu ermöglichen. Dabei verstehe sich das Modellprojekt als Übergangslösung. Ziel sei eine Evaluation und Voranbringung der Schulen, die inklusives Lernen ermöglichen. Für offene Fragen zeigt sich Ratsherr Mennen offen. Er betont, dass der Fokus auf dem Gesamtprojekt liegen solle und nicht auf der vorgestellten Übergangslösung als Leuchtturmprojekt.

 

Ratsherr Neumann weist auf Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention hin. Hiernach fehle es an Bildungszugängen für behinderte Menschen in vielen Teilen der Welt. Durch die Abschaffung der Förderschulen bestehe in den Regelschulen ein erhöhter Personalbedarf. Dieser werde derzeit nicht kompensiert. In der Folge komme es zu einer massiven Verschlechterung von Lernbedingungen.

 

Ratsherr Soldan sieht die Verantwortung in den Schulen. Es bedürfe Konzepte durch Fachpersonal in den Schulen, die eine angemessene Teilhabe aller Schüler:innen im Unterricht ausgestaltet. Er habe sich ein Modell in Form der Grundschulen mit Sonderpädagogen erhofft. Er weist darauf hin, dass den Eltern eine Wahlmöglichkeit zur Verfügung stehen sollte.

 

Ratsfrau Lotze bestätigt, dass das Recht auf ein inklusives Bildungssystem bestehe und die Inklusion daher weiter vorangetrieben werden sollte. Das in der Schule am Wasserberg gelebte Konzept sei gut und biete eine gleichberechtigte Beschulung aller Schüler:innen. Dieses an anderen Schulen umzusetzen sei ein guter Weg. Das in der Vorlage vorgestellte Konzept sehe sie nicht als Modellprojekt, sondern als Rückschritt zu einer Unterrichtung in Förderschulen.

 

Ratsherr Mennen stellt richtig, dass die politischen Entscheidungen auf Landesebene beachtet werden sollen. Das Konzept der Schule am Wasserberg sei ein Modell, welches an andere Regelschulen weitergetragen werden sollte. Die Errichtung einer Modell-rderklasse sei nicht als Rückschritt zur Einführung von Förderschulen zu verstehen, sondern als Übergangslösung.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

  • Die Verwaltung wird beauftragt umgehend eine geeignete Schule zur vorübergehenden Erweiterung um eine inklusive (Modell-)Förderklasse“ auszuwählen und Gespräche mit der Schulleitung aufzunehmen.
  • Die Verwaltung wird beauftragt anschließend mit dem RLSB und der Schulleitung Gespräche aufzunehmen um die Realisierungsmöglichkeit einer inklusive (Modell-) rderklasse zu erörtern.
  • Die Verwaltung wird beauftragt bei einer positiven Realisierungsmöglichkeit umgehend einen entsprechenden Antrag zur Erweiterung zu stellen.
  • Die Verwaltung wird beauftragt ein gemeinsames Gespräch mit dem Land, dem RLSB, der Schulleitung und der Leuphana zu suchen um die Rahmenbedingungen und Ausstattung für ein derartiges Leuchtturmprojekt zu erörtern.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, die im interfraktionell geeinten Änderungsantrag formulierte Variante 3a weiter zu prüfen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 28

Nein-Stimmen: 8

  Enthaltungen: 0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Interfraktioneller Antrag Inklusion staerken Leuchtturm schaffen (455 KB)