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Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt mit dieser Vorlage Bezug auf den im Schulausschuss am 09.02.23 zu TOP 8 mehrheitlich beschlossenen Änderungsantrag der Stadtratsfraktion „Bündnis 90/ Die Grünen“ mit dem Titel „Leuchtturmprojekt zur Verbesserung der Inklusion in Lüneburg schaffen“ (siehe VO /10472/23). Der Änderungsantrag und die Stellungnahme der Verwaltung zum Grundantrag sind dieser Vorlage als Anlage noch einmal beigefügt.
Leuchtturmprojekt zur Verbesserung der Inklusion in Lüneburg schaffen
Die Verwaltung möchte voranstellen, dass sie ausdrücklich den Versuch ein Leuchtturmprojekt für Lüneburg zu schaffen, um die Situation der schulischen Inklusion im Stadtgebiet Lüneburg voranzubringen, begrüßt. Die Verwaltung sichert zu, alles ihr Mögliche dazu beizutragen, ein solches Projekt zu unterstützen.
Allerdings ist vorweg auch festzuhalten, dass die Hansestadt Lüneburg als Schulträger nur einen Anteil am Gelingen hat und als (alleiniger) Adressat des Antrags hinsichtlich der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Grunde auf verlorenem Posten steht.
Den größeren gestalterischen Anteil für ein solches Projekt haben nämlich das Land und das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB). Dort müssen, idealerweise in Abstimmung mit der Hansestadt Lüneburg, die entsprechenden räumlichen, personellen und finanziellen Voraussetzungen sowie die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen und umgesetzt werden, um ein derartiges Leuchtturmprojekt zum Erfolg zu führen.
Seitens der Verwaltung wurden nach dem Schulausschuss mit Beteiligten am Antrag und am möglichen Projekt weitere Gespräche geführt, um die rechtlichen Möglichkeiten für ein solches Projekt detaillierter zu erörtern.
KME-Förderzweig an der JRS
Gemäß des Änderungsantrags der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN soll bis zur Realisierung des Leuchtturmprojektes übergangsweise ab dem Schuljahr 2023/2024 ein inklusiver Förderzweig KME an der JRS angegliedert werden.
Nach bisher vorliegenden Aussagen der Fachbereichsleitung Inklusive Bildung des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung wird das Leuchtturmprojekt weder aus schulfachlicher Sicht (Referat 53) unterstützt, noch aus schulrechtlicher Sicht (Referat 15) für genehmigungsfähig gehalten.
Wesentliche Hinderungsgründe für dieses Vorhaben sind:
Aufgrund der obigen Ausführungen schließt die Verwaltung die Erweiterung der JRS um den Förderzweig KME als unrealistisch aus, obwohl eine interfraktionelle Arbeitsgruppe diese Möglichkeit bevorzugt. Dies wurde in der Stellungnahme zum Schulausschuss am 09.02.2023 bereits ausführlich dargelegt.
Gleichwohl ist die interfraktionelle Arbeitsgruppe ebenfalls zu der im folgenden dargestellten Alternative gekommen.
„inklusive (Modell-)Förderklasse“ an einer anderen Schule
Da die Johannes-Rabeler-Schule definitiv im Jahr 2028 ausläuft, empfiehlt die Verwaltung eine andere Schule zu suchen, die vorübergehend um eine „inklusive (Modell-)Förderklasse“ erweitert werden könnte. Hierzu müsste zunächst sehr kurzfristig geklärt werden, welche Schule dazu bereit wäre. Durch eine Erweiterung einer bestehenden Schule, die auch nach dem Jahr 2028 noch existiert, wird den Eltern und Schüler:innen eine grundsätzliche Verlässlichkeit hinsichtlich eines Schulabschlusses geboten.
An einer geeigneten Schule könnte eine „inklusive (Modell-)Förderklasse“ gebildet werden, die möglicherweise auch mit anderen Schüler:innen aufgestockt und mit besonderem Personal ausgestattet wird. In Abstimmung mit dem Land/dem RLSB können hier Rahmenbedingungen für Inklusion im Sinne des §4 NschG geschaffen werden. Durch Beteiligung der Leuphana können diese Rahmenbedingungen evaluiert und bewertet werden um, ganz im Sinne eines Leuchtturmprojekts, wissenschaftlich validierte Fakten zu erhalten, um die weiteren Schritte bis 2028 für eine gelungene Inklusion zu planen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Änderungsantrag Bündnis 90/Die Grünen Stellungnahme der Verwaltung zum Erstantrag des Stadtelternrats
Beschlussvorschlag:
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