Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Ratsherr Soldan macht deutlich dass die Vereinbarung zurückgeht auf die gesetzlichen Änderungen mit Einführung des NKiTaG. Die Anzahl der Tageseltern sei durch die Pandemie zurückgegangen. Der Zugang für künftige Tageseltern sollte möglich und leistbar sein und nicht durch zwingend abzuleistende Fortbildungen erschwert werden.
Ratsfrau Henze ergänzt, das das NKiTaG eine Erhöhung der Qualifikation bedeute. Diese werde finanziell leistbar, da das Land Niedersachsen dieses unterstütze. In der Hansestadt Lüneburg würden derzeit ca. 200 Betreuungsplätze für Kinder fehlen. Dies bedeute einen Fehlbestand von rund 50 neuen Tagespflegepersonen. Es sei an der Zeit eine erfolgreiche Akquise zu betreiben, die dabei die folgenden Eckdaten berücksichtigt:
Es gehe darum, die Tagespflegepersonen zu motivieren, zu unterstützen und die Arbeit attraktiver zu machen. Hierzu könne ein Kontingent für Krankheitstage oder Fortbildungen zur Verfügung gestellt und die Aufwandsentschädigung erhöht werden. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vereinbarung mit dem Ev.-lutherischen Kindertagesstättenverband gemäß der in der Synopse dargestellten Änderungen abzuschließen. Die Finanzierung erfolgt unter der Bedingung, dass Beträge in gleicher Höhe vom Landkreis Lüneburg zur Verfügung gestellt werden. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 36 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 |
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