Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Seit 2014 besteht eine Vereinbarung mit dem Ev.-lutherischen Kindertagesstättenverband Lüneburg (vergleiche Beschlussvorlage 2012/168 und 2020/369 ), die zuletzt 2020 angepasst wurde. Sicherstellung der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen Öffentlichkeitsarbeit zum Zwecke der Akquise zu betreiben Fachberatung, Vernetzung und Begleitung der Tagespflegepersonen Darüber hinaus erfolgt auch das regelmäßige Angebot von Fortbildungsveranstaltungen. Als Gegenleistung für die Leistungserbringung erhält der Ev.-luth. Kindertagesstättenverband derzeit einen Zuschuss zu den laufenden Ausgaben in Höhe von 158.500,00 Euro jährlich. Diesen Zuschuss erbringen Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg je zur Hälfte. Hinzu kommen variable Kosten für die Durchführung der Grundqualifizierung über 160 theoretische Unterrichtseinheiten (UE) nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes (DJI), die im Regelfall zweimal jährlich angeboten wird (Durchführungskosten zuletzt je ca. 10.000,- €) und die Anschlussqualifizierung QHB 160+ mit 140 UE, die im Regelfall einmal jährlich angeboten wird (Durchführungskosten ca. 15.000,- €). Die Vereinbarung ist anzupassen, um den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, die sich aus den Regelungen, Empfehlungen und Förderungsvoraussetzungen des NKiTaG ergeben, das seit seiner Novellierung im August 2021 auch zu den gesetzlichen Grundlagen für die Ausgestaltung der Kindertagespflege zählt. Satzung und Richtlinie von Hansestadt und Landkreis Lüneburg haben anhand dieser Vorgaben und Empfehlungen den Auftrag an den Ev.-luth. Kindertagesstättenverband und dessen Aufgabenbereich erweitert, insbesondere in den Bereichen Qualifizierung und Fortbildung. Das NKiTaG hat die Förderrichtlinie Kindertagespflege abgelöst und sieht, anders als diese, die finanzielle Förderung der Grundqualifizierung nur noch für die Grundqualifikation von Kindertagespflegepersonen nach dem QHB im Umfang von 300 UE vor. Die Grundqualifizierung über 160 UE nach dem Curriculum DJI wird nicht mehr gefördert. Daher soll die Fachberatung künftig ausschließlich die Grundqualifizierung nach QHB im Umfang von 300 UE anbieten.
Zusätzlich sieht das NKiTaG unter anderem neue Pflichten in der allgemeinen und pädagogischen Tätigkeit der Kindertagespflegepersonen und einen deutlich höheren Umfang an jährlich zu erbringenden Fortbildungs-Einheiten vor. Um eine rechtssichere und qualitativ ausreichende Umsetzung dieser Vorgaben zu gewährleisten, bedarf es einer ausgeweiteten und intensiveren Begleitung durch die Fachberatung und eines deutlich breiteren Angebots an Fortbildungsveranstaltungen. Hierfür benötigt die Fachberatung eine Erweiterung ihrer personellen Ressourcen.
Die neuen Aufgaben werden anhand einer Präsentation durch die Fachberaterin Frau Erdmansky-Licht vom ev. Kindertagesstättenverband erläutert. Sie steht auch für weitere Fragen zur Verfügung. Zu Fragen zur Berechnung der notwendigen Ressourcen und einzelnen Posten des jährlichen Zuschusses ist der betriebswirtschaftliche Geschäftsführer des Kindertagesstättenverbands Herr Uwe Brunken anwesend.
Der gesamte finanzielle Rahmen für die Aufgabenwahrnehmung und Umsetzung der Vorgaben gemäß Satzung und Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege seitens der Fachberatung ändert sich mit dem neuen Vertrag auf der Ausgaben-Seite wie folgt:
Gleichzeitig gewährleistet der neue Vertrag und dessen Umsetzung die Bewilligung von Förderleistungen des Landes, die nach alter Vertragsgestaltung gemäß den Regelungen des NKiTaG deutlich geringer ausfallen würden. Die entsprechende Einnahmen-Seite wäre in der Gegenüberstellung wie folgt:
Auf Grundlage der in den Tabellen dargestellten erwarteten Kosten und Förderleistungen verbleiben nach Gegenüberstellung der Mehrkosten i. H. v. 42.540 € und den zu erwarteten Mehreinnahmen an Förderleistungen des Landes i. H. v. 22.150 € in der Bilanz effektiv voraussichtliche jährliche Mehrkosten für die Hansestadt Lüneburg i. H. v. von ca. 20.390 €.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 139.290,00 c) an Folgekosten: 139.290,00 d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: 57810 Produkt / Kostenträger: 36120102 Haushaltsjahr: 2023 ff
e) mögliche Einnahmen: 60.900,00
Anlagen: - Synopse Vertrag Ursprungsfassung/ Änderungen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vereinbarung mit dem Ev.-lutherischen Kindertagesstättenverband gemäß der in der Synopse dargestellten Änderungen abzuschließen. Die Finanzierung erfolgt unter der Bedingung, dass Beträge in gleicher Höhe vom Landkreis Lüneburg zur Verfügung gestellt werden.
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