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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, dass die Richtlinie zum Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien auf Grundlage des Verwaltungsvorschlages mit der Maßgabe geändert wird, dass Batteriespeicher (44 Nr.7) nicht gefördert werden.
2. Für die Förderung von Steckersolargeräten soll im Rahmen des Förderprogramms zur Nutzung regenerativer Energien bedarfsorientiert ein Teilbetrag von 30.000,- € reserviert werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zum Mitteleinsatz aus dem Klimafonds für das 1. Quartal 2023 vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 39 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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