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Auszug - Anpassung des Förderprogrammes zur Nutzung Regenerativer Energien  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 18
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 08.12.2022    
Zeit: 17:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: PKL, Gesellschaftshaus (Haus 36)
Ort: Am Wienebütteler Weg 1, 21339 Lüneburg
VO/10077/22-1 Anpassung des Förderprogrammes zur Nutzung Regenerativer Energien
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dr. Karina HellmannBezüglich:
VO/10077/22
Federführend:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit Bearbeiter/-in:Dr. Hellmann, Karina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, dass die Richtlinie zum Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien auf Grundlage des Verwaltungsvorschlages mit der Maßgabe geändert wird, dass Batteriespeicher (44 Nr.7) nicht gefördert werden.

 

2. r die Förderung von Steckersolargeräten soll im Rahmen des Förderprogramms zur Nutzung regenerativer Energien bedarfsorientiert ein Teilbetrag von 30.000,- € reserviert werden.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zum Mitteleinsatz aus dem Klimafonds für das 1. Quartal 2023 vorzubereiten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 39

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0