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Auszug - Anpassung des Förderprogrammes zur Nutzung Regenerativer Energien  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 28.11.2022    
Zeit: 15:07 - 17:38 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
VO/10077/22-1 Anpassung des Förderprogrammes zur Nutzung Regenerativer Energien
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dr. Karina HellmannBezüglich:
VO/10077/22
Federführend:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit Bearbeiter/-in:Dr. Hellmann, Karina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Wiebe trägt anhand einer Präsentation vor. Diese ist als Anlage im digitalen Ratsinformationssystem hinterlegt.

 

Herr Wurm trägt vor, dass zwei Dinge Berücksichtigung finden müssen. Zum einen sollte es für Akkuspeicher keine Förderung geben. Batteriespeicher sind Akkuspeicher. Der Betrag für eine Speicherung sei hierfür zu hoch. (geändert durch Genehmigung des Protokolls am 08.03.2023)

 

Zum anderen sollte es seiner Ansicht nach keine Förderung für Solarkollektoranlagen geben, die nur 100 l Wasser erwärmen können. Eine Förderung sollte nur für gut genutzte Anlage erfolgen, also nur für Kollektorspeicherung, bei der auch ein Pufferspeicher bedient wird.

 

Ratsherr Grimm macht den Vorschlag, die Batteriespeicher aus der Förderung herauszunehmen und als Alternative das Budget in der Förderung von Solarkollektoren nutzen.

 

Ratsherr Neumann findet die Summe von 20.000 €r 50 Steckersolargeräte zu gering und würde dafür die Batteriespeicher herausnehmen.

 

Herr Stadtrat Moßmann erläutert, dass eine Verschiebung der Mittel möglich ist. Allerdings müssen die Anträge auch personell umsetzbar sein.

 

Frau Dr. Hellmann, Bereich 34, antwortet darauf, dass gegen die Batteriespeicher-Förderung spricht, dass Speicher mittlerweile meist standardmäßig zu PV-Anlagen dazugehören und diese sich auch ohne Förderung nach kurzer Zeit rentieren. In der letzten Sitzung hatte sich der Umweltausschuss dennoch für die Förderung ausgesprochen, um verstärkt Anreize zur Installation von PV zu schaffen.

 

Die Vorschläge von Herrn Wurm zur Änderung der Förderung von Solarthermie wurden bei der Überarbeitung der Richtlinie nicht berücksichtigt, da die Bearbeitung der Anträge bereits jetzt aufgrund der Kleinteiligkeit des Programms mit hohem Aufwand verbunden ist und die Förderung von Solarthermie kaum nachgefragt wird.

 

Ratsherr Grimm stellt einen Änderungsantrag, den Fördergegenstand „Batteriespeicher“ zu streichen und nicht nur 20.000 €, sondern 30.000 € aus dem Förderprogramm für Steckersolargeräte zu reservieren.

 

Ratsherr Neumann merkt dazu an, dass Speicher nicht technisch betrachtet werden sollten. Speicher können zusammengeschlossen werden zu einem kleinen Kraftwerk. Dadurch gibt es die Möglichkeit, einen großen Speicher zu bilden.

 

Ratsherr Herzog schgt vor, den Ansatz für die Steckersolargeräte zu erhöhen.

 

Frau Dr. Hellmann ergänzt, dass das Gesamtbudget für das Jahr 2023 bei 75.000 € liegt.

 

Ratsherr Nehring merkt an, dass eine Gesetzesänderung vorangetrieben wird, um künftig E-Autos auch als Batteriespeicher nutzen zu können. Weiterhin geht er auf die Förderung von PV-Anlagen auf Vereinsheimen ein. Die Vereine möchten wissen, ob es die Möglichkeit einer Förderung gibt, wenn diese sich eine PV-Anlage auf das Dach des Vereinsheimes setzen wollen. Eine Förderung ist bisher nur für natürliche Personen möglich. Juristische Personen sind von der Förderung ausgeschlossen.

 

Herr Stadtrat Moßmann erläutert die Aufstockung der Klimafondsmittel. Nach der Genehmigung des Haushalts kann durch die Verwaltung ein Vorschlag erarbeitet werden, wie die Mittelverteilung auf die einzelnen Förderrichtlinien unter Berücksichtigung der heutigen Beratungen erfolgen könnte. Im Hinblick auf eine institutionelle Förderung wird er einen Austausch mit dem Sportreferat vornehmen, ob über Sportfördermittel eine Förderung von PV-Anlagen auf Vereinsheimen möglich ist.

 

Ausschussvorsitzender Gros regt an, dass lediglich eine Förderrichtlinie zugrunde gelegt wird, bei der die institutionellen Einrichtungen mit einbezogen werden.

 

Herr Stadtrat Moßmann merkt an, dass die Beschränkung auf eingetragene Vereine begrenzt werden sollte.

 

Ratsherr Pols merkt an, dass auf eine Differenzierung bei eingetragenen Vereinen und juristischen Personen zu achten ist.

 

Herr Stadtrat Moßmann wird eine Klärung herbeiführen.


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg mehrheitlich, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, dass die Richtlinie zum Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien auf Grundlage des Verwaltungsvorschlages mit der Maßgabe geändert wird, dass Batteriespeicher (44 Nr.7) nicht gefördert werden.

 

  1. r die Förderung von Steckersolargeräten soll im Rahmen des Förderprogramms zur Nutzung regenerativer Energien bedarfsorientiert ein Teilbetrag von 30.000,- € reserviert werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zum Mitteleinsatz aus dem Klimafonds für das 1. Quartal 2023 vorzubereiten.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 12 - Anpassung des Förderprogramms zur Nutzung Regenerativer Energien (914 KB)