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Beratungsinhalt:
Stadtrat Moßmann erklärt, dass es grundsätzlich richtig gewesen wäre, den Sachverhalt im Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr vorzuberaten. Das Innenministerium habe den Ausführungserlass am 14.10.2022 übermittelt. Dies habe der Stadtbrandmeister zum Anlass genommen, die Regelung nutzen zu wollen, um die Feuerwehr abzusichern. Straßenabsperrungen seien eigentlich Aufgabe der Polizei. Aktuell wären von der Regelung nur vier Veranstaltungen im Jahr betroffen. Weitere Veranstaltungen kämen voraussichtlich nicht hinzu, da stets die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr erhalten bleiben müsse. Hinsichtlich der Gebühren sei eine Änderung der Feuerwehrgebührensatzung vorgesehen, die in der nächsten Sitzung des Fachausschusses vorgestellt würde. Die Satzungsänderung sei dann vom Rat zu beschließen. Bis zur Änderung der Satzung wolle man aus Billigkeitsgründen keine Gebühren erheben, auch wenn ein steuerlicher Ausgleich von der Stadt zu tragen ist.
Die CDU-Fraktion zieht ihren Änderungsantrag zurück. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, abweichend von § 36 Absatz 1 und § 44 Absatz 2 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung, die Befugnisse für die Verkehrsregelung gem. § 2 Abs. 6 Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr durch die örtliche Feuerwehr wahrnehmen zulassen, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 2 Absatz 1 Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr nicht gefährdet wird. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 40 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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