Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
1. Sachverhalt Herr Stadtbrandmeister Diesterhöft hat angeregt, den neu angefügten § 2 Absatz 6 Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) in der Hansestadt Lüneburg umzusetzen.
Diese Regelung ermöglicht der Hansestadt Lüneburg, zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen die Befugnisse für die Verkehrsregelung durch die örtlich zuständige Feuerwehr wahrnehmen zu lassen, soweit hierfür Polizeikräfte nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der Pflichtaufgaben einer Feuerwehr durch diese Verkehrsabsicherung oder Verkehrsregelung nicht gefährdet werden.
Die Anwendung des § 2 Absatz 6 NBrandSchG setzt einen Beschluss des Rates der Hansestadt Lüneburg voraus. Um eine kurzfristige Anwendung der Vorschrift zu ermöglichen, konnte eine Vorberatung durch den Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr nicht erfolgen. Dessen Mitglieder wurden aber über die beabsichtigte Beschlussfassung des Rates vorab schriftlich informiert.
2. Kosten des Einsatzes der Feuerwehr Es sind die Regelungen zur Kostenabrechnung nach § 29 Absatz 2 Satz 1 Nr. 7 in Verbindung mit Absatz 4 Satz 2 Nr. 3 NBrandSchG anzuwenden, da es sich hierbei um einen freiwilligen Einsatz der Feuerwehr handelt.
Einsätze, welche keine Pflichtaufgabe darstellen, sind somit in diesen Fällen dem Anfordernden bzw. Veranstalter zu berechnen. Die Berechnung ergibt sich auf Grundlage der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben mit dem jeweils gültigen Kostentarif (derzeit Personal inkl. persönliche Schutzausrüstung 65,00 €/Stunde pro Einsatzkraft, Löschgruppenfahrzeug 356,00 €/Stunde).
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 49,-- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, abweichend von § 36 Absatz 1 und § 44 Absatz 2 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung, die Befugnisse für die Verkehrsregelung gem. § 2 Abs. 6 Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr durch die örtliche Feuerwehr wahrnehmen zulassen, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 2 Absatz 1 Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr nicht gefährdet wird.
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