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Beratungsinhalt:
Stadtrat Moßmann geht auf die lange Vorbereitungszeit für den Klimaschutzplan 2030 ein. Es sei ein atmendes Papier entstanden, dass regelmäßig zu überarbeiten ist. Die Potentiale wurden ermittelt. Es wurde deutlich, in welchen Bereichen der Klimaschutz schon verankert wurde. Nun sei es nötig, die entstandenen Steckbriefe zu überwachen. Zum Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nimmt er wie folgt Stellung.
Herr Moßmann weist auf die Kurzfristigkeit des Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf des Klimaschutzplanes hin. Gleichwohl wolle er versuchen, eine erste Einschätzung dazu abzugeben:
Aus seiner Sicht spreche augenscheinlich nichts dagegen, für die Bewertung der Unlandfläche in Bezug auf den Klimaschutz die Biotoptypenkartierung heranzuziehen. Zutreffend sei, dass sich die Minderungsziele der Hansestadt Lüneburg nicht nur auf CO2, sondern auf sämtliche Treibhausgase entsprechend der Aufzählung im Bundes-Klimaschutzgesetz beziehen. Dies werde dadurch deutlich, dass im Entwurf des Klimaschutzplans an verschiedenen Stellen nicht nur von CO2, sondern auch von Treibhausgasen im Allgemeinen die Rede sei.
Die aktuellen gesetzgeberischen Aktivitäten zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes würden selbstverständlich berücksichtigt. Er zitiert hierzu aus dem Hinweis der Vorlage, die explizit auf die bevorstehenden Gesetzesänderungen hinweist und wonach diese Änderungen selbstverständlich in der Endfassung des Klimaschutzplans berücksichtigt würden. Der Hinweis erübrige sich daher.
In Bezug auf den Hinweis, dass Bodenpreisentwicklungen und sich ändernde Baustandards im Klimaschutzplan keine Berücksichtigung fänden, macht Herr Moßmann mit Verweis auf seine Ausführungen im Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten deutlich, dass bei vielen Klimaschutzmaßnahmen Zielkonflikte entstünden, die aufgelöst werden müssten. Als Beispiel nennt er den gesetzgeberischen Vorrang der Innenentwicklukng vor der Außenentwicklung nach dem Baugesetzbuch. Hier entstünden Konflikte mit dem Anspruch darauf, Hitzehotspots und Kaltluftentstehungsgebiete und Frischluftschneisen zu schützen.
Die Aufnahme der Stiftungen in die Konzernübersicht werde erfolgen, allerdings werden die Stiftungen von der Hansestadt treuhänderisch verwaltet, so dass sie Bestandteil der Verwaltungsdarstellung sind.
Ausdrücklich spricht sich Herr Moßmann gegen eine Verlagerung des Fachbereiches Nachhaltigkeit und Klimaschutz in das Dezernat VI aus, der Fachbereich sei in seinem Dezernat mittlerweile gut verankert und leiste auch die notwendige Schnittstellenarbeit, insbesondere dann, wenn es zu der im Klimaschutzplan vorgeschlagenen Personalaufstockung komme. Im Übrigen machten die Maßnahmen-Steckbriefe im Bereich des Wärme- und Gebäudesektors deutlich, dass die Arbeit der Gebäudewirtschaft sehr wohl schon berücksichtigt werde.
Die Modellierung von Oberflächen als Klimaschutzanpassungsmaßnahme gegen Starkniederschläge werde schon praktiziert. Er verweist diesbezüglich auf die Planungen zum Baugebiet am Wienebütteler Weg, wo Flutmulden auf den Grünachsen als Retentionsflächen ausgebildet werden. Schließlich vertritt Herr Moßmann die Auffassung, dass die Ausrichtung der künftigen Wohnraumentwicklung Lüneburgs unter Berücksichtigung von demografischem Wandel und anhaltendem Zuzug aus seiner Sicht in erster Linie einer politischen Festlegung bedarf, die über das ISEK erfolge. Insofern sei das ISEK dem Klimaschutzplan übergeordnet.
Auf Nachfragen der Ratsmitglieder stellt Oberbürgermeister Mädge klar, dass eine erste Fortschreibung des Klimaschutzplans zum 01.12.2022 erfolgen werde. Vorher werde es eine Bürgerbeteiligung geben. Die angegebenen Personalstellen sollen bis 2025 geschaffen werden.
Die Arbeit von Herrn Ruths, der den Klimaschutzplan 2030 übersichtlich und anwenderfreundlich erstellt hat, wird gewürdigt.
Hinsichtlich entstehender Zielkonflikte wird deutlich gemacht, dass diese auf verschiedenen Ebenen entstehen und aktiv vorbeugend angegangen werden müssten. Beschluss:
Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 08.06.2021
Dem Ergänzungsantrag wird mehrheitlich bei drei Nein-Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich, bei drei Nein-Stimmen der AfD-Fraktion, den „Klimaschutzplan 2030 der Hansestadt Lüneburg.“ Abstimmungsergebnis:
Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.06.2021
Ja-Stimmen: 33 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 0
Beschlussvorschlag der Verwaltung
Ja-Stimmen: 33 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 0
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