Bürgerinformationssystem

Auszug - Wirtschaftlichkeitsvergleich bei Investitionen mit erheblicher finanzieller Bedeutung  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 19
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.03.2021    
Zeit: 17:10 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
VO/9075/20 Wirtschaftlichkeitsvergleich bei Investitionen mit erheblicher finanzieller Bedeutung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Knoop
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Beteiligt:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
Bearbeiter/-in: Knoop, Franziska   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister MÄDGE teilt mit, der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung sowie der Verwaltungsausschus  hätten empfohlen, die Wertgrenze nach         § 12 Abs. 1 KomHKVO für unbewegliche Vermögensgegenstände auf 1,5 Mio. € festzulegen.

 

 


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig bei drei Enthaltungen der Ratsherren Bögershausen, von Nordheim und Fahrenwaldt, abweichend von dem ursprünglichen Beschlussvorschlag, folgenden Beschluss:

 

Die Wertgrenze nach § 12 Abs. 1 KomHKVO wird für unbewegliche Vermögensgegenstände auf 1,5 Mio.  und für bewegliche Vermögensgegenstände auf 500.000 € festgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 31

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 3