Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Oberbürgermeister MÄDGE teilt mit, der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung sowie der Verwaltungsausschus hätten empfohlen, die Wertgrenze nach § 12 Abs. 1 KomHKVO für unbewegliche Vermögensgegenstände auf 1,5 Mio. € festzulegen.
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig bei drei Enthaltungen der Ratsherren Bögershausen, von Nordheim und Fahrenwaldt, abweichend von dem ursprünglichen Beschlussvorschlag, folgenden Beschluss:
Die Wertgrenze nach § 12 Abs. 1 KomHKVO wird für unbewegliche Vermögensgegenstände auf 1,5 Mio. € und für bewegliche Vermögensgegenstände auf 500.000 € festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 31 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 3 |
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