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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Widmung:
Die nachstehend aufgeführten bautechnisch hergestellten Straßen werden gem. § 6 NStrG gewidmet:
An der Wittenberger Bahn Gemarkung Lüneburg, Flur 25, Flurstücke 18/7 und 18/45 tlw. Die Widmung wird auf den Fußgänger-, Radfahrer- und Anliegerverkehr beschränkt.
Ilmenaugarten Gemarkung Lüneburg, Flur 25, Flurstücke 18/45 tlw., 2/30 tlw., Flur 30, 122/13 tlw. 122/26 tlw.,21/2 tlw., 122/5 tlw., 5/28 tlw.
Ilmenaugarten Gemarkung Lüneburg, Flur 25, Flurstück 18/48 tlw. Die Widmung wird auf den Fußgängerverkehr beschränkt.
Ilmenaugarten Gemarkung Lüneburg, Flur 25, Flurstück 18/48 tlw. Die Widmung im Bereich zwischen den Häusern Ilmenaugarten 139 und 141 wird auf den Fußgänger-, Radfahrer- und Anliegerverkehr beschränkt.
Straßenreinigungsverordnung:
Die anliegende 9. Änderungsverordnung zur Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) wird mit Wirkung zum Tag nach der Veröffentlichung erlassen. Die Anlage ist Bestandteil der Sitzungsvorlage.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 33 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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