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Auszug - Corona-Krise: Billigkeitsregelung in Bezug auf Entgelte für die Betreuung in Tageseinrichtungen (Kindertagesstätten, Krippen, Horteinrichtungen), Kostenbeiträge für die Kindertagespflege sowie auf Gebühren für die Teilnahme am Musikschulunterricht  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 18
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.07.2020    
Zeit: 17:10 - 21:10 Anlass: Sitzung
VO/8914/20-2 Corona-Krise: Billigkeitsregelung in Bezug auf Entgelte für die Betreuung in Tageseinrichtungen (Kindertagesstätten, Krippen, Horteinrichtungen), Kostenbeiträge für die Kindertagespflege sowie auf Gebühren für die Teilnahme am Musikschulunterricht
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau BauerBezüglich:
VO/8914/20-1
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Entgelte nach § 5 der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg vom 26.11.2015 in der Fassung der 2. Änderungsverordnung vom 01.11.2018 werden r die Monate April bis Juni 2020 erlassen. Eventuell bereits gezahlte Entgelte für die Inanspruchnahme einer Tageseinrichtung im genannten Zeitraum werden erstattet. Diese Regelung gilt nicht bei Inanspruchnahme der Notbetreuung. Ab dem 01.07.20 werden die Beiträge wieder regulär erhoben. Sollte es ab diesem Zeitpunkt wieder zu einer zeitlich eingeschränkten Betreuung in den Kindertageseinrichtungen kommen, werden die Elternentgelte anteilig reduziert. Letztes gilt auch für die Elternbeiträge in der Kindertagespflege.

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 39

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0