Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/8914/20-2  

 
 
Betreff: Corona-Krise: Billigkeitsregelung in Bezug auf Entgelte für die Betreuung in Tageseinrichtungen (Kindertagesstätten, Krippen, Horteinrichtungen), Kostenbeiträge für die Kindertagespflege sowie auf Gebühren für die Teilnahme am Musikschulunterricht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau BauerBezüglich:
VO/8914/20-1
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
30.06.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
02.07.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Zur finanziellen Entlastung von Eltern hinsichtlich der Gebühren- und Beitragszahlung während der durch die Corona-Pandemie angeordneten Schließung von Kindertagesstätten und Kindertagespflege (mit Ausnahme der Notbetreuung) hat der Rat der Hansestadt Lüneburg zuletzt am 04.06.20 (VO/8914/20-1) folgende Beschlüsse gefasst:

 

 

  1. Tageseinrichtungen (Kindertagesstätten, Krippen, Horteinrichtungen)
    Die Entgelte nach § 5 der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg vom 26.11.2015 in der Fassung der 2. Änderungsverordnung vom 01.11.2018 werden nur für den Monat April 2020 erlassen. Eventuell bereits gezahlte Entgelte für die Inanspruchnahme einer Tageseinrichtung im genannten Zeitraum werden erstattet. Diese Regelung gilt nicht bei Inanspruchnahme der Notbetreuung. Ab dem Monat Mai bis zur Aufnahme des Regelbetriebs in den Kindertageseinrichtungen wird die Forderung der Entgelte seitens der Hansestadt Lüneburg ausgesetzt. Diese Regelung gilt nicht bei Inanspruchnahme der Notbetreuung. Die Aussetzung kommt einer Stundung gleich.

 

  1. Kindertagespflege
    Die Kostenbeiträge nach § 11 der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Stadtgebiet werden für den Zeitraum vom 01.04.-10.05.20 erlassen. Eventuell bereits gezahlte Entgelte für die Inanspruchnahme einer Tageseinrichtung im genannten Zeitraum werden erstattet. Diese Regelung gilt nicht bei Inanspruchnahme der Notbetreuung. Ab dem 11.05.20 werden die Kostenbeiträge wieder regulär erhoben.

 

Mit Erlass der Verordnung vom 19. Juni 2020 zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus findet ab dem 22. Juni 2020 an allen Kindertageseinrichtungen einschließlich Horten ein eingeschränkter Betrieb statt. Der eingeschränkte Betrieb sieht ein Betreuungsangebot für alle Kinder vor, die in der jeweiligen Kindertageseinrichtung einen Betreuungsplatz haben. Da ab dem 22.06.20 grundsätzlich alle Kinder wieder betreut werden können, wäre es grundsätzlich auch gerechtfertigt, ab dem 22.06.20 wieder die Elternbeiträge zu erheben. Andererseits haben die Eltern für den kompletten Monat März noch die Elternbeiträge entrichten müssen, obwohl ab dem 16.03.20 die Kitas geschlossen waren und lediglich eine Notbetreuung für einen sehr eingeschränkten Personenkreis angeboten wurde. Insofern wäre es gerecht, die regulären Elternbeiträge auch erst wieder ab dem 01.07.2020 zu erheben. Dies würde zudem das Abrechnungsverfahren deutlich vereinfachen.

 

Die Hansestadt Lüneburg ist bisher darum bemüht gewesen, mit den Gemeinden im Landkreis Lüneburg möglichst einheitliche Lösungen zu finden. Aus dem Kreise der Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Lüneburg wird ebenfalls vorgeschlagen

 

a)      Die beschlossene Aussetzung der Forderung der Elternbeiträge/ - entgelte endet zum 01.07.2020. Sollte es ab diesem Zeitpunkt noch zu einer zeitlich eingeschränkten Betreuung in den Krippen kommen, werden die Elternbeiträge/ - entgelte anteilig reduziert.

b)      Die Elternbeiträge/ - entgelte für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten im Rahmen von Krippen- und Kindergartenbetreuung wird für die Monate April bis Juni 2020 erlassen. Dies gilt für die Notbetreuung, in dem Umfang wie sie in Anspruch genommen wurde.

 

Vor diesem Hintergrund ergeht nachfolgender neuer Beschlussvorschlag:

 

 Tageseinrichtungen (Kindertagesstätten, Krippen, Horteinrichtungen) und Kindertagespflege
Die Entgelte nach § 5 der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg vom 26.11.2015 in der Fassung der 2. Änderungsverordnung vom 01.11.2018 werden für die Monate April bis Juni  2020 erlassen. Eventuell bereits gezahlte Entgelte für die Inanspruchnahme einer Tageseinrichtung im genannten Zeitraum werden erstattet. Diese Regelung gilt nicht bei Inanspruchnahme der Notbetreuung. Ab dem 01.07.20 werden die Beiträge wieder regulär erhoben. Sollte es ab diesem Zeitpunkt wieder zu einer zeitlich eingeschränkten Betreuung in den Kindertageseinrichtungen kommen, werden die Elternentgelte anteilig reduziert. Letztes gilt auch für die Elternbeiträge in der Kindertagespflege.

 

Für die Kindertagespflege sind darüber hinausgehende Beschlüsse nicht erforderlich, da der Rat am 04.06.20 bereits den Erlass der Elternbeiträge für den Zeitraum 01.04.-10.05.20 beschlossen hat.

 

Um zukünftig auf außergewöhnliche Situationen wie z.B. die Corona-Pandemie schneller reagieren zu können, ist beabsichtigt, die Benutzungs- Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg  sowie die Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen dahingehend zu ändern, dass auf den Verwaltungsausschuss Befugnisse zu abweichenden temporären  Entgelt- und Beitragsregelungen übertragen werden.  Da bei der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung voraussichtlich noch andere Änderungen z.B. im Hinblick auf die Schließzeiten in den städtischen Kindertageseinrichtungen anstehen, wird hierzu eine Vorlage erst in einer der nächsten Ratssitzungen erfolgen. 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: Einnahmeausfälle bzw. höhere Betriebskostenzuschüsse an freie Träger i.H.v. insgesamt knapp 1 Mio. Euro             

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Entgelte nach § 5 der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg vom 26.11.2015 in der Fassung der 2. Änderungsverordnung vom 01.11.2018 werden für die Monate April bis Juni 2020 erlassen. Eventuell bereits gezahlte Entgelte für die Inanspruchnahme einer Tageseinrichtung im genannten Zeitraum werden erstattet. Diese Regelung gilt nicht bei Inanspruchnahme der Notbetreuung. Ab dem 01.07.20 werden die Beiträge wieder regulär erhoben. Sollte es ab diesem Zeitpunkt wieder zu einer zeitlich eingeschränkten Betreuung in den Kindertageseinrichtungen kommen, werden die Elternentgelte anteilig reduziert. Letztes gilt auch für die Elternbeiträge in der Kindertagespflege.

 

Stammbaum:
VO/8914/20   Corona-Krise: Billigkeitsregelung in Bezug auf Entgelte für die Betreuung in Tageseinrichtungen (Kindertagesstätten, Krippen, Horteinrichtungen), Kostenbeiträge für die Kindertagespflege sowie auf Gebühren für die Teilnahme am Musikschulunterricht   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung   Beschlussvorlage
VO/8914/20-1   Corona-Krise: Billigkeitsregelung in Bezug auf Entgelte für die Betreuung in Tageseinrichtungen (Kindertagesstätten, Krippen, Horteinrichtungen), Kostenbeiträge für die Kindertagespflege sowie auf Gebühren für die Teilnahme am Musikschulunterricht   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung   Beschlussvorlage
VO/8914/20-2   Corona-Krise: Billigkeitsregelung in Bezug auf Entgelte für die Betreuung in Tageseinrichtungen (Kindertagesstätten, Krippen, Horteinrichtungen), Kostenbeiträge für die Kindertagespflege sowie auf Gebühren für die Teilnahme am Musikschulunterricht   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung   Beschlussvorlage