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Auszug - Corona-Krise: Städtische Unterstützungsmaßnahmen für nach Infektionsschutzgesetz angeordnete Gewerbeeinschränkungen im Bereich des Markt- und Sondernutzungswesens 1. Änderung der Marktgebührensatzung 2. Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung   

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 02.07.2020    
Zeit: 17:10 - 21:10 Anlass: Sitzung
VO/8941/20-1 Corona-Krise: Städtische Unterstützungsmaßnahmen für nach Infektionsschutzgesetz angeordnete Gewerbeeinschränkungen im Bereich des Markt- und Sondernutzungswesens

1. Änderung der Marktgebührensatzung

2. Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr KipkeBezüglich:
VO/8941/20
Federführend:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität Beteiligt:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
Bearbeiter/-in: Kipke, Jürgen  03 - Steuerung und Service
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter BLANCK stellt den Antrag, in der Änderungssatzung zur Sondernutzungsgebührensatzung folgenden Satz hinter den Satz 5 des § 2 in Artikel 1 zu ergänzen: r Sondernutzungen, die nach dem 01.07.2020 beantragt werden, entfällt bis zum 31.12.2020 die Gebühr.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich, bei drei Gegenstimmen der AfD-Fraktion sowie einer Gegenstimme des Ratsherrn Goralczyk, folgenden Beschluss:

 

  1. Die beigefügte Satzung zur sechsten Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung) vom 22.06.1982 in der Fassung der fünften Änderungssatzung vom 02.06.2016 wird beschlossen.

 

  1. Die beigefügte Satzung zur dritten Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über Sondernutzungsgebühren (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 28.04.1988 in der Fassung der zweiten Änderungssatzung vom 17.07.1997 wird unter der Maßgabe beschlossen, dass unter Artikel 1 § 2 (5) der Satz „r nach dem 01.07.2020 beantragte Sondernutzungen werden bis zum 31.12.2020 keine Sondernutzungsgebühren erhoben.“ ergänzt wird.

 

  1. Auf Antrag des Beigeordneten Blanck wird in der Änderungssatzung zur Sondernutzungsgebührensatzung folgenden Satz hinter den Satz 5 des § 2 in Artikel 1 ergänzt: r Sondernutzungen, die nach dem 01.07.2020 beantragt werden, entfällt bis zum 31.12.2020 die Gebühr.

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 35

Nein-Stimmen: 4

  Enthaltungen: 0