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Beratungsinhalt: Beigeordneter BLANCK stellt den Antrag, in der Änderungssatzung zur Sondernutzungsgebührensatzung folgenden Satz hinter den Satz 5 des § 2 in Artikel 1 zu ergänzen: „Für Sondernutzungen, die nach dem 01.07.2020 beantragt werden, entfällt bis zum 31.12.2020 die Gebühr.“
Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich, bei drei Gegenstimmen der AfD-Fraktion sowie einer Gegenstimme des Ratsherrn Goralczyk, folgenden Beschluss: - Die beigefügte Satzung zur sechsten Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung) vom 22.06.1982 in der Fassung der fünften Änderungssatzung vom 02.06.2016 wird beschlossen.
- Die beigefügte Satzung zur dritten Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über Sondernutzungsgebühren (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 28.04.1988 in der Fassung der zweiten Änderungssatzung vom 17.07.1997 wird unter der Maßgabe beschlossen, dass unter Artikel 1 § 2 (5) der Satz „Für nach dem 01.07.2020 beantragte Sondernutzungen werden bis zum 31.12.2020 keine Sondernutzungsgebühren erhoben.“ ergänzt wird.
- Auf Antrag des Beigeordneten Blanck wird in der Änderungssatzung zur Sondernutzungsgebührensatzung folgenden Satz hinter den Satz 5 des § 2 in Artikel 1 ergänzt: „Für Sondernutzungen, die nach dem 01.07.2020 beantragt werden, entfällt bis zum 31.12.2020 die Gebühr.“
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 35 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 0
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