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Auszug - Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Ausgaben und Bildung einer Rückstellung für die Durchführung eines Bürgerentscheids in der Hansestadt Lüneburg am 14.06.2020 zur Frage: "Soll die Hansestadt Lüneburg mit dem Luftsportverein Lüneburg e. V. einen Vertrag über den Weiterbetrieb des Flugplatzes Lüneburg über den 31.10.2020 hinaus für 15 Jahre abschließen?"  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 22
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 31.03.2020    
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: PKL, Gesellschaftshaus (Haus 36)
Ort: Am Wienebütteler Weg 1, 21339 Lüneburg
VO/8882/20 Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Ausgaben und Bildung einer Rückstellung für die Durchführung eines Bürgerentscheids in der Hansestadt Lüneburg am 14.06.2020 zur Frage: "Soll die Hansestadt Lüneburg mit dem Luftsportverein Lüneburg e. V. einen Vertrag über den Weiterbetrieb des Flugplatzes Lüneburg über den 31.10.2020 hinaus für 15 Jahre abschließen?"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Hellfeuer
Federführend:Bereich 33 - Bürger- und Migrationsservice Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Hellfeuer, Markus  02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der außerplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln für die Bildung einer Rückstellung im Jahr 2019 zwecks Durchführung des Bürgerentscheids zur Frage: „Soll die Hansestadt Lüneburg mit dem Luftsportverein Lüneburg e. V. einen Vertrag über den Weiterbetrieb des Flugplatzes Lüneburg über den 31.10.2020 hinaus für 15 Jahre abschließen? wird gemäß § 117 NKomVG zugestimmt. Zur Deckung werden Mehreinnahmen der Gewerbesteuer herangezogen.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 30

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0