Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/8882/20  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Ausgaben und Bildung einer Rückstellung für die Durchführung eines Bürgerentscheids in der Hansestadt Lüneburg am 14.06.2020 zur Frage: "Soll die Hansestadt Lüneburg mit dem Luftsportverein Lüneburg e. V. einen Vertrag über den Weiterbetrieb des Flugplatzes Lüneburg über den 31.10.2020 hinaus für 15 Jahre abschließen?"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Hellfeuer
Federführend:Bereich 33 - Bürger- und Migrationsservice Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Hellfeuer, Markus  02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
24.03.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
31.03.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2020 festgestellt, dass das Bürgerbegehren über die Frage: „Soll die Hansestadt Lüneburg mit dem Luftsportverein Lüneburg e. V. einen Vertrag über den Weiterbetrieb des Flugplatzes Lüneburg über den 31.10.2020 hinaus für 15 Jahre abschließen?" nach fristgerechter Einreichung der notwendigen Anzahl an Unterstützerunterschriften zulässig ist (vgl. VO/8894/20 und VO/ 8753/19).

 

Nach dieser Feststellung ist nach § 32 Abs. 6 Satz 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid herbeizuführen. Die Durchführung des Bürgerentscheids ist für die Kommune rechtlich verbindlich und unabweisbar. Mit der Organisation des Bürgerentscheids ist aufgrund der kurzen Vorbereitungsphase unverzüglich zu beginnen.

 

Für die Durchführung des Bürgerbegehrens entstehen Kosten insbesondere für

 

      die Organisation und Durchführung des Bürgerentscheids selbst (Bereitstellung der Abstimmungsräume, Erstellung und Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen und Briefabstimmungsunterlagen, Erfrischungsgelder für Abstimmungsvorstände, etc.)

 

      für die Öffentlichkeitsarbeit (Durchführung von Bürgerversammlungen, Erstellung und Versand eines Abstimmungsheftes).

 

Diese Kosten werden auf ca. 120.000 Euro geschätzt.

 

Bereits mit der Anzeige des Bürgerbegehrens mit Schreiben vom 28.11.2019 war im letzten Quartal 2019 bekannt, dass sich eine Pflicht zur Durchführung eines Bürgerentscheids im Jahr 2020 ergeben könnte.

 

Aus diesem Grund wird im Rahmen des Vorsichtsprinzips eine Rückstellung im Rahmen der Jahresrechnung 2019 gebildet. Da entsprechende Mittel im Haushalt des Jahres 2019 nicht eingeplant waren, sind die Mittel gem. § 117 NKomVG außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen der Gewerbesteuer im Jahr 2019.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 151 Euro

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 120.000 Euro

c)  an Folgekosten: Keine 

d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja, nach Zustimmung zur außerplanmäßigen Ausgabe.

 Ja   X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 33020 (Deckung aus 21020)  

 Produkt / Kostenträger / Sachkonto: Wahlen / 12100102 / 4431180

 (Deckung aus Kostenträger: 61100104, Sachkonto: 3013000 

 Haushaltsjahr: 2019 

 

e)  mögliche Einnahmen:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der außerplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln für die Bildung einer Rückstellung im Jahr 2019 zwecks Durchführung des Bürgerentscheids zur Frage: „Soll die Hansestadt Lüneburg mit dem Luftsportverein Lüneburg e. V. einen Vertrag über den Weiterbetrieb des Flugplatzes Lüneburg über den 31.10.2020 hinaus für 15 Jahre abschließen?“ wird gemäß § 117 NKomVG zugestimmt. Zur Deckung werden Mehreinnahmen der Gewerbesteuer herangezogen.