Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2020 festgestellt, dass das Bürgerbegehren über die Frage: „Soll die Hansestadt Lüneburg mit dem Luftsportverein Lüneburg e. V. einen Vertrag über den Weiterbetrieb des Flugplatzes Lüneburg über den 31.10.2020 hinaus für 15 Jahre abschließen?" nach fristgerechter Einreichung der notwendigen Anzahl an Unterstützerunterschriften zulässig ist (vgl. VO/8894/20 und VO/ 8753/19).
Nach dieser Feststellung ist nach § 32 Abs. 6 Satz 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid herbeizuführen. Die Durchführung des Bürgerentscheids ist für die Kommune rechtlich verbindlich und unabweisbar. Mit der Organisation des Bürgerentscheids ist aufgrund der kurzen Vorbereitungsphase unverzüglich zu beginnen.
Für die Durchführung des Bürgerbegehrens entstehen Kosten insbesondere für
die Organisation und Durchführung des Bürgerentscheids selbst (Bereitstellung der Abstimmungsräume, Erstellung und Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen und Briefabstimmungsunterlagen, Erfrischungsgelder für Abstimmungsvorstände, etc.)
für die Öffentlichkeitsarbeit (Durchführung von Bürgerversammlungen, Erstellung und Versand eines Abstimmungsheftes).
Diese Kosten werden auf ca. 120.000 Euro geschätzt.
Bereits mit der Anzeige des Bürgerbegehrens mit Schreiben vom 28.11.2019 war im letzten Quartal 2019 bekannt, dass sich eine Pflicht zur Durchführung eines Bürgerentscheids im Jahr 2020 ergeben könnte.
Aus diesem Grund wird im Rahmen des Vorsichtsprinzips eine Rückstellung im Rahmen der Jahresrechnung 2019 gebildet. Da entsprechende Mittel im Haushalt des Jahres 2019 nicht eingeplant waren, sind die Mittel gem. § 117 NKomVG außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen der Gewerbesteuer im Jahr 2019.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 151 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 120.000 Euro c) an Folgekosten: Keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja, nach Zustimmung zur außerplanmäßigen Ausgabe. Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 33020 (Deckung aus 21020) Produkt / Kostenträger / Sachkonto: Wahlen / 12100102 / 4431180 (Deckung aus Kostenträger: 61100104, Sachkonto: 3013000 Haushaltsjahr: 2019
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der außerplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln für die Bildung einer Rückstellung im Jahr 2019 zwecks Durchführung des Bürgerentscheids zur Frage: „Soll die Hansestadt Lüneburg mit dem Luftsportverein Lüneburg e. V. einen Vertrag über den Weiterbetrieb des Flugplatzes Lüneburg über den 31.10.2020 hinaus für 15 Jahre abschließen?“ wird gemäß § 117 NKomVG zugestimmt. Zur Deckung werden Mehreinnahmen der Gewerbesteuer herangezogen.
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