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Auszug - Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für den dritten Entwicklungsabschnitt im Hanseviertel  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 19.09.2018    
Zeit: 17:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/7703/18 Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für den dritten Entwicklungsabschnitt im Hanseviertel
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Kamionka
Federführend:06 - Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter BLANCK fragt zunächst nach der Erklärung für die in § 25 erwähnte Verrechnung. Diese sei an dieser Stelle nicht sinnvoll, da es darum gehen müsse, die Kassenkredite durch Einnahmen zu senken.

Als Zweites wünscht er sich eine Beteiligung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung in der Vergabegruppe. Er bittet daher um Entwicklung einer Regelung außerhalb des Vertrages, dass der Rat in irgendeiner Form beteiligt werde.

Als Letztes wünscht er sich die Vorlage der in den Schlussbedingungen erwähnten Kostenschätzungen, da diese für den Beschluss relevant seien.

 

Oberbürgermeister MÄDGE verweist auf die nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses, in dem dies erklärt worden sei. Ansonsten könne er im Rahmen der beantragten Akteneinsicht noch einmal eine Erläuterung durch Frau Hobro erhalten.

In der Vergabegruppe werde nicht über Preise geredet, sondern lediglich darüber, ob die Vorgaben erfüllt werden würden. Er bietet an, dem Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung einen jährlichen Bericht über die Themen der Vergabegruppe zu geben.

Hinsichtlich der Verrechnungsmethode erklärt er deren Funktion sowie deren Sinn und dass diese allen städtebaulichen Verträgen in der Vergangenheit ebenfalls zugrunde gelegen habe.

 

Beigeordnete SCHELLMANN sei stolz auf den entstandenen Vertrag, da noch nie so viele Wünsche der Politik Berücksichtigung in einem Vertrag gefunden hätten. Sie vertraue darauf, dass die Verwaltung die Meinung der Politik in der Vergabegruppe vertreten und sich für die Wünsche der Politik stark machen werde. Die Verrechnungsmethode sehe sie wie die Verwaltung als unproblematisch und als gängigen Weg an.

Ähnlich sieht es Ratsherr MANZKE. Verrechnung sei ein Recht, das jedem zustehe, sofern es nicht vertraglich ausgeschlossen sei. Hinsichtlich der Vergabegruppe sei eine Mitbestimmung der Politik bzw. Verwaltung bei der Käuferauswahl nicht gegeben, da es sich um Privatrecht handele. Die Politik gehöre s.E. daher nicht mit in diese Vergabegruppe.

Abschließend erklärt er, dass die CDU-Fraktion der Vorlage zustimmen werde.

 

Ratsfrau APKING kritisiert den § 20 des Vertrages. Die darin stehende Regelung zur Mietpreisbindung sehe sie als mangelhaft an. Dies sei kein sozialer Wohnungsbau, sondern ein Witz. Im Verwaltungsausschuss habe man erfahren, dass eine andere Regelung ebenfalls möglich gewesen wäre. Sie würde sich daher wünschen, dass in Zukunft eine dem sozialen Wohnungsbau gerecht werdende Regelung gefunden werden könne.

 

Beigeordneter SALEWSKI stimmt dem Vertrag zu. Einzig im § 20 sehe er wie auch Frau Apking ein Problem bei der in Abs. 4 erwähnten Staffelung der möglichen Mietzinserhöhung von drei Jahren. Hier bittet er um eine Anpassung auf fünf Jahre.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert die im Vertrag geregelte Mietzinshöhe, bei der man immer noch unter dem im Förderprogramm des Landes Niedersachsen vorgegebenen Mietzins bleibe. Eine Verlängerung auf fünf Jahre sei zwar nschenswert, man dürfe allerdings nicht die Wirtschaftlichkeit vergessen. Durch den Erhalt der Gebäude müssten zusätzliche Kosten aufgefangen werden, weshalb eine gewisse Staffelung, die sich weiterhin im sozialen Rahmen des Förderprogrammes befinde, nötig sei.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei neun Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und drei Enthaltungen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

 

Dem Abschluss des städtebaulichen Vertrages zwischen der Hansestadt Lüneburg und der Sparkassen Hanse Immobilien GmbH für den dritten Entwicklungsabschnitt im Hanseviertel wird in der Fassung des vorgelegten Vertragsentwurfes vom 30.08.2018 zugestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 29

Nein-Stimmen: 9

  Enthaltungen: 3

 

Oberbürgermeister MÄDGE beantragt abweichend von der Geschäftsordnung gem. § 24 der Geschäftsordnung eine Verlängerung der Sitzung, bis alle Tagesordnungspunkte abgearbeitet worden sind. Die dafür notwendige 2/3-Mehrheit von 29 Ja-Stimmen wurde nicht erreicht. Stattdessen sprachen sich 25 Ratsmitglieder für den Antrag aus und 11 dagegen.

Damit ist der Antrag abgelehnt.