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Vorlage - VO/7703/18  

 
 
Betreff: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für den dritten Entwicklungsabschnitt im Hanseviertel
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Kamionka
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
10.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.09.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Für den dritten Entwicklungsabschnitt Hanseviertel werden die Bebauungspläne Nr. 153 I „Hanseviertel – Ost/Wohnen“, Nr. 153 II „Hanseviertel – Ost/Gewerbe“ und Nr. 153 III „Hanseviertel – Ost/Bleckeder Landstraße“ aufgestellt. Die Umsetzung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele soll durch städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Hierzu hat die Verwaltung einen Vertragsentwurf erstellt, der insbesondere folgende Regelungen beinhaltet:

 

-          Erwerb der in den Bebauungsplänen ausgewiesenen künftig öffentlichen Flächen und der externen Ausgleichsflächen sowie Übertragung dieser Flächen altlasten- und kampfmittelfrei auf die Hansestadt Lüneburg (§§ 4 -6).

 

-          Erschließung der Bebauungsplangebiete einschließlich des Anschlusses an das vorhandene Straßen- und Kanalnetz, Herstellen der Beleuchtung, Bereitstellen der Löschwasserversorgung (§§ 8 – 14)

 

-          Herstellen weiterer Infrastruktur, z. B. Glasfasernetz, Starkstromleitungen für hausinterne Ladestationen, Umsetzung des Energiekonzeptes (§ 10 Absatz 3)

 

-          Durchführung des Ausgleichs für Naturhaushalt und Artenschutz sowie Herstellen öffentlicher Grünflächen und Kinderspielplätze (§§ 17 – 19)

 

-          Schaffung von 210 Wohneinheiten (30 %) nach Kriterien des sozialen Wohnungsbaus (§ 20)

 

-          Berücksichtigung von Baugruppen (§ 21)

 

-          Übernahme von Folgekosten (§ 6 Absatz 3 und §§ 22 – 26)

 

- für die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen

 

- durch die Herstellung weiteren Lärmschutzes

 

- durch die anteilige Finanzierung eines Quartiersmanagers

 

- durch das Bereitstellen eines Grundstücks für eine Sporthalle

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:31,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

e)  mögliche Einnahmen: Folgekosten für Kindertagesstättenplätze, Quartiersmanager


Anlage/n:

Vertragsentwurf Stand 30.08.2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf städtebaulicher Vertrag 300818 (682 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Dem Abschluss des städtebaulichen Vertrages zwischen der Hansestadt Lüneburg und der Sparkassen Hanse Immobilien GmbH für den dritten Entwicklungsabschnitt im Hanseviertel wird in der Fassung des vorgelegten Vertragsentwurfes vom 30.08.2018 zugestimmt.