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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Herr Thorsten Diesterhöft wird gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter vom 01.11.2018 bis 31.10.2024 zum Stadtbrandmeister ernannt.
2. Herr Volker Gätjens und Herr Rainer Utermöhlen werden gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte vom 01.11.2018 bis 31.10.2024 zu stellvertretenden Stadtbrandmeistern ernannt.
Die Herren Diesterhöft, Gätjens und Utermöhlen leisten gegenüber Oberbürgermeister MÄDGE den Amtseid. Anschießend übergibt er ihnen die Ernennungsurkunden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 40 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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