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Auszug - 11. Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung der 10. Änderungsverordnung vom 29.01.2015 sowie 9. Änderung der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung vom 29.01.2015  

 
 
Sitzung des Verkehrsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Verkehrsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.01.2018    
Zeit: 15:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/7478/17-1 11. Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung der 10. Änderungsverordnung vom 29.01.2015 sowie 9. Änderung der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung vom 29.01.2015
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:LauterschlagBezüglich:
VO/7478/17
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Lauterschlag, Dennis   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Ausschussvorsitzender Schultz stellt die Vorlage kurz vor.

 

Ratsherr Pauly gibt an, dass er diese Vorlage nicht erhalten habe.

 

Ratsherr Löb fragt nach, warum es einen Nachtzuschlag geben soll, obwohl nach seiner Einschätzung nachts keine höheren Kosten anfallen als tagsüber.

 

Herr Bodendieck erklärt, dass es ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 09.12.2015 gebe, in welchem das Gericht einen Nachtzuschlag von 25 % auf den jeweiligen Bruttostundenlohn für angemessen hält. Aus diesem Grunde sei der Erhöhungsantrag des GVN inzwischen nachvollziehbar und als begründet anzusehen.


Beschluss:

 

Dem Antrag des GVN auf Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung der 10. Änderungsverordnung vom 29.01.2015 sowie 9. Änderung der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung vom 29.01.2015 wird mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen (Ratsherr Löb und Ratsherr Pauly) zugestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 2

  Enthaltungen: 0